Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 71/2008
Stuttgart,
03/13/2008



Erhöhung des Parkentgelts für PKW im Bereich NeckarPark und Angleichung der Kostenerstattung durch den VfB Stuttgart bei dessen Spielen im Gottlieb-Daimler-Stadion



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.04.2008
09.04.2008
24.04.2008



Beschlußantrag:

1. Für das Parken von PKW im Bereich NeckarPark wird ab 01.01.2008 das Entgelt von 4,00 € auf 5,00 € erhöht.

2. in.Stuttgart/Tiefbauamt wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem VfB Stuttgart über Kostenerstattung bei dessen Spielen im Gottlieb-Daimler-Stadion entsprechend anzugleichen.


Begründung:


Zu Punkt 1

Die letzte Erhöhung der Parkentgelte für PKW im Bereich NeckarPark erfolgte zum 01.01.2006 von 3,00 € auf 4,00 €. Diese Regelung betraf zunächst den unter Verwaltung von in.Stuttgart stehenden P 10/Cannstatter Wasen (vgl. GRDrs 930/ 2005). Zum 01.01.2006 wurde die Entgelterhöhung auf die Parkierungsflächen, die in der Verwaltung von Sportamt (vgl. GRDrs. 246/2006) und Tiefbauamt stehen

(vgl. GRDrs. 583/2006), übertragen.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co vom 30.11.2007 wurde ab 01.01.2008 das Entgelt auf dem P 10

von 4,00 € auf 5,00 € erhöht. Um eine einheitliche Parkentgelthöhe für die Parkierungsanlagen im Bereich NeckarPark zu erreichen, wird es erforderlich, die Entgelte für die Parkierungsanlagen, die in der Verwaltung des Tiefbauamts und Sportamt stehen,

ebenfalls entsprechend zu erhöhen.

Zu Punkt 2

Die letzte Erhöhung der Erstattungsbeträge des VfB für das unentgeltliche Parken bei dessen Spielen im Gottlieb-Daimler-Stadion erfolgte mit der GRDrs 246/2006 und ist seit der Saison 2006/2007 wirksam. Mit der unter Ziffer 1 genannten Erhöhung der Parkentgelte ist auch eine entsprechende Angleichung der VfB- Erstattungsbeträge geboten.

Da die vom Sportamt verwalteten Parkflächen P 1 (Parkhaus) und P 9 bei VfB- Spielen als Sonderparkplätze genutzt werden, fallen Erstattungsbeträge des VfB Stuttgart nur bei den Parkierungsanlagen von in.Stuttgart (P 10) und Tiefbauamt (P6, P6A, P7) an. Unter der Federführung von in.Stuttgart werden deshalb Gespräche mit dem VfB Stuttgart über eine Anpassung der Erstattungsbeträge stattfinden.


Finanzielle Auswirkungen

Zu 1

Die Einnahmen im Bereich NeckarPark sind abhängig von Anzahl und Attraktivität der Veranstaltungen. Auf Grundlage der Einnahmesituation von 2007 ist mit Mehreinnahmen von ca. 10.000,- € (Tiefbauamt) sowie ca. 50.000 € (Sportamt), d. h. insgesamt 60.000 € zu rechnen. Ausgaben sind nicht zu erwarten.

Zu 2

Mögliche Mehreinnahmen sind erst im Ergebnis des Gespräches mit dem VfB Stuttgart zu beziffern.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und KBS haben mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau
Brügermeister


Anlagen

keine




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