Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 523/2007
Stuttgart,
08/10/2007


Verbesserung der Verkehrssituation durch verstärkte Parkraumüberwachung im Stuttgarter Westen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.09.2007
19.09.2007

Bericht:


Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 wurde auf Basis des Haushaltsantrags Nr. 364/03 vom 28.10.2003 der Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN in der 3. Lesung am 18.12. 2003 die Schaffung von 4 zusätzlichen Stellen zur Verbesserung der Park- und Überwachungssituation im Stuttgarter Westen beschlossen. Die Schaffungen erfolgten zunächst für 3 Jahre befristet, wurden jedoch bis einschließlich Dezember 2007 verlängert (KW-Vermerk 01/2008).

Die Sonderüberwachung des Stuttgarter Westens stellt ein Novum gegenüber der flächendeckenden Grundüberwachung im Stadtgebiet dar. Erstmals wird ein Stadtbezirk mit einem engmaschigen Konzept täglich gezielt in definierten Bereichen bestreift, um langfristig konkrete und vergleichbare Erkenntnisse zu erhalten. Das im Frühjahr 2004 eingestellte Personal war nach der Einarbeitung und der Einweisung in die Örtlichkeiten ab 1. September einsatzbereit. Seitdem wird das Parken im Stuttgarter Westen mit den 4 zusätzlichen Kräften verstärkt überwacht.


1. Auswirkungen der Sonderüberwachung

Zunächst konnte in den intensiver überwachten Gebieten ein Verdrängungseffekt beobachtet werden. Die Parker wanderten in benachbarte Straßen ab und haben die intensiver überwachten Bereiche gemieden. Den Ausweichtendenzen wurde jedoch bei der Einsatzplanung im Rahmen der personellen Möglichkeiten Rechnung getragen.

Im November 2004 wurden die ersten Kontrollzählungen durchgeführt. Bereits nach kurzer Zeit war ein Rückgang der vor dem Einsatz durch umfangreiche Erhebungen ermittelten Anzahl von durchschnittlich 994 Falschparkern pro Tag um ca. 20 % zu registrieren.

Dieser Trend hat sich im weiteren Verlauf der Überwachung noch erhöht und auf einem gleichbleibend hohen Niveau verstetigt. Die tagsüber verstärkte Verkehrsüberwachung mit einem fest vorgegebenen Personal- und Streifenprogramm hat zu einer 30 - 40 %igen Reduktion von Parkverstößen geführt. Der Hauptanteil (ca. 2/3 der Verstöße) verteilt sich auf Halt-, eingeschränkte Haltverbote und der Bedienung von Parkscheinautomaten. Ca. 1/3 der Verstöße verteilen sich auf das Gehwegparken, das Zuparken von Einmündungen und Brandschutzzonen.

Veränderung der im Rahmen der täglichen Streife ermittelten Verstöße durch Kontrollzählungen in sicherheitsrelevanten Bereichen
Nur während der Ferienzeiten waren immer wieder Schwankungen im Verhältnis zum Ursprungswert festzustellen. Hier war eine deutlich niedrigere Quote an Falschparkern festzustellen, die jedoch in direktem Zusammenhang mit den Schulferien und der damit bedingten Abwesenheit vieler Anwohner stehen dürfte (vgl. Anlage).


2. Sicherheitsgewinne

Im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen besteht für die Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Falschparker, da die Sicht behindert wird. Durch die Sichteinschränkung werden Autofahrer gezwungen, weit in die Kreuzung einzufahren, um den querenden Verkehr wahrnehmen zu können. Dadurch erhöht sich zwangsläufig die Unfallgefahr. Im Jahr 2004 waren im Stuttgarter Westen 21 Abbiegeunfälle zu verzeichnen. In den Jahren 2005 und 2006 ist ein Rückgang auf jeweils 18 Unfälle zu verzeichnen.

Vor der intensivierten Überwachung wurden Erhebungen über die Anzahl und die Art der Parkverstöße durchgeführt. Dabei konnten im Rahmen einer Streife am Tag 147 Gehwegparker in den als Schwerpunkt zu überwachenden Straßenbereichen festgestellt werden. Im Jahr 2007 waren es noch tagsüber im Schnitt 78 Parkverstöße auf Gehwegen. Insofern hat sich die Anzahl der Gehwegparker um 69 Verstöße täglich reduziert. Geht man von einer durchschnittlichen durch ein Fahrzeug zugestellten Gehwegfläche von 8 m2 aus, werden den Fußgängern durch die intensivierte Überwachung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand wieder jeden Tag 552 m2 nicht durch Falschparker verstellte Gehwegfläche zur Verfügung gestellt.


3. Überwachungskonzeption Die verstärkte Überwachung hat sich auf bestimmte Überwachungsschwerpunkte konzentriert. Dazu gehören große Bereiche der Reinsburg-, Hölderlin-, Schloss-, der Forst- und Gutbrodstraße sowie vor allem die Bereiche um Schulen und Krankenhäuser. Dem Einsatz gingen umfangreiche Erhebungen in den genannten Straßenbereichen voraus. Täglich waren im Durchschnitt 1000 Verstöße zu verzeichnen.

Die Überwachung sah eine Personalstärke von maximal 7, aber mindestens 4
Überwachungskräften pro Tag vor. Sofern es die personellen Ressourcen zuließen, wurden die Bereiche sowohl in der Früh- (9.00 Uhr bis 15.30 Uhr) als auch in der Spätschicht (10.30 Uhr bis 18.00 Uhr) bestreift.

