Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1019/2002
Stuttgart,
07/14/2003



Ersatzbeschaffungen und Sanierungsprogramm
von Fahrtreppen für die Jahre 2003 bis 2007




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Fahrtreppenerneuerung/-sanierung wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Gesamtausschreibung und stufenweise Vergabe entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln von Ersatz-Fahrtreppen bzw. Generalsanierung von Fahrtreppen bis 2007 wird zugestimmt.

3. Über die Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von 1.950.000 € in den Jahren 2004 - 2007 wird der Gemeinderat bei den Beratungen für den Doppelhaushalt 2004/05 entscheiden.

4. Der zukünftigen Stilllegung - aufgrund unwirtschaftlicher Reparaturen - der Fahrtreppen Schmale Straße zur Königstraße und Haltestelle Keplerstraße (Aufgang Huberstraße, Eigentümerin ist die SSB) und der beiden Fahrtreppen der Fußgängerunterführung Willi-Bleicher-Straße wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Altersstruktur der Fahrtreppen, welche von der Stadt Stuttgart betrieben werden, zeigt einen hohen Anteil an Fahrtreppen auf (ca. 40 %), deren durchschnittliche Lebensdauer von ca. 25 Jahren überschritten ist und die nicht mehr dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen. Um die Wirtschaftlichkeit, die Verfügbarkeit und den geforderten Sicherheitsstandard zu gewährleisten, müssen 11 Fahrtreppen der Stadt Stuttgart in den Jahren 2003 - 2007 ersetzt bzw. generalsaniert werden. Dies ist die Grundlage für einen langfristig kontinuierlichen und vor allem wirtschaftlichen Betrieb der öffentlichen Fahrtreppen der Stadt Stuttgart über die Jahre nach 2007 hinaus.

Weitere 33 Fahrtreppen der SSB AG werden in Abstimmung mit dem städtischen Fahrtreppenprogramm im entsprechenden Zeitraum erneuert.

Im Doppelhaushalt 2002/2003 stehen bei der AHSt. 2.6600.9510.000 VKZ 0972 - Fahrtreppen - insgesamt 1.023.600 € zur Verfügung. Hieraus wird auch der behindertengerechte Außenaufzug von der Königstraße auf den Kleinen Schloßplatz (Aufzug Galerie) mit Kosten von ca. 300.000 € finanziert.

Für die Jahre 2004-2007 müssen durch die Stadt Stuttgart Mittel in Höhe von ca. 1.950.000 € zur Verfügung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen
Aufstellung für Fahrtreppen der Stadt Stuttgart

Jahr
Zur Verfügung stehende Mittel
Bedarf Fahrtreppen
2002/2003
1.023.600 €
723.600 €
(Aufzug Galerie) 300.000 €
Jahr
bereitzustellende Mittel
2004
1.040.000 €
2005
260.000 €
2006
430.000 €
2007
220.000 €
1.950.000 €


Um die Spitzen an den die Lebensdauer überschreitenden Fahrtreppen abzubauen und den sicherheitstechnischen Standard der Einrichtungen für die Zukunft zu sichern, werden in den Jahren 2004 - 2007 Mittel in Höhe der zuvor aufgeführten Aufstellung zur Verfügung gestellt. (Siehe hierzu auch Anlage 2)

Die im Jahr 2004 zu erneuernden vier Fahrtreppen im Hauptbahnhof haben zu diesem Zeitpunkt eine Lebensdauer von 29 Jahren erreicht. In der Vergangenheit wurden an diesen Fahrtreppen keinerlei Sanierungsarbeiten ausgeführt. Der derzeitige Zustand erfordert dringend Abhilfe.

Aus wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Aspekten und um Stillstandzeiten von mehreren Monaten zu vermeiden, müssen die Fahrtreppen mit Kosten in Höhe von 1.040.000 € umgehend erneuert werden.

Der Mehrbedarf in diesem Jahr wird durch einen Wenigerbedarf in den darauffolgenden Jahren 2005 - 2007 ausgeglichen.

Für einen wirtschaftlichen und sicherheitstechnisch einwandfreien Betrieb der Fahrtreppenanlagen der Stadt Stuttgart in den Jahren nach 2007 sind Investitionskosten in Höhe von ca. 300.000 € pro Jahr zu erwarten. Der Bedarf liegt unter den bisher für Fahrtreppen veranschlagten Investitionsmitteln (ca. 500.000 €). Dies resultiert aus den vielen Neuanschaffungen (32) in den Jahren 1970 bis 1975 (siehe Anlagen 4 - 6).


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und St, sowie die SSB AG haben der Vorlage zugestimmt.




Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Kostenaufstellung
Anlage 3 Fahrtreppenübersicht
Anlage 4 Fahrtreppen pro Baujahr Stand 05/2003
Anlage 5 Fahrtreppen pro Baujahr Vorschau bis 2007
Anlage 6 Fahrtreppen Gegenüberstellung Bestand 2002 zu Vorschau 2007
Anlage 1 zu GRDrs. 1019/2002
Ausführliche Begründung

Allgemeines

Die Stadt betreibt derzeit 122 Fahrtreppen, wobei sie Eigentümer und Kostenträger von 31 Fahrtreppen ist, 91 Fahrtreppen sind Eigentum der SSB AG.

Die mittlere Lebensdauer von Fahrtreppen beträgt nach bisherigen Erfahrungen (je nach Belastung, Einbauort im Freien oder überdacht) ca. 25 Jahre. Alle zum Tausch bzw. zur Generalüberholung vorgesehenen Fahrtreppen liegen bis zum betreffenden Zeitpunkt über dem Durchschnittswert von 25 Jahren. Die Alterstruktur der Fahrtreppen, welche von der Stadt Stuttgart betrieben werden, zeigt sich in den beiliegenden Diagrammen.

