(vgl. GRDrs. 583/2006), übertragen.
Mit Beschluss des Aufsichtsrates der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co vom 30.11.2007 wurde ab 01.01.2008 das Entgelt auf dem P 10
von 4,00 € auf 5,00 € erhöht. Um eine einheitliche Parkentgelthöhe für die Parkierungsanlagen im Bereich NeckarPark zu erreichen, wird es erforderlich, die Entgelte für die Parkierungsanlagen, die in der Verwaltung des Tiefbauamts und Sportamt stehen,
ebenfalls entsprechend zu erhöhen.
Zu Punkt 2
Die letzte Erhöhung der Erstattungsbeträge des VfB für das unentgeltliche Parken bei dessen Spielen im Gottlieb-Daimler-Stadion erfolgte mit der GRDrs 246/2006 und ist seit der Saison 2006/2007 wirksam. Mit der unter Ziffer 1 genannten Erhöhung der Parkentgelte ist auch eine entsprechende Angleichung der VfB- Erstattungsbeträge geboten.
Da die vom Sportamt verwalteten Parkflächen P 1 (Parkhaus) und P 9 bei VfB- Spielen als Sonderparkplätze genutzt werden, fallen Erstattungsbeträge des VfB Stuttgart nur bei den Parkierungsanlagen von in.Stuttgart (P 10) und Tiefbauamt (P6, P6A, P7) an. Unter der Federführung von in.Stuttgart werden deshalb Gespräche mit dem VfB Stuttgart über eine Anpassung der Erstattungsbeträge stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen Zu 1 Die Einnahmen im Bereich NeckarPark sind abhängig von Anzahl und Attraktivität der Veranstaltungen. Auf Grundlage der Einnahmesituation von 2007 ist mit Mehreinnahmen von ca. 10.000,- € (Tiefbauamt) sowie ca. 50.000 € (Sportamt), d. h. insgesamt 60.000 € zu rechnen. Ausgaben sind nicht zu erwarten. Zu 2 Mögliche Mehreinnahmen sind erst im Ergebnis des Gespräches mit dem VfB Stuttgart zu beziffern. Beteiligte Stellen Referate WFB und KBS haben mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dirk Thürnau Brügermeister Anlagen keine