Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs1408/2009
Stuttgart,
12/09/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.12.2009
Haushaltssicherungskonzept 2009
Gebührenerhöhung ab Kindergartenjahr 2010/2011 für Tageseinrichtungen für Kinder
Beantwortung / Stellungnahme
Auf Grundlage der Beratungen 2. Lesung am 8.12.2009 und der Haushaltsvorlagen 1297/2009 und 1396/2009 führen nachstehende Varianten zu folgenden finanziellen Verbesserungen - ausgehend von einer Einkommensgrenze bei der FamilienCard von 60.000 EUR (Gesamtbetrag der Einkünfte):
Variante 1
1. Erhöhung der Gebühr von 63 Cent auf 73 Cent für alle Familien ohneBonusCard und ohneFamilienCard (Grundlage 60.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte). Entspricht 37 % der Familien
2. Erhöhung der Gebühr von 63 Cent auf 68 Cent für alle Familien mit FamilienCard. Entspricht 33 % der Familien bei städt. Träger und 38 % bei Freie Träger
Insgesamt 3.350.700 €
Im HH-Entwurf bereits enthalten 889.000 €
Verbesserung des HH-Entwurfs somit 2.461.700 €
Variante 2
1. Erhöhung der Gebühr von 63 Cent auf 73 Cent für alle Familien ohne BonusCardund ohne FamilienCard (Grundlage 60.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte). Entspricht 37 % der Familien
6. Erhöhung des Essensgeldes um 25 Cent
auf 3,25 €/Essen 451.000 €
Zwischensumme (6.) 451.000 €
Insgesamt 2.886.600 €
im HH-Entwurf bereits enthalten 889.000 €
Verbesserung des HH-Entwurfs somit 1.997.600 €
Die seit 1.1.2006 geltende pro belegter Platz-Förderung berücksichtigt die Elterneinnahmen mit einem durchschnittlichen städtischen Gebührensatz. Ziel dieser neuen Richtlinie war einerseits eine Verbesserung der Auslastung der Einrichtung durch den damit verbundenen höheren Zuschuss für die Träger. Gleichzeitig sollte und wurde damit eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abrechnung sowohl bei der Stadt als auch bei den Trägern erreicht.
Bereits die Einführung der Bonus-Card Regelung führte zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand für die Stadt und für die Träger, da 25 % der Fälle im Wege der Einzelfallabrechung über den Verwendungsnachweis mit den Trägern abgerechnet werden müssen.
Durch die Einführung der FamilienCard als neues Kriterium für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger entstünde ein weiterer erheblicher Mehraufwand bei der Erstellung und der Abrechnung der Verwendungsnachweise bei der Stadt und bei den Trägern, da zukünftig 2/3 der Fälle nicht mehr durch die im Fördersatz enthaltenen durchschnittlichen Gebühren erfasst werden können, sondern jeder Einzelfall separat von den Trägern erfasst und bei der Stadt abgerechnet werden müsste. Bei der Dienststelle Förderung der freien Träger entsteht knapp kalkuliert dadurch ein zusätzlicher Personalbedarf von einer 0,8 Stelle, Kosten rund 59.000 €.
Verfahren:
Die Veränderungen sollen zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 in Kraft treten. Im Haushalt sind die Verbesserungen (Mehreinnahmen beim städt. Träger sowie Wenigerausgaben bei der Förderung freier Träger) somit im Jahr 2010 mit rd. 1/3 und erst im Jahr 2011 voll zu veranschlagen.
Die Familiencard-Ermäßigungen erhalten Familien die in den Einrichtungen Familiencard und einen aktuellem Ausdruck (Kartenguthaben) vorlegen. Aus dem Ausdruck ist das Gültigkeitsjahr ersichtlich (ergibt sich nicht aus der Familiencard)
Bei der Neukonzeption bei der Familiencard 2011 müssen die notwendigen Gesichtspunkte der Ermäßigungstatbestände in geeigneter Form berücksichtigt werden.