Altersbedingt ist eine Aufrüstung der Fahrtreppen mit Einzelkomponenten nicht wirtschaftlich, eine Nachrüstung auf den derzeitigen Sicherheitsstandard sogar nicht möglich. Um beide Kriterien zu erfüllen, ist ein Ersatz bzw. eine Generalsanierung der in der Anlage genannten Fahrtreppen notwendig.

Die Entscheidung für eine Erneuerung bzw. Generalsanierung von Fahrtreppen ist hauptsächlich vom Einbauort, sowie von der Belastung der Fahrtreppe abhängig. Witterungsbedingt kann an Fahrtreppen im Freien eine Beeinträchtigung des Stahlgerüstes und tragender Teile nach Erreichen der Lebensdauer nicht ausgeschlossen werden. Eine Gewährleistung für eine weitere Nutzung über 20 bis 25 Jahre ist somit nicht gegeben und wird von den Firmen nicht übernommen.

Ersatz von Fahrtreppen bedeutet den vollständigen Ausbau der veralteten Fahrtreppe, wobei bauseitige Leistungen (Freilegen der alten Fahrtreppe zum Ausbringen des Gerüstes, Anschlussarbeiten an Bahnsteig- und Gehwegbelägen, sowie der Wandanschlüsse) anfallen. Hierbei werden Ersatz auf dem neuesten Stand der Technik, größtmöglicher Sicherheitsstandard, sowie zu 100 % Neuteile gewährleistet.

Bei einer generalüberholten Fahrtreppe wird bis auf das Gerüst die komplette Mechanik, sowie die elektrische Ausstattung und die Steuerung erneuert. Verkleidungen (wie Balustradenbleche, Balustradenkopf, etc.) können aus optischen Gründen erneuert werden, sind jedoch nicht zwingend erforderlich und haben keinerlei technische Auswirkungen. Der Bedarf ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

Bei generalüberholten Fahrtreppen ist der gleiche technische Stand von Zusatzeinrichtungen wie bei einer neuen Fahrtreppe möglich. Ein Zweirichtungsbetrieb, die Wiedereinschaltautomatik und die Diagnosefähigkeit sind realisierbar. Auch hier ist der neueste Stand der Technik sowie der derzeit größtmögliche Sicherheitsstandard gewährleistet. Betriebskosten sowie Unterhaltskosten verhalten sich gleich wie bei Neuanlagen.



Kostengegenüberstellung


Ersatz-Fahrtreppe
generalsanierte Fahrtreppe
Kosten Fahrtreppe
300.000 - 350.000 €
250.000 - 300.000 €
Ausbau und Entsorgung alte Fahrtreppe
5.000 €
enthalten
Anschlussarbeiten
10.000 €
entfällt
Baustelleneinrichtung
Summe
5.000 €
320.000 - 370.000 €
enthalten
250.000 - 300.000 €


Die Angaben sind geschätzte Brutto-Kosten und von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, sowie bei den generalsanierten Fahrtreppen vom Umfang der Leistungen, abhängig.


Vorgehensweise

Die Vergabe der Ersatz-Fahrtreppen erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung. Hierbei ist ein Ausschreibungspaket bis ins Jahr 2007 geplant, um ein kostengünstiges Angebot zu erhalten.

Alternativ soll eine Generalsanierung der entsprechenden Fahrtreppe in dem Ausschreibungspaket abgefragt werden. Voraussetzung hierfür ist der gleiche technische Stand, sowie der größtmögliche Sicherheitsstandard. Die Entscheidung bzgl. der Alternative wird von wirtschaftlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten abhängig gemacht.

Kosten

Für die Ersatzbeschaffung bzw. Generalsanierung von Fahrtreppen ergibt sich der in Anlage 2 ersichtliche Investitionskostenanteil für die Stadt Stuttgart.

Die Mittel hierfür stehen in den Jahren 2002/2003 mit insgesamt 1.023.600 € der Ausgabenhaushaltstelle 2.6600.9510.000 VKZ 0972 - Fahrtreppen - zur Verfügung.

Für die Jahre 2004 - 2007 müssen zur Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe Anlage 3) zusätzliche Mittel in Höhe von 1.950.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Aufwand kann reduziert werden, wenn vor jeder Ersatzbeschaffung bzw. Generalsanierung geprüft wird, ob die jeweilige Fahrtreppe auch künftig unbedingt notwendig ist. Die Fahrtreppen an der Haltestelle Staatsgalerie wurden z. B. bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt, da ein Umbau der gesamten Haltestelle im Rahmen "Stuttgart 21" erfolgen könnte.

Bei einer zukünftigen Stilllegung der Fahrtreppen Schmale Straße zur Königstraße, Haltestelle Keplerstraße (Aufgang Huberstraße; Eigentümerin SSB) und den beiden Fahrtreppen der Unterführung Willi-Bleicher-Straße erspart sich die Stadt Stuttgart Investitionen in Höhe von 870.000 €. Diese Kostenreduzierung ist in der aufgeführten Aufstellung bereits berücksichtigt.

Die zuvor genannten Fahrtreppen sollen aufgrund unwirtschaftlicher Reparaturen stillgelegt und ausgebaut werden. Eine Bearbeitung/Erweiterung der jeweiligen Gehtreppe würde somit notwendig. Der Aufwand für die Entsorgung der Fahrtreppe und das Anpassen der Gehtreppe beläuft sich auf ca. 30.000 € je Aufgang.

Bedingt durch technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte ist die Notwendigkeit einer Erneuerung / Generalüberholung von Fahrtreppen nur wenige Jahre im Voraus einigermaßen sicher abschätzbar. Änderungen können sich jederzeit kurzfristig ergeben.