Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 5/2003
Stuttgart,



Neukonzeption Ferienbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.02.2003
19.02.2003
20.02.2003



Beschlußantrag:

1. Bei der Ferienbetreuung werden künftig nicht mehr die Freien Träger (Objektförderung) gefördert, sondern es wird auf das Gutscheinverfahren (Subjektförderung) umgestellt. Von den beiden von der Verwaltung erarbeiteten möglichen Verfahrensabläufen für ein weiterhin bedarfsorientiertes Angebot und ein Verfahren mit festgelegtem Platzangebot wird Kenntnis genommen.

2. Die Ferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2003/2004 auf ein Gutscheinverfahren (Subjektförderung) mit festgelegtem Platzangebot umgestellt. Es werden durchschnittlich rund 620 Betreuungsplätze je Ferienabschnitt durch die Träger der Jugendhilfe bereitgestellt. Die Kosten für die Ferienbetreuung sind damit zuzüglich der Kosten für Busse und Miete auf die im Rahmen des Haushaltsplans 2003 bereitgestellten Haushaltsmittel (ohne Sperre) begrenzt.

3. Vom dauerhaft erforderlichen Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle (A 10/Verg.Gr. IV b BAT) wird Kenntnis genommen. Die Stellenschaffung wird zum Stellenplan 2004 vorgeschlagen.

4. Der Wert eines Gutscheins, den die beauftragten Träger der Jugendhilfe bei der Stadt einlösen können, wird im Verfahren mit festgelegtem Platzangebot bei fünf Betreuungstagen/Woche auf 84 Euro für Grundschüler festgelegt; bei Förderschülern beträgt dieser Wert 136 Euro.

5. Das Entgelt für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird mit Wirkung vom 1. September 2003 in Verbindung mit einer Gebührenanpassung um 4,5 % und der Euro-Glättung von 0,66 Euro auf 0,70 Euro/Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung erhöht. Das entspricht insgesamt ca. 6 %.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Beschluss vom 29. Juni 2000 (GRDrs. 480/2000) hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für die Verlässliche Grundschule bedarfsorientiert auch ein Konzept für eine Ferienbetreuung zu entwickeln. Diese Ferienbetreuung sollte flächendeckend unter Einbeziehung der Erfahrungen Freier Träger gestaltet werden.

Zum Schuljahr 2001/2002 konnte mit der Ferienbetreuung unter Einbindung von Trägern der Jugendhilfe begonnen werden. Sehr bald wurde deutlich, dass das bislang sehr aufwändige Verfahren vereinfacht werden muss, zumal die Nachfrage deutlich steigt.

Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderats ist nun vorgesehen, von der Objektförderung (Kostenerstattung an die Freien Träger pro Gruppe) auf die Subjektförderung (Verkauf von Gutscheinen an Eltern, die von den Freien Trägern bei der Stadt eingelöst werden) umzustellen. Hierzu haben inzwischen konkrete Gespräche mit den Freien Trägern stattgefunden. Dabei ergaben sich zwei konzeptionelle Alternativen:

Beide Verfahren und die personellen und finanziellen Folgen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt. Auf Grund der schwierigen Finanzlage und den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung empfiehlt die Verwaltung, auf das Verfahren mit dem festgelegten Platzangebot umzustellen. Hier können weiterhin im Schnitt rund 620 Plätze pro Ferienabschnitt angeboten und die Ziele Haushaltssicherheit und Verwaltungsvereinfachung am besten verwirklicht werden. Evtl. Erweiterungen des Angebots können gezielt in einem organisatorischen und finanziell festgelegten Rahmen erfolgen.

Da ein großer Teil der Verwaltungsaufgaben beim festgelegten Platzangebot auf die Träger der Jugendhilfe verlagert wird, kann der Stellenbedarf in der Innenverwaltung (derzeit steht bis 31. 12. 2003 befristet eine Stelle zur Verfügung) auf eine halbe Stelle in VergGr. IV b BAT reduziert werden. Diese halbe Stelle sollte zum Stellenplan 2004 unbefristet zur Verfügung gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Beim Verfahren mit einem festgelegten Platzangebot orientieren sich die bereitzustellenden Plätze an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ohne Sperre. Bei den Sachausgaben ist keine Mittelaufstockung erforderlich.
Mit der Entgelterhöhung um rd. 6 % erhöhen sich die Einnahmen um 3.500 Euro/Jahr.
Durch den geringeren Verwaltungsaufwand können bei den Personalkosten 36.550 Euro/Jahr eingespart werden.


