Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
539
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Ergebnis der BeratungDrucksache:
870/2007
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 05.12.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft
- Fördermaßnahmen bei 3- bis 6-Jährigen
- Pädagogischer Verbund Kita und Grundschule
- Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 03.12.2007, öffentlich, Nr. 112

Ergebnis: Beratung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.10.2007, GRDrs 870/2007, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Konzept "Stuttgarter Bildungspartnerschaft - Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Betreuung und Erziehung für junge Menschen im Alter 1 bis 16 Jahre" mit 5 Anlagen wird Kenntnis genommen. 2. Der Einrichtung eines referatsübergreifenden Kompetenzzentrums "Stuttgarter Bildungspartnerschaft" wird grundsätzlich zugestimmt (Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2008 den zeitlichen Rahmen für diese Einrichtung, die personelle und sächliche Ausstattung zu konkretisieren sowie einen Vorschlag zur räumlichen Unterbringung zu erarbeiten. Der Kostenrahmen von jährlich 1 Mio. Euro ist einzuhalten.


3. Von der Umsetzung des Qualitätsentwicklungsprozesses zur Bildungsförderung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen seit 2006/2007 und der geplanten Weiterentwicklung 2008/2009 wird Kenntnis genommen. Die Erhöhung der Fördermittel für alle Gruppen auf 60 % bilingualer Kinder wird zugestimmt.


4. Alle Träger sind, soweit sie städtisch gefördert werden, verpflichtet, die vom Land vorgesehen Sprachstandserhebungen, ergänzt durch ein gezieltes Diagnose- und Dokumentationsverfahren, zum Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes durchzuführen.

Alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sollen - soweit notwendig - eine gezielte Sprachförderung in den Kitas durch dafür gesondert ausgebildete Spracherzieherinnen/Spracherzieher erhalten, deren Qualifizierung und Weiterbildung durch das "Kompetenzzentrum Bildungspartnerschaft" erfolgen soll (Anlage 3).


5. Um den Übergang von Kitas in die Grundschule zu erleichtern, werden pädagogische Verbünde durch verbindliche Vereinbarungen zwischen Kitas und der Grundschule geschaffen. Ziel ist es, bereits ab dem Schuljahr 2008/2009 möglichst flächendeckend pädagogische Verbünde zu erreichen, die sich am Orientierungsplan "Schulreifes Kind" und am "Bildungshaus 3 bis 10 Jahre" orientieren. Die Stadt ist bereit, die pädagogischen Verbünde von Kitas und Grundschule dann zu fördern, wenn sie eine gemeinsame pädagogische Konzeption erarbeiten, verbindlich vereinbaren und in der Praxis umsetzen. Dabei soll das Kompetenzzentrum diese Prozesse unterstützend begleiten (Anlage 4). 6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ergänzung des Maßnahmenpaktes des Landes zur Stärkung der Hauptschule und auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie des "Deutschen Jugendinstituts München" Stuttgarter Haupt- und Förderschulen auf dem Weg von der Schule in die Berufsausbildung Vorschläge für eine bessere Verzahnung der Schulen im Stadtteil sowie mit den Unternehmen zu entwickeln, unter anderem durch den zügigen Ausbau des Projekts "STARTklar". Um die vielfältigen Fördermaßnahmen besser zu koordinieren wird eine Stelle beim "Kompetenzzentrum Bildungspartnerschaft" eingerichtet. Die Studie des "Deutschen Jugendinstituts" soll in einem zweiten Teil den Weg der Jugendlichen bis zu deren 19. Lebensjahr verfolgen. Die Ergebnisse dieser Längsschnittdaten sollen als Grundlage für weitere Handlungsfelder dienen
(Anlage 5). 7. Zur Überwindung der strukturellen Unterschiede der Systeme Jugendhilfe und Schule wird ein Bildungsrat "Stuttgarter Bildungspartnerschaft" eingerichtet. Er soll die neuen Bildungswege begleiten und steuern. Es wird vorgeschlagen, dass diesem Bildungsrat Mitglieder des Gemeinderats, Vertreter der Schulverwaltung und des Jugendamtes, Elternvertreter, freie Träger, das Land Baden-Württemberg sowie externe Fachberater angehören.


8. Über die Bereitstellung des notwenigen Personals und der erforderlichen Sachmittel und die Umsetzung der "Stuttgarter Bildungspartnerschaft" wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 entschieden (siehe finanzielle Auswirkungen Seite 7).


Der Antrag Nr. 807/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 22.11.2007 "Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft (GRDrs 870/2007)" ist wie die Vorlage selbst dem Protokoll des Jugendhilfeausschusses angeheftet.


Da dieses Thema, so EBM Föll, noch in den Haushaltsplanberatungen eine Rolle spielen werde, stelle sich die Frage, wie heute mit diesem Tagesordnungspunkt umgegangen werden solle.

Für einen Verweis in die Haushaltsplanberatungen spricht sich StR Uhl (CDU) aus. Sinngemäß äußert sich StR Kanzleiter (SPD). Er sieht es für notwendig an, die Anträge, die Beschlüsse und die Meinungsäußerungen aus den beratenden Ausschüssen zu diesem Thema synoptisch darzustellen, um für die 2. und 3. Lesung des Haushaltplanentwurfs 2008/2009 über eine Beratungsgrundlage zu verfügen.

In der Folge stellt EBM Föll fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird in die 2. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 verwiesen.

Einvernehmen besteht darin, diesen Tagesordnungspunkt nicht in der morgigen Gemeinderatssitzung zu behandeln.
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Protokoll8702007.pdf