Seit Beginn der Sonderüberwachung waren durchschnittlich 5 Beschäftigte pro Tag im Einsatz, der Mindestbestand von 4 Mitarbeitern wurde dabei nur kurzfristig während des Streiks im öffentlichen Dienst im Zeitraum vom 6. Februar bis 5. April 2006 unterschritten. Zudem erfolgte eine zusätzliche Überwachung im Rahmen von Sonderdiensten (Schulwegüberwachung, Abendstreifen). Die Gewährleistung dieses Personalbestandes ging jedoch zeitweise zu Lasten anderer Stadtbezirke.


4. Kontrollzählungen

Mit dem Ziel feststellen zu können, inwieweit eine intensivierte Überwachung zu einem Rückgang der Verstöße führt, wurden Kontrollzählungen in den Überwachungsschwerpunktbereichen durchgeführt. Die Erhebungen wurden zunächst bis einschließlich Mai 2005 einmal im Quartal durchgeführt. Um repräsentativere Daten und Zahlen zu erhalten und die Gefahr einer „Momentaufnahme“ zu minimieren, wurden seit Juni 2005 regelmäßige, d.h. monatliche Erhebungen in Abhängigkeit von den personellen Ressourcen durchgeführt. Die Zählungen fanden sowohl in der Früh- als auch in der Spätschicht statt.


5. Kostendeckung

5.1 Stuttgart insgesamt

Die Parkraumüberwachung in Stuttgart wird insgesamt kostendeckend betrieben. Auf Basis der KLR ergibt sich für die beiden vergangenen Jahre ein Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 120 %. Wesentlich mitursächlich dafür ist die Einführung der mobilen Datenerfassung, die zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt hat.

5.2 Stadtbezirk S-West

Im Stuttgarter Westen werden hauptsächlich Verwarnungen für Parken auf Gehwegen, im eingeschränkten und im absoluten Halteverbot sowie in Brandschutzzonen und auf Behindertenparkplätzen erteilt. In diesen Bereichen beträgt eine Verwarnung zwischen 15,- € und 35,- €. Parkverstöße in Parkscheinzonen sind unterdurchschnittlich vertreten, da sich die Verkehrsteilnehmer auf die intensivierte Überwachung eingestellt haben und die Parkscheinautomaten entsprechend bedient werden.

Zur Vereinfachung wird dennoch der bei Parkverstößen üblicherweise angesetzte Durchschnittwert von 10,00 Euro verwendet.

Abschätzung der Einnahmen und Aufwände:

Jahr
durchschnittlich eingesetzte Mitarbeiter
Anzahl der
Verstöße
daraus
Sollstellungen
Personal- und Sachkosten
Saldo
2004
Sept- Dez.
5,7
19.244
192.440 €
( Basis: Durchschnittswert 10 € )
124.786 €
67.654 €
2004*)
57.732
2005
4,6
45.754
457.540 €
198.707 €
258.833 €
2006
4,2
37.609
376.090 €
181.689 €
194.401 €

*) Überwachung ab September 2004, Hochrechnung auf das gesamte Jahr (19.244 Verstöße x 3 = 57.732) Der berechnete Soll-Ansatz gibt lediglich eine Größenordnung der zu erwartenden Einnahmen an, die in Abhängigkeit des weiteren Verfahrensgangs niedriger als die ursprüngliche Summe aller Soll-Stellungen ausfallen.

Die überdurchschnittlich hohe Verstoßdichte in Stuttgart-West hat zu Beginn der Überwachung zu einer Bugwelle mit einer herausragend hohen Anzahl an festgestellten Verstößen geführt, vgl. auch Grafik in der Anlage. Erfahrungsgemäß pendelt sich die Anzahl der Verstöße bei gleichbleibendem Überwachungsdruck auf ein niedrigeres, aber konstantes Niveau ein.

Ergebnis:

Die Parkraumüberwachung in Stuttgart-West ist mit 4 zusätzlichen Überwachungskräften auch künftig kostenneutral möglich.


6. Fazit

Ohne dass es zu nennenswerten Beschwerden aus der Bevölkerung kam, ist seit dem Beginn der Überwachung im September 2004 durch den Einsatz von 4 zusätzlichen Überwachungskräften ein Rückgang der Verstoßquote von durchschnittlich 30 % zu verzeichnen. Aufgrund dieser situationsbezogen äußerst positiven Entwicklung und der Kostenneutralität wäre es nur folgerichtig, die Stellen zum Stellenplan 2008/2009 dauerhaft zu schaffen, um damit eine permanente Überwachung zu gewährleisten.

In das Überwachungsprogramm ist gerade im Stuttgarter Westen die regelmäßige Überwachung empfohlener Schulwege einbezogen. Außerdem wird die Aufenthaltsfunktion der bisher häufig durch Falschparker blockierten Fußgängerflächen wiederhergestellt, damit die Gehwege auch wieder als Spielflächen genutzt werden können. Insgesamt leistet die Verkehrsüberwachung im Stuttgarter Westen also einen wichtigen Beitrag zum erklärten Ziel der kinderfreundlichsten Stadt. Auch das Radwegenetz soll zukünftig erweitert werden. Eine Nutzung der Radwege durch den berechtigten Personenkreis kann nur durch eine konsequente Überwachung gewährleistet werden.

Eine Streichung der Stellen hätte zur Folge, dass die durch die intensivierte Überwachung nachweislich gewonnenen positiven Dämpfungseffekte und Sicherheitsgewinne wieder verloren gehen und sich die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und damit auch die Wohnqualität im Stuttgarter Westen wieder verschlechtert. Nur mit einer konstant hohen Überwachungstätigkeit können die so oft auch öffentlich beklagten Verkehrsverstöße in Stuttgart-West nachhaltig zurückgedrängt werden.


Beteiligte Stellen

Die Referat AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer




Diagramm Entwicklung Parkverstöße



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