Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin: 14.02.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Erfolgskontrolle der Verwaltungsreform
- Antrag Nr. 43/2007 der Gemeinderatsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2007

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.02.2007, GRDrs 107/2007.

Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.


Einführend weist EBM Föll auf die Mitteilungsvorlage, GRDrs 107/2007, hin. Dabei unterstreicht er, die Verwaltung werde bezüglich der bis 30.06.2007 abzugebenden Stellungnahme selbstverständlich rechtzeitig eine Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss vornehmen. Die Beantwortung der gestellten Fragen sei von daher als Zwischenbericht anzusehen.

Der Antrag wird von StR Kugler (90/GRÜNE) begründet. Aufgrund der Mitteilungsvorlage sei seine Fraktion beruhigt, dass die Stadtverwaltung ihre bisherige kritische Position zur Verwaltungsreform beibehalte. Als bedeutsam werde es angesehen, diese kritische Position auch in der noch abzugebenden Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Die Verwaltungsreform, welche die Probleme nach unten wegdrücke, könne nicht als Erfolg angesehen werden. Hierzu trägt der Vorsitzende vor, es gebe keinen Grund für die Annahme, dass die Verwaltung nicht differenziert zur Verwaltungsreform Stellung nehme. Mit der GRDrs 422/2006 "Verwaltungsreform Land/Kommunen, Sachstandsbericht zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes" (öffentliche Niederschrift Nr. 206 des Verwaltungsausschusses vom 28.06.2006) habe die Verwaltung auf die auftretenden Probleme im Detail hingewiesen. Die bisher vertretene Linie, nämlich dort, wo es in Einzelfragen Probleme gebe, diese auch zu benennen, werde die Verwaltung beibehalten.

StRin Gröger (SPD) teilt mit, die abzugebende Stellungnahme sollte auch zu gegebener Zeit im Sozial- und Gesundheitsausschuss dargestellt werden. Ihrer Kenntnis nach gibt es z. B. bei der Wohnungslosenhilfe und bei der Behindertenhilfe, für welche nun die Kommunen zuständig seien (früher Landeswohlfahrtsverbände) Abstimmungsprobleme mit den benachbarten Landkreisen. Dazu merkt EBM Föll an, in der mit der Mitteilungsvorlage erfolgten Antragsbeantwortung habe die Verwaltung nicht zu allen Themen der Verwaltungsreform Stellung genommen. Der Antrag habe ja auch nur einzelne Themen herausgegriffen. In der GRDrs 422/2006 hätten allerdings Themen wie Behinderten- und Wohnungslosenhilfe eine Rolle gespielt. In der noch abzugebenden Stellungnahme werde umfassend auf alle Bereiche eingegangen.

Im weiteren Verlauf hinterfragt StRin Gröger, wie mit der gewählten, ihrer Ansicht nach nicht sehr sinnvollen Struktur des Staatlichen Schulamtes weiter umgegangen werden soll. Diesbezüglich verweist EBM Föll darauf, dass die Landeshauptstadt von Beginn an zum Staatlichen Schulamt die Haltung eingenommen hat, dass keine Angliederung, sondern eine Eingliederung des Staatlichen Schulamtes wünschenswert ist. Aus Sicht der Verwaltung - und so sei es auch formuliert - sei dies einer der Punkte, welcher im Zuge der Evaluierung und der daraus anzunehmenden Novellierung umgesetzt werden müsse.

Grundsätzlich merkt StR Kanzleiter (SPD) an, sollten sich aus der Reform echte Synergien ergeben, sei dies zu begrüßen. Sollten aber die von der Landeshauptstadt zu erbringenden Kosteneinsparungen dazu führen, dass sich Dienstleistungen gegenüber der Bürgerschaft verschlechterten, handle es sich um eine "schlechte" Reform. Ebenfalls um eine "schlechte" Reform handle es sich dann, wenn Dienstleistungen notwendigerweise aufrechterhalten werden müssten und dieses durch die Landeshauptstadt finanziert werden müsste. Auf den letztgenannten Aspekt habe die Verwaltung im Jahr 2006 bei der Forstverwaltung und bei der Lebensmittelüberwachung bereits hingewiesen. Hierauf müsse in der Stellungnahme erneut dezidiert Wert gelegt werden. Klarheit müsse darüber bestehen, welche Auswirkungen für die Bürger und/oder für die kommunalen Finanzen sich ergeben.

Anschließend unterstreicht EBM Föll, dort, wo es Probleme gebe, würden diese konkret benannt. In Einzelfragen werde Nachsteuerungsbedarf gesehen. In den Jahren 2005 und 2006 sei es gelungen, mit der Kostenerstattung des Landes zurechtzukommen. Die Verwaltung habe das Grundprinzip der Verwaltungsreform immer begrüßt, weil in vielen Fragestellungen die Auffassung vertreten werde, dass die Wahrnehmung von Aufgaben vor Ort stets effizienter sei als eine Aufgabenwahrnehmung durch Sonderbehörden. Von daher werde die Verwaltungsreform vom Grundsatz her nach wie vor als positiv angesehen. Bei einzelnen Handlungsfeldern wie Lebensmittelüberwachung, Forstamt und Schulverwaltung werde allerdings ein gewisser Nachsteuerungsbedarf gesehen. Agiert werde nicht aus einer skeptisch ablehnenden, sondern aus einer positiven Grundhaltung mit einer differenzierten und sachorientierten Betrachtungsweise von Einzelfragen.

Die Fraktionen könnten natürlich mit den entsprechenden Landtagsfraktionen diese Themen erörtern und dafür sorgen, dass die Haltung der Landeshauptstadt bei einer Novellierung dann auch Inhalt eines entsprechenden Gesetzes werde.

Gegen seine abschließende Feststellung, dass der Antrag als erledigt angesehen werden kann, erheben sich keine Einwendungen.
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