Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0335-02.00
GRDrs 946/2008
Stuttgart,
12/11/2008



Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.12.2008
18.12.2008



Beschlußantrag:

1. Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats, nachfolgend Fraktionsfinanzierungssatzung genannt, (Stadtrecht 0/12) wird gemäß Anlage 1 geändert. 2. Die zur Finanzierung notwendigen zusätzlichen Mittel in Höhe von 14.625 € werden überplanmäßig aus der Deckungsreserve bereitgestellt.


Begründung:


Am 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat mit der GRDrs. 1224/2007 die Neufassung der Fraktionsfinanzierungssatzung beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil der Änderung war die Einführung von festen Beträgen in den Bereichen Assistenz und Sachkosten zur exakten Berechnung der Budgetmittel.

Es wurde von der Verwaltung zugesagt, dass eine Anpassung dieser Beträge vorgeschlagen wird, sobald die tariflichen Entwicklungen dies erforderlich machen.

Mit der jetzigen Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Sockel- und Kopfbeträge im Bereich Assistenz (§ 2 Absatz 3 der Fraktionsfinanzierungssatzung) zur Anpassung vorgeschlagen.


Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern wurden ab 1. Januar 2008 folgende Tariferhöhungen vereinbart:

1. Erhöhung der Bezüge um 50 € (dies entspricht einer prozentualen Erhöhung um 1,5 % bei Entgeltgruppe 13, Stufe 3) zum 1. Januar 2008.

2. Anschließend eine lineare Erhöhung um 3,1 % zum 1. Januar 2008.

3. Lineare Erhöhung um 2,8 % zum 1. Januar 2009.

4. Sonderzahlung (Einmalzahlung) von 225 € zum 1. Januar 2009 (dies entspricht einer prozentualen Erhöhung um 0,56 % bei Entgeltgruppe 13, Stufe 3).

Wendet man diese tarifliche Entwicklung auf die Sockel- und Kopfbeträge im Bereich Assistenz an, ergeben sich ab 1.1.2009 folgende Beträge:

Sockelbetrag Assistenz
9.725,00 € (vorher 9.290,00 €)
Kopfbetrag Assistenz
10.880,00 € (vorher 10.360,00 €)


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anhebung des Sockelbetrages im Bereich Assistenz, den satzungsgemäß nur die fünf Fraktionen erhalten, von 9.290 € auf 9.725 € ergibt sich eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt von 2.175 €.

Die Anhebung des Kopfbetrages im Bereich Assistenz, die sich für die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder – abhängig von der Mitgliederzahl – auf alle 60 Mitglieder des Gemeinderats auswirkt, ergibt eine weitere Belastung von 31.200 €.

Die Mehrausgaben belaufen sich daher in Summe auf 33.375 € im Jahr 2009. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 14.625 € überplanmäßig aus der Deckungsreserve bereit zustellen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage nur unter der Voraussetzung mitgezeichnet, dass keine überplanmäßigen Ausgaben entstehen.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1
Anlage 1 zur GRDrs 946/2008



Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ……….......... aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats beschlossen:

§ 1

Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats vom 6. Dezember 2007 (Amtsblatt Stuttgart Nr. 50 vom 13. Dezember 2007) wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 3 werden der Betrag von 9.290 € durch den Betrag von 9.725 € und der Betrag 10.360 € durch den Betrag 10.880 € ersetzt.


§ 2

Die Satzung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.


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Vorlage9462008.pdf