Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
691
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VerhandlungDrucksache:
840/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 17.12.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Fördergrundlagen für die Bezuschussung von
Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.01.2004

Vorgang:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss vom 15.12.2003, öffentlich, Nr. 141

Ergebnis:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt bei 1 Enthaltung dem um folgende Beschlussantragsziffern 8, 9a und 9b ergänzten Beschlussantrag mehrheitlich zu. Der Sozialausschuss stimmt dem ergänzten Beschlussantrag einmütig zu.

8.Die Verwaltung wird beauftragt, für alle von der Stadt geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart verstärkt Komponenten für eine "Pro-belegter-Platz"-Förderung auszuhandeln.

9. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen in Stuttgart einen Vorschlag für eine neue Belegungssteuerung zu entwickeln mit den Zielen Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 19.11.2003, GRDrs 840/2003, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Die Förderung der freien Träger wird ab 01.01.2004 um die bisherige Höhe der Landeszuschüsse für die Tageseinrichtungen der freien Träger erhöht.

2. Ab 01.01.2004 gelten für Betriebskindertagesstätten die in Anlage 2 aufgeführten Förderrichtlinien.

3. 3.Ab dem 01.01.2004 gilt für sonstige Träger die in Anlage 3 aufgeführte Pro-Platz-Förderung. Träger erhalten für die Gruppen, die derzeit schon von der Stadt gefördert werden, für die Jahre 2004/2005 einen Bestandsschutz. 4. Den Fördergrundsätzen für Investitionszuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart für nicht städtische Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.01.2004 wird zugestimmt (Anlage 4).

5. Das Jugendamt wird ermächtigt, mit der Evangelischen und der Katholischen Kirche die Versorgungsvereinbarung auf zwei Jahre neu abzuschließen.

6. Für Landesmittel, die noch für in 2003 neu eröffnete Einrichtungen gewährt werden, jedoch nicht in den Mitteln des Landes für die Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich enthalten sind (Stand 2002), werden ab 2004 zusätzlich 0,69 Mio. € bereitgestellt. Wird die Pro-Platz-Förderung maximal ausgenutzt, ist eine dauerhafte Aufstockung des Budgets um 200.000 € notwendig. 7. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.05.2002, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit den freien Trägern Zuwendungsverträge über zusätzliche Gruppen mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen, die eine 95 %-Förderung und eine vollständige Übernahme der notwendigen Investitionskosten vorsehen, wird zum 01.01.2004 aufgehoben.

Als für das städtische Klinikum verantwortlicher Beigeordnete bemerkt BM Murawski, in der Vorlage werde festgestellt, dass die Tageseinrichtungen für Kinder des städtischen Klinikums nicht nach diesen Richtlinien gefördert würden. Diese Einrichtungen des Klinikums erhielten für die bestehenden Gruppen lediglich einen Festbetrag in Höhe der Landesförderung des Jahres 2002. Dies, so der Vorsitzende, sei aus der Sicht des Klinikums nicht nachvollziehbar. Da es sich hier um einen Beschluss des Gemeinderats handle, stelle seine Anmerkung keine Kritik an der Sozialverwaltung dar. Da mit dieser Vorgehensweise das Klinikum schlechter gestellt werde als andere Träger von betrieblichen Tagesstätten (z. B. DaimlerChrysler) bitte er zu bedenken, dass damit das Betriebsergebnis des Klinikums um nahezu 1 Mio. € verschlechtert werde. Zwar bezahle die Stadt so oder so, andererseits wolle der Gemeinderat aber auch sonst Klarheit bei Betriebsergebnissen. Es mache doch keinen Sinn, dass der wichtigste städtische Betrieb bezüglich der Familienfreundlichkeit/der kinderorientierten Politik, welche sich der Gemeinderat zur obersten Priorität gemacht habe, vom Gemeinderat selbst schlechter gestellt werde. Hierfür mangle es im Klinikum allen Beteiligten, und dies sehe er bei jeder Personalversammlung aufs Neue, an Verständnis.

