Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: 5044-00
GRDrs 470/2005
Stuttgart,
06/23/2005



AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
Städtische Förderung ab 2005




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.07.2005
20.07.2005



Beschlußantrag:

1. Die AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V., Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart, wird ab dem Jahr 2005 bis 2007 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Zuwendungsvereinbarung (Anlage 2) mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung (Anlage 3), Berichtswesen – Teil A (s. GRDrs. 438/2005) und – Teil B (Anlage 4) gefördert.

2. Der jährliche Förderaufwand ist aus Mitteln des jeweiligen Verwaltungshaushaltes – Finanzposition 1.5000.7002.000 – HIV und Prostitution – zu decken.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den letzten Jahren wurden die Förderfelder des Gesundheitsamtes sukzessive auf Zuwendungsvereinbarungen mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung sowie Berichtswesen – Teile A und B umgestellt. Im Bereich “HIV und Aids” erfolgte bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. eine solche Förderumstellung zum 1.1.2003.

Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. beantragt im Rahmen der Gleichbehandlung eine analoge Umstellung der Förderung ihrer AIDS-Beratungsstelle ab dem Jahr 2005.

Mit den in dieser Gemeinderatsdrucksache dargestellen Förderumstellung wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprochen. Die vorgeschlagene städtische Förderung ab dem Jahr 2005 stellt sicher, dass für die Erfüllung des Versorgungsauftrages dieser Klientel insgesamt eine ausreichende Personalausstattung gegeben ist und die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. in die Lage versetzt wird, ihr bedarfsgerechtes Angebot auf Dauer gesichert zu erbringen.

Finanzielle Auswirkungen

Die für die vorgeschlagene städtische Förderung ab dem Jahr 2005 benötigten Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 1.5000.7002.000 – HIV und Prostitution - zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Zuwendungsvereinbarung
Anlage 3: Vergütungsvereinbarung
Anlage 4: Berichtswesen - Teil B

Anlage 1 zur GRDrs 470/2005


Ausführliche Begründung

Die AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. bietet seit 1986 vielfältige Beratungs-, Therapie- und Betreuungsangebote für HIV-Infizierte, AIDS-Kranke und deren Angehörige an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Information und Öffentlichkeitsarbeit für das soziale Umfeld und für andere Institutionen.

Diese Arbeit wird seit 1987 durch jährliche städtische Betriebszuschüsse gefördert (vgl. hierzu Beschluss des Sozialausschusses vom 1.6.1987, Niederschrift Nr. 133).

Auf der Grundlage der Förderkriterien und –maßstäbe für Beratungsstellen entsprechend Ziffer 5.4.1.3.1 der Richtlinien für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege durch die Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Gebiet der Sozialhilfe, Stand 1991, wurde zuletzt im Jahr 2004 ein Betriebszuschuss in Höhe von 28.908 Euro bewilligt.

Nachdem die Förderung der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.11.2003 (GRDrs. 904/2003) rückwirkend zum 1.1.2003 auf die Form einer Zuwendungsvereinbarung umgestellt wurde, beantragte die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. Mitte 2004 eine künftige Gleichbehandlung in der Förderung.

Die Gesundheitsverwaltung erachtet es für richtig, die Förderung des AIDS-Beratungsangebotes der Evangelischen Gesellschaft ab 2005 ebenfalls auf eine Zuwendungsvereinbarung umzustellen.

Im Rahmen der Untersuchung der Förderumstellung wurden seitens der Gesundheitsverwaltung die Arbeitsspektren sowie die derzeitige Personalausstattung und – dotierung des Trägers in diesem Bereich analysiert, bewertet und mit dem Träger diskutiert.

Es besteht Einvernehmen, dass bislang die zu 100 % beschäftigte Fachkraft auch in anderen Bereichen tätig war und nun durch Umorganisation der Zuständigkeiten sicher gestellt ist, dass die Fachkraft ausschließlich im Bereich der AIDS-Beratungsstelle des Trägers arbeiten kann. Damit genügt künftig ein Beschäftigungsumfang von 75 % der Regelarbeitszeit.

Auf dieser Grundlage, unter Berücksichtigung der mit Leistungsverträgen verbundenen Umsatzsteuerproblematik und der Beschlüsse des Gemeinderats im Dezember 2004 bezüglich der Sachkostenpauschale wurde die als Anlage 2 beigefügte Zuwendungsvereinbarung für die Förderung des Angebots der AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung (Anlage 2), Berichtswesen – Teil A (s. GRDrs. 438/2005) und Berichtswesen – Teil B (Anlage 3) erarbeitet.

Wie in GRDrs. 438/2005 zum Thema “Beschreibung der Angebote” ausgeführt, ist beabsichtigt, dass sich die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. freiwillig verpflichtet, diese Beschreibung zur Grundlage ihrer Arbeit in diesem Bereich zu machen.

Ausgehend vom Antrag 2005 des Trägers errechnet sich auf dieser Grundlage ein jährlicher städtischer Zuschuss in Höhe von 39.008 Euro. Einzelheiten der Berechnung sind aus Anlage 3 ersichtlich. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Rahmen des Budgets zur Verfügung.

Der Träger ist mit den in der Zuwendungsvereinbarung gemachten Festlegungen zu Personalausstattung und –förderung einverstanden und hält die vorgeschlagene Förderung ab dem Jahr 2005 und auch in der Zukunft für tragfähig.

Die Gesundheitsverwaltung beabsichtigt, die Zuwendungsvereinbarung mit der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. bezüglich der umsatzsteuerproblematischen Bestandteile entsprechend dem Verfahren bei den Zuwendungsvereinbarungen in den Bereichen Sozialpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Sucht und Drogen sowie KISS zu bereinigen.

Die Förderabweichung im Bereich der Sachkostenpauschale wird für erforderlich angesehen. Der Träger hat aufgrund seines Präventionsschwerpunktes extrem hohe Aufwendungen im Sachkostenbereich, die mit einer Pauschale von 1.950 Euro pro Fachkraft in Vollzeitbeschäftigung nicht abgedeckt wären.

Diese Förderabweichung wird unter Wertung des Gleichheitsgrundsatzes und des pflichtgemäßen Ermessens als erforderlich und gerechtfertigt angesehen.