Beteiligte Stellen

Referat A, F, SJG haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs. 5/2003



1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 29. Juni 2000 (GRDrs. 480/2000) hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für die Verlässliche Grundschule bedarfsorientiert auch ein Konzept für eine Ferienbetreuung zu entwickeln. Diese Ferienbetreuung sollte flächendeckend unter Einbeziehung der Erfahrungen Freier Träger gestaltet werden.

In der GRDrs. 481/2001 vom 18. Juli 2002 kündigte die Verwaltung an, dass Überlegungen angestellt werden, wie der festgestellte unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand durch veränderte Verfahrensabläufe gesenkt werden kann. Im Rahmen dieser Überlegungen wurde die Anregung aus der Mitte des Gemeinderats aufgegriffen, auf ein Gutscheinverfahren (Subjektförderung) umzustellen.


2. Gegenüberstellung von Objektförderung und Subjektförderung

Bei der bisher praktizierten Objektförderung sind Anknüpfungspunkt für die Förderung die Träger mit ihren Einrichtungen, welche einen gruppenbezogenen Förderbetrag erhalten.
Bei einer Subjektförderung ist Gegenstand der Förderung das einzelne Kind. Für das Kind können die Eltern einen Gutschein in der Höhe des festgelegten Entgelts bezogen werden. Dieser Gutschein wird dann vom Anbieter der Ferienbetreuung, dem betreffenden Träger der Jugendhilfe, bei der Stadt als Nachweis für die erfolgte Betreuung eingelöst. Der Gutschein weist den vereinbarten Pauschalsatz (an den tatsächlichen Kosten orientierter Förderbetrag) aus. Dies bedeutet, dass damit auch für die Sorgeberechtigten transparent wird, was die Teilnahme an der Ferienbetreuung tatsächlich insgesamt kostet.

Inzwischen haben mit den Freien Trägern konkrete Gespräche über eine Neukonzeption des Verfahrens stattgefunden.

Dabei ergaben sich zwei konzeptionelle Alternativen für das Gutscheinverfahren:

In Anlage 2 sind die Verfahren im Einzelnen gegenübergestellt.


3. Umstellung auf Subjektförderung

3.1 Grundsätzliches

Bezüglich der Verwaltungsabläufe wäre es erforderlich, dass grundsätzlich die in Aussicht genommenen Gutscheine weiterhin vorrangig nur für Kinder vorgesehen werden, die auch die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule einschließlich Förderschulen in Anspruch nehmen.

Ausgegebene Gutscheine sollten jedoch im Blick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht zurückgegeben und rückabgerechnet werden können. Deshalb wäre es den Sorgeberechtigten freizustellen, die Gutscheine, sofern selbst doch nicht benötigt, an andere Grundschulkinder weiterzugeben. Mit dem Verkauf des Gutscheins sind ja die Rahmenbedingungen für das Angebot bereitgestellt und je nach Verfahren sollten die Gutscheine auch bei den anbietenden Trägern abgegeben werden. Für verloren gegangene Gutscheine wäre allerdings - auch zur Vermeidung von Missbrauch - kein Ersatz möglich.


3.2 Bedarfsorientiertes Angebot

Bislang wurde davon ausgegangen, dass auch die Ferienbetreuung bedarfsorientiert angeboten und damit weiter ausgebaut werden kann. Im Blick auf die drastische Verschlechterung der Finanzlage der Stadt müsste ein Festhalten an dieser Position vor Einführung des im Folgenden beschriebenen, veränderten Verfahrens beschlossen werden, da eine verbindliche Bedarfsabfrage auch entsprechende Erwartungen bei den Eltern weckt.

Das bedarfsorientierte Angebot würde zunächst eine Bedarfsermittlung (Umfrage im Rahmen der Anmeldung in den Schulen) für ein ganzes Schuljahr notwendig machen. Dies wäre verbunden mit einer verbindlichen Bestellung der Gutscheine im Schuljahr 2003/04 für die gewünschten Ferienabschnitte. Die freien Träger halten ein einmalige Anmeldung für ein ganzes Schuljahr für zu wenig. Für die Eltern ist dies sicher ein weniger flexibles Verfahren als bisher (Anmeldung erfolgte bis vier Wochen vor dem jeweiligen Ferienabschnitt), aber nur hier ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands möglich. Auf der Grundlage dieser verbindlichen Bedarfsabfrage könnten dann die Verteilung der notwendigen Plätze mit den freien Trägern festgelegt und die Kosten ermittelt werden. Über den Mehrbedarf wäre im Gemeinderat noch vor der Sommerpause zu berichten, damit die notwendigen zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.

Da die Gruppen in der Verlässlichen Grundschule noch weiter ansteigen, ist auch in der Ferienbetreuung noch mit einem wachsenden Bedarf zu rechnen. Derzeit werden rd. 3.500 Kinder im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut, von denen bislang im Schnitt rd. 620 Kinder pro Ferienabschnitt ihren Bedarf an Ferienbetreuung angemeldet haben.

Die Anmeldung, die Abbuchung und der Versand der Gutscheine würden zentral beim Schulverwaltungsamt erfolgen. Die Eltern geben ihre Gutscheine bei den freien Trägern ab. Die Freien Träger können dann die Gutscheine beim Schulverwaltungsamt nach den jeweiligen Ferienabschnitten einlösen.

In den ersten Jahren würde es sich empfehlen, die Verteilung der Plätze - wie bisher räumlich an den Schulstandorten in den Stadtbezirken orientiert - gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe festzulegen. Längerfristig, wenn sich das System eingespielt hat und der Bedarf nicht mehr so sehr schwankt, könnte die Anmeldung jedoch den Eltern freigestellt werden.

Zeitschiene
Arbeitsschritte
März 2003 - zur GrundschulanmeldungVersenden der Infobriefe (ca. 3500 + Erstklässler) und Anmeldeformulare, Bedarfsabfrage über die Schulen wie bisher
Mai 2003Auswertung der Bedarfsabfrage bezüglich Umfang und Verteilung der Kinder auf die Schulbereiche - Festlegung der Plätze für das ganze Schuljahr in Absprache mit den Freien Trägern
26. Juni 2003Gemeinderatsvorlage zur Berichterstattung über die Ferienbetreuung und - falls der Bedarf deutlich über den Erwartungen liegt - Beschluss über die zusätzlich notwendigen Mittel
Mitte August 2003Versand der Gutscheine an die Eltern und Abbuchung der Entgelte
Vier Wochen vor jeweiligem FerienbeginnAnmeldeschluß bei Freien Trägern für die Kinder
Nach den FerienFreie Träger lösen Gutscheine beim Schulverwaltungsamt ein

Hier ist nur in geringerem Umfang eine Verwaltungsvereinfachung möglich. Kernpunkt des Problems ist die Organisation eines wachsenden Angebots und die hierfür notwendige Sicherung der erforderlichen Mittel. Daher muss dieses Verfahren weiter relativ nah am Schulverwaltungsamt geführt werden.


3.3 Festgelegtes Platzangebot

Im Blick auf die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung, die ein Einfrieren der Fördermittel und die Prüfung weiterer Leistungen an die Freien Träger vorsieht, wurde alternativ ein weiteres Verfahren erarbeitet, das von einem festgelegten Platzangebot für die Ferienbetreuung ausgeht, weitere Verwaltungserleichterungen für das Schulverwaltungsamt mit sich bringt und den Haushalt nicht zusätzlich belastet. Auch eine mögliche Erweiterung des Platzangebots ist bei diesem Verfahren finanziell besser kalkulierbar.

Auf eine Bedarfsabfrage bei den Schulen würde verzichtet, da dies nicht sinnvoll wäre. Auch hier gibt es Gutscheine, die einen bestimmten Wert repräsentieren, jedoch in einer vorher fest bestimmten Anzahl. Auf den Gutscheinen ist der gewünschte Ferienabschnitt und die Höhe des von den Eltern entrichteten Entgelts (Mehr-Kinder-Ermäßigung) zu bestätigen. Diese Gutscheine würden entsprechend der bisher gemachten Erfahrungen vom Schulverwaltungsamt auf die Freien Träger verteilt. Diese werben mit Infobriefen in den Schulen für ihre räumlich nahegelegenen Angebote.

Die Eltern müssten sich wieder bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Ferienabschnitten bei den Freien Trägern unter Vorlage der Anmeldung zur Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule anmelden und dort ihren Gutschein (ein Durchschlag verbleibt beim Träger der Einrichtung) erwerben. Dies wäre auch gleich für mehrere Ferienabschnitte möglich. Wenn jedoch die Plätze belegt sind, ist das Angebot ausgeschöpft. Eltern, die dringend auf die Ferienbetreuung angewiesen sind, müssten sich deshalb möglichst früh die Plätze sichern. Die Freien Träger der Jugendhilfe rechnen abschließend die Differenzbeträge (Wert Gutschein abzüglich eingezogenes Entgelt) beim Schulverwaltungsamt ab.

Der Vorschlag stellt sich verwaltungstechnisch wie folgt dar:

Zeitschiene
Arbeitsschritte
Februar 2003Festlegung der geförderten Betreuungsplätze und entsprechender Gemeinderatsbeschluss
März 2003Versand der inhaltlich mit den FreienTrägern abgestimmten Infobriefe (ca. 3500 + Erstklässler) mit Hinweisen zum neuen Verfahren durch das Schulverwaltungsamt (zur Grundschulanmeldung); keine Bedarfsabfrage
Mai 2003 Druck der Gutscheine und Verteilung auf die Freien Träger der Jugendhilfe
Juni/Juli 2003Konkrete Informationen über die Schulen an die Eltern zu den nahegelegenen Angeboten und zu den Anmeldungsmodalitäten bei den freien Trägern der Jugendhilfe
Bis vier Wochen vor FerienbeginnAnmeldung bei den Freien Trägern und Zahlung des Entgeltes bei den Freien Trägern vor Ort
Nach den jeweiligen FerienEinlösen der Durchschlagskopien beim Schulverwaltungsamt; das Schulverwaltungsamt erstattett den Freien Trägern den Differenzbetrag zwischen entrichtetem Entgelt und dem Gesamtwert des Gutscheins

Bei diesem Verfahren übernehmen die Freien Träger der Jugendhilfe einen großen Teil der Verwaltungsarbeit. Der Wert des Gutscheins ist deshalb etwas höher als beim bedarfsorientierten Verfahren.


3.4 Vorschlag der Verwaltung

Angesichts der anhaltend schwierigen Haushaltslage und unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung, sprechen alle Gesichtspunkte dafür, künftig auf das Verfahren mit dem festgelegten Platzangebot umzustellen. Die Zahl der angebotenen Plätze ergibt sich aus den im Haushalt bereitgestellten Mitteln. Bei nachgewiesenen, unumgänglichen Kostensteigerungen (z.B. Personal- oder Energiekosten) kann die Platzzahl entsprechend reduziert und damit der Kostenrahmen auf dieser Höhe eingefroren werden.


4. Gutscheine

Der Wert der Gutscheine wird aus den tatsächlich im Schuljahr 2001/2002 abgerechneten Kosten mit den Freien Trägern ermittelt.

Da nur an zwei Träger (Jugendhausverein und Waldheime) eine Miete verrechnet wurde, wird dieser Betrag herausgerechnet. Beim bedarfsorientierten Angebot bleibt es bei den mit den Freien Trägern vereinbarten Sätzen für den Verwaltungskostenanteil von 7 bzw. 8 %; damit ergibt sich hier ein Gutscheinwert von 80 Euro. Beim festgelegten Platzangebot wird der Verwaltungskostenanteil auf 12 % und damit der Gutscheinwert auf 84 Euro erhöht. Für die Waldheime ist bei diesem Gutscheinwert eine Mitarbeit sinnvoll, wenn diese mit mindestens 5 Gruppen je Ferienabschnitt beteiligt sind. Mit den Trägern werden dementsprechend Gespräche geführt. Ein Träger äußert Bedenken wegen des Verwaltungsaufwandes trotz der Erhöhung der Pauschale.

Die Gutscheine sollen künftig zwar weiterhin wochenbezogen angeboten werden. Es soll dabei jedoch künftig beim Gutscheinwert und bei den Entgelten berücksichtigt werden, wieviel Tage tatsächlich betreut wird. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine deutlich geringere Akzeptanz von Seiten der Sorgeberechtigten festzustellen ist, wenn die tatsächliche Betreuung nur drei oder vier Wochentage (durch Feiertage in den Wochenabschnitten, vor allem an Weihnachten, Ostern und Pfingsten) beträgt.

Da die Betreuung von Kindern der Förderschulen nur mit erhöhtem Aufwand möglich ist und hier die Gruppenstärken begrenzt gehalten werden müssen, wird vorgeschlagen, hierfür Gutscheine mit erhöhtem Wert (doppelter Personalkostenansatz) anzubieten. Damit können die Träger der Jugendhilfe auch diese Kinder in die Ferienbetreuung aufnehmen.

Bei der Umstellung von der Objekt- zur Subjektförderung geht ein Teil des finanziellen Risikos auf die Freien Träger über. Hier gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, dieses Risiko deutlich zu minimieren:

5. Kooperation mit weiteren Freien Trägern

Mit den derzeitigen Anbietern der Ferienbetreuung, dem Stuttgarter Jugendhausverein e.V, der Evangelischen Kirchenpflege Stuttgart für die Waldheime und dem Dachverband Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. müssen auf das neue Verfahren überarbeitete Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Die beiden hier aufgezeigten Verfahren wurden in mehreren Sitzungen erarbeitet und abgestimmt. Einige noch offene Fragen (z.B. Mindestgruppenzahl, Organisation der Anmeldung, Verwaltungsaufgaben) müssen dabei geklärt werden. Die Zusammenarbeit verläuft sehr gut.

Um das Angebot auch weiterhin inhaltlich in seiner Vielgestaltigkeit profilieren zu können, ist es vor allem bei einer Ausweitung im bedarfsorientierten Angebot sinnvoll, weitere interessierte Freie Träger miteinzubeziehen. Gespräche hierüber würden ggf. in enger Abstimmung mit den bisher kooperierenden Trägern geführt.


6. Personelle Auswirkungen

6.1 Personalbedarf bei Weiterführung des jetzigen Angebots

Mit Beschluss vom 18. 07. 2002 (GRDrs. 481/2002) hat der Gemeinderat vom dauerhaft erforderlichen Personalbedarf in Höhe einer Stelle Kenntnis genommen.

Mit Beschluss vom 19. 12. 2002 (GRDrs. 966/2002) hat der Gemeinderat im Vorgriff auf den Stellenplan 2004 die Ermächtigung zur Besetzung einer Stelle in Verg.Gr. IV b BAT (durchschnittlicher jährlicher Kostenaufwand 73.100 Euro) über den 31. 12. 2002 hinaus um ein Jahr bis 31. 12. 2003 verlängert.

Der hohe Verwaltungsaufwand beim bisherigen Verfahren würde auch weiterhin einen Personalbedarf erfordern, der deutlich über die eine Stelle noch hinausgeht. Ein neues Verfahren mit verwaltungsvereinfachenden Komponenten ist daher unumgänglich.

6.2 Personalbedarf beim bedarfsorientierten Angebot

Bereits beim bedarfsorientierten Angebot gibt es deutliche Verbesserungen beim Verwaltungsaufwand. Da es sich jedoch um ein ständig wachsendes Angebot handelt, ist davon auszugehen, dass bei dem aufgezeigten optimierten bedarfsorientierten Angebot im Rahmen der Subjektförderung der Personalbedarf auf den jetzt bis 31. 12. 2003 anerkannten Umfang von einer Stelle in Verg.Gr. IV b BAT beschränkt werden kann. Die Stelle müsste zum Stellenplan 2004 unbefristet zur Verfügung gestellt werden.

6.3 Personalbedarf beim festgelegten Platzangebot

Beim festgelegten Platzangebot ergibt sich, wie oben ausgeführt, eine erhebliche Verringerung des Aufwandes für die Verwaltung, die in der Größenordnung einer halben Stelle in Verg.Gr. IV b BAT anzusetzen ist. Dieser Personalaufwand wäre beim festgelegten Platzangebot somit zum Stellenplan 2004 dauerhaft anzuerkennen.


7. Finanzielle Auswirkungen

7.1 Haushaltssituation 2003

Beim bedarfsorientierten Angebot ist der Finanzrahmen zunächst durch den Haushaltsansatz 2003 für die bisherige Objektförderung in Höhe von 390.300 Euro abgesteckt. Hinzu kommen die im Rahmen der GRDrs. Nr. 481/2002 überplanmäßig bewilligten Mittel von 34.500 Euro für 2003. Insgesamt sind daher im Haushalt 2003 424.800 Euro veranschlagt.

Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/3002 mussten die Einnahmen geschätzt werden. Es lagen noch keine Erfahrungen mit dem im Herbst 2001 neu einzuführenden Ferienangebot vor. Nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen sind die Einnahmen mit 100.200 Euro viel zu hoch angesetzt. Entsprechend den Ausführungen in der GRdrs. 481/2002 ist nur mit Einnahmen von rd. 58.500 Euro zu rechnen.

7.2 Bedarfsorientiertes Angebot

Beim bedarfsorientierten Angebot sind Steigerungen zu erwarten, die auch höhere Kosten und Entgelte nach sich ziehen. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht aufgezeigt werden. Der tatsächliche Bedarf müsste wie im Verfahren aufgezeigt im Rahmen der Bedarfsermittlung festgestellt und für die Mittelbereitstellung ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Da mit einer deutlichen weiteren Steigerung zu rechnen sein wird, müssten auch für weitere Bustransfers die entsprechenden Kosten (rd. 7.000 Euro/Ferienwoche und Bus) angesetzt werden. Neu wären auch die Druckkosten für die Gutscheine zu berücksichtigen, die jedoch noch nicht beziffert werden können.

Die hierin enthaltene dauerhaft für die Umsetzung des bedarfsorientierten Angebots in den Stellenplan eingestellte Stelle (vgl. GRDrs. 966/2002) in Verg.Gr. IV b BAT würde Gesamtkosten in Höhe von 73.100 Euro verursachen.

7.3 Festgelegtes Platzangebot

Beim festgelegten Platzangebot ergibt sich die Zahl der anzubietenden Plätze aus dem Haushaltsansatz 2003 (zuzüglich der o.g. überplanmäßig bereitgestellten Mittel und ohne Haushaltssperre) von 424.800 Euro.

Bei einem erhöhten Verwaltungskostensatz von 11 bzw. 12 % ergibt sich ein Gutscheinwert von 84 Euro/Grundschulkind/ Woche bzw. 136 Euro/Förderschulkind/Woche. Damit können weiterhin im Schnitt rund 620 Plätze pro Ferienabschnitt (hängt vom Anteil der Förderschulkinder ab) angeboten werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kommen noch Druckkosten für die Gutscheine (noch nicht genau bezifferbar), Mietkosten von rd. 13.300 Euro sowie die Kosten für drei Bustransfers in Höhe von 21.000 Euro hinzu. Bei der Mittelbereitstellung sollte die Haushaltssperre außer Acht bleiben, weil nur so die Platzzahl von 620 finanziert werden kann.

Der Personalaufwand reduziert sich hier auf eine halbe Stelle und damit die Kosten von derzeit 73.100 Euro für Verg.Gr. IV b BAT auf jährlich 36.550 Euro/Jahr.

7.4 Entgeltanpassung

Bisher ergaben sich folgende Sätze pro Ferienabschnitt (mit der üblichen Geschwisterermäßigung um zuerst 35, dann 30, dann nochmals 30%) bei einem Stundensatz von 0,66 Euro:

19,94 Euro bei einem Kind in der Familie
12,96 Euro bei zwei Kindern in der Familie
9,08 Euro bei drei Kindern in der Familie und
6,35 Euro bei vier und mehr Kindern in der Familie.

Eine Entgeltanpassung in Höhe von 4,5 % (Angleichung entsprechend der zum Schuljahr 2002/03 erhöhten Sätze bei der Verlässlichen Grundschule - s. GRDrs. 478/2002) ergibt einen Stundensatz von 0,69 Euro. Die zu entrichtenden Beträge werden auf 0,70 Euro/Betreuungsstunde analog zur Verlässlichen Grundschule und bei den Ermäßigungen auf volle fünf Cents geglättet. Dies entspricht der Einnahmeerhöhung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 (GRDrs. 999/2002). Somit ergeben sich folgende neue Sätze für eine Woche mit fünf Betreuungstagen:

21,00 Euro bei einem Kind in der Familie
13,65 Euro bei zwei Kindern in der Familie
9,55 Euro bei drei Kindern in der Familie und
6,70 Euro bei vier und mehr Kindern in der Familie.

Diese Sätze vermindern sich entsprechend bei vier bzw. drei zugrundegelegten Betreuungstagen um jeweils ein Fünftel/Tag.

Einschließlich der Euro-Rundung erhöhen sich damit die Entgelte um rd. 6 % bzw. rd. 3.500 Euro.