Da die für die Stadt günstigste Lösung praktiziert gehöre sollte laut StR Kanzleiter (SPD) der Vorsitzende darlegen, weshalb er die Meinung vertrete, weshalb dieses auf das bisher Praktizierte nicht zutreffe. Dies greift BM Murawski auf und erklärt, bei der Beurteilung der Krankenhäuser werde häufig übersehen, dass diese keine sich normal auf dem Markt bewegende Unternehmungen seien. Vielmehr seien diese bezüglich ihrer Erlöse weitgehend staatlich gelenkt (ausgehandelte Vorgaben wie z. B. Fallpauschalen). Die Krankenkassen hätten in der Vergangenheit noch nie Pflegesatzverhandlungen mit dem Klinikum so abgeschlossen, dass in den Finanzierungssätzen der Krankenkassen irgendwelche Kindergärten Berücksichtigung gefunden hätten; die Beitragszahler der Krankenkassen hätten nicht die Aufgabe Kindergärten zu finanzieren. Betriebliche Kindertageseinrichtungen von Krankenhäusern würden in aller Regel von den Trägern bezahlt oder über Sondervereinbarungen von den Krankenkassen, wobei solche Vereinbarungen mit den Krankenkassen nach seinem Informationsstand in zwei Jahren auslaufen.

Positiv zur Vorlage äußert sich StR Wölfle (90/GRÜNE). Er sagt zu, sich mit der vom Vorsitzenden aufgeworfenen Frage dann auseinander zu setzen, wenn seitens der Verwaltung dazu eine Vorlage vorgelegt wird.

Von einer "Phantomdiskussion" spricht StR Föll (CDU). Die Beschäftigten des Klinikums bzw. deren Kinder würden von der derzeitigen Förderung nicht benachteiligt. Es habe für das bisher Praktizierte gute Gründe gegeben und dabei habe es sich um keine Entscheidung gegen das Klinikum gehandelt. Hintergrund für diese Entscheidung seien Abgrenzungsprobleme bei Betriebskindergärten der öffentlichen Hand gewesen. Wenn z. B. ein Ministerium des Landes einen Betriebskindergarten einrichten würde, würde ein Anspruch auf eine städtische Förderung erwachsen. Einen solchen Anspruch habe der Gemeinderat aber nicht per se gewähren wollen. Kommunale Gelder sollten nicht an "den Staat" umgelenkt werden. In der Folge bittet BM Murawski darum, dass er wenigsten bei künftigen Benchmarks die Belastung des Betriebsergebnisses durch die Kindertagesstätten herausrechnen kann.

BMin Müller-Trimbusch teilt StRin A. Schmid (CDU) mit, den Kirchen seien lange Übergangsfristen eingeräumt worden. Gesprächsbedarf werde nicht nur von der Evangelischen Kirche geäußert. Die Gespräche mit den Kirchen würden fortgesetzt. Nach Einschätzung der Verwaltung könnten sich die kirchlichen Träger allerdings etwas mehr bewegen.

Weiter führt die Bürgermeisterin bezüglich der Betreuung von auswärtigen Kindern in Stuttgarter Kindertagesstätten aus, der Gemeinderat vertrete den Grundsatz, kommunales Geld der Stuttgarter Bürger solle auch für die Versorgung Stuttgarter Kinder eingesetzt werden. Die bisherigen Gespräche mit Umlandgemeinden über eine Beteiligung an den Betreuungskosten bei der Unterbringung "Nicht-Stuttgarter-Kinder" sei nicht erfolgsversprechend verlaufen, zumal für eine solche Beteiligung auch keine Rechtsgrundlage existiere.

Im weiteren Verlauf teilt BMin Müller-Trimbusch die von StR Kanzleiter (SPD) geäußerte Auffassung, dass in Stuttgarter Kindertagesstätten keine unterschiedlichen Betreuungsgebühren erhoben werden dürften. Der Stadtrat plädiert nachhaltig dafür, mit den kirchlichen Trägern einen Konsens zu finden.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Murawski fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag in der Fassung des Jugendhilfe- und des Sozialausschusses einmütig zu.