Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
860/2006
Stuttgart,
10/27/2006
Errichtung der Stauffenberg-Erinnerungsstätte im Alten Schloss Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
08.11.2006
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich mit jährlich 30.000 Euro ab dem Jahr 2007 an den Kosten des Betriebs der Stauffenberg-Erinnerungsstätte im Alten Schloss. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden dem Kulturamt zusätzlich zum Budget zur Verfügung gestellt.
2. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung des Betriebs gesichert ist.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Land und Landeshauptstadt haben sich darauf verständigt, dass der laufende Betrieb auf der Basis der beigefügten Konzeption (Anlage 1) erfolgen soll. Geplant ist die Gründung eines Trägervereins. Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten von voraussichtlich 90.000 Euro/Jahr (Aufsicht, Reinigung, Öffentlichkeitsarbeit, Sonstiges) soll zu je einem Drittel von Trägerverein, Land und Landeshauptstadt getragen werden. Das Land hat zugesichert, dass die Finanzierung realistisch und die Finanzierung des Landesanteils von 30.000 Euro/Jahr dauerhaft im Landeshaushalt eingeplant ist. Organisation und Koordination des Betriebs der Erinnerungsstätte obliegen allein dem Land.
In welcher Form die Auszahlung der städtischen Beteiligung erfolgt, ob als Zuwendung an den Trägerverein oder im Wege einer vertraglichen Regelung mit dem Land, muss noch zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Land abgeklärt werden. Die Kulturverwaltung wird darüber berichten, sobald die Frage geklärt ist.
Finanzielle Auswirkungen
Für den laufenden Unterhalt wird mit Betriebskosten in Höhe von ca. 90.000 Euro/Jahr gerechnet. Geplant ist, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und der Trägerverein in jeweils gleicher Höhe mit 30.000 Euro an den jährlichen Unterhaltungskosten für die Stauffenberg-Erinnerungsstätte im Alten Schloss beteiligen.
Im Kulturetat stehen keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Dem Kulturamt werden deshalb für das
HJ 2007
überplanmäßige Ausgabemittel von 30.000 Euro zusätzlich zum Budget zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve. Zum Doppel-Haushalt
2008/2009
wird ein Sondereinfluss in der entsprechenden Höhe genehmigt. Die Zuordnung zu einer Finanzposition erfolgt, sobald die Details zur Abwicklung der Zuschusszahlung geklärt sind.
Die Erinnerungsstätte soll am 15. November 2006 eröffnet werden. Die Umbaumaßnahmen im Alten Schloss sowie die Einrichtung der Ausstellung finanziert das Land selbst.
Beteiligte Stellen
Referat WFB und Referat StU haben Kenntnis genommen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung