· Interimsmaßnahme in Form von mobilen Unterrichtsräumen (487.000 Euro bis zur Inbetriebnahme des Neubaus voraussichtlich Ende April 2011; davon 375.000 Euro im Doppelhaushalt 2008/09 für Gründung, Herrichten, Erschließung, Aufstellung und Miete bis Ende 2009) zuzüglich Ergänzungsmobiliar/Ausstattung (15.000 Euro) · der Verlegung der zentralen Verteilerküche mit Speisesaal ins Gebäude Hengstäcker 5 (198.000 Euro) incl. Kücheneinrichtung (70.000 Euro) und Ausstattung (30.000 Euro) sowie der · Weiterplanung des Vorhabens bis zum Projektbeschluss (bis zu 290.000 Euro Planungsmittel – abhängig von den tatsächlichen Kosten für die Interimsmaßnahme) vorgeschlagen. Im Doppelhaushalt 2010/2011 wären somit noch rd. 5,72 Mio. Euro zu finanzieren. Für das Neubauvorhaben ist eine Schulbauförderung des Landes zu erwarten. Angesichts der Komplexität des Vorhabens (Gebäudeabschreibung) sowie der Eilbedürftigkeit konnte eine endgültige Klärung mit dem Regierungspräsidium hinsichtlich der Genehmigung des gesamten, förderfähigen Raumprogramms noch nicht erfolgen. Für den Raumprogrammanteil „Ersatz Möhringer Landstraße 103 a/b“ ist eine Schulbauförderung in Höhe von etwa 479.000 Euro zu erwarten. Für das Neubauvorhaben in Form der „Großen Lösung“ muss mit jährlichen Folgelasten von rd. 534.000 Euro gerechnet werden. Dies entspricht rd. 8,1 % der Gesamtbaukosten. Beteiligte Stellen Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.