Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0025-02
GRDrs 27/2005
Stuttgart,
03/18/2005


Staatliches Schulamt,
Abschluss einer Angliederungsvereinbarung mit dem Land




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich13.04.2005

Bericht:


Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, vom beabsichtigten Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart zur Angliederung des Staatlichen Schulamts zustimmend Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

Auf Grund des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) des Landes Baden-Württemberg wurde das Staatliche Schulamt Stuttgart zum 1. Januar 2005 als untere Sonderbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart angegliedert (vgl. auch GRDrs 147/2004 und GRDrs 1109/2004).

Als ergänzende Rechtsgrundlage zu den VGR-Regelungen und zur Konkretisierung der Angliederung der Schulämter an die Stadtkreise hat das Land § 33 Abs. 4 in das Schulgesetz eingefügt. Nach dieser Vorschrift ist das Kultusministerium befugt, durch Rechtsverordnung u.a. die Aufgabenbereiche, den Geschäftsablauf und die Weisungsrechte bei den Staatlichen Schulämtern zu regeln. Trotz erheblicher Bedenken des Städtetags und der Stadtkreise hat das Land an der Verordnungsermächtigung festgehalten.

Das Kultusministerium hat nun erklärt, von der Verordnungsermächtigung dann nicht Gebrauch zu machen, wenn die Stadtkreise einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Angliederung zustimmen. Mit Schreiben vom 26. November 2004 hat das Kultusministerium der Landeshauptstadt - wie auch den anderen Stadtkreisen - den Entwurf einer solchen Vereinbarung übersandt, der zuvor mit dem Städtetag und den Stadtkreisen verhandelt worden war. Da die Belange der Stadtkreise nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht ausreichend berücksichtigt waren, wurde in Anlage 1 zu GRDrs 1109/2004 vorgeschlagen, dem Vereinbarungsentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

Am 16. Dezember 2004 wurde - anlässlich einer Tagung der AG Schulverwaltungsämter des Städtetags – der Vereinbarungsentwurf nochmals zwischen allen Stadtkreisen und dem Kultusministerium besprochen. Dabei kam es zu Änderungen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt nunmehr, der Empfehlung des Städtetags zu folgen und die als Anlage 1 beigefügte modifizierte Vereinbarung mit dem Ministerium abzuschließen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und KBS waren beteiligt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine




Dr. Wolfgang Schuster