Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 2105-27
GRDrs 36/2003
Stuttgart,
02/27/2003



Grundschule Kaltental, Fuchswaldstraße 43,
Erneuerung der Haustechnik mit begleitenden baulichen Maßnahmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
25.03.2003
26.03.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Erneuerung der haustechnischen Gewerke des Schulgebäudes der Grundschule Kaltental und den dazu notwendigen Begleitmaßnahmen nach der Kostenberechnung des Hochbauamtes vom 19.12.2002 mit

2. Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushaltes wie folgt zu decken:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Stadt Stuttgart wurde im Jahr 2002 beschlossen (GRDrs 561/2002) alte Heizungen in städtischen Gebäuden insbesondere in Schulen zu sanieren.

Das Gebäude der Grundschule Kaltental wurde im Jahr 1925 erbaut und verfügt noch über alte Gas- Einzelöfen.

Im Zuge des erforderlichen Ausbaus der alten Heizung und Ersatz durch eine gasbefeuerte Warmwasserpumpenheizung wird auf eine gemeinsame Heizzentrale umgestellt. Außerdem werden bauliche Folgemaßnahmen ausgeführt.


Kosten

Die Gesamtkosten betragen 920.000 EURO.

Termine

Die Bauzeit beträgt 12 Monate von Mai 2003 bis Mai 2004.

Beteiligte Stellen

Referat F, T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Kostenberechnung

Anlage 1 zur GRDrs. 36/2003

Ausführliche Begründung:

Vorbemerkung:
In dem im Jahre 1925 erbauten Schulgebäude Fuchswaldstraße 43 ist die Grundschule Kaltental sowie eine städtische Kindertageseinrichtung untergebracht. Das Gebäude ist mit alten Gas-Einzelöfen ausgestattet, die nicht mehr den technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die sanitären Einrichtungen sind veraltet und ebenfalls defekt. Die Erneuerung der haustechnischen Gewerke ist aus Sicherheitsgründen, sowie aus Gründen der Energieeinsparung dringend erforderlich. Die alten, undichten Holzfenster erfüllen nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung.

Folgende technische und bauliche Maßnahmen sind vorgesehen:

Wasser, Abwasser, Gas
Die Sanitäreinrichtungen (insbesondere Waschbecken, Toiletten usw.) einschließlich der Zu- und Abflussleitungen werden demontiert und erneuert.
Die gesamte Gasinstallation wird demontiert. Alle erforderlichen Gasleitungen werden ab dem Hausanschluss neu verlegt.

Heizung / Wärmeversorgung
Die Gas-Einzelofenheizung erfüllt nicht mehr die emissionsschutzrechtlichen Anforderungen, sie ist störungsanfällig und wartungsintensiv. Die Einzelofenheizung wird demontiert. Es erfolgt der Einbau eines gasbefeuerten Brennwertkessels und einer Pumpenwarmwasserheizung mit separatenHeizkreisen für unterschiedliche Nutzer. Die benachbarte Turn- und Versammlungshalle wird an die neue Heizanlage angeschlossen. Der veraltete Heizkessel wird demontiert.

Im wesentlichen fallen folgende Erneuerungsarbeiten an:


Bauliche Begleitarbeiten
Außer den baulichen Vor- und Folgearbeiten zur haustechnischen Sanierung sind folgende Maßnahmen vorgesehen: