Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10)-3.3
GRDrs1156/2009
Stuttgart,
11/05/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009
Städtische Auszubildende:Erstattung der Fahrtkosten beim Blockunterricht
Beantwortung / Stellungnahme
Eine Erstattung der Fahrtkosten für die städtischen Auszubildenden als übertarifliche freiwillige Leistung ist bei der Stadtverwaltung Stuttgart derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei der überwiegenden Zahl der Ausbildungsberufe findet der Blockunterricht an Berufsschulen im Stadtgebiet Stuttgart statt. Eine Ausnahme bilden u.a. die Fachangestellten für Medien und Informationsdienste, die ihre praktische Ausbildung bei der Stadtbücherei Stuttgart bzw. im Stadtarchiv Stuttgart absolvieren. Hier befindet sich die zuständige Berufsschule in Calw.
Seit dem Inkrafttreten des TVAöD am 1. Oktober 2005 werden den Auszubildenden der Stadtbücherei die Kosten in Calw nicht mehr erstattet. In der Vergangenheit betrugen die Fahrt- und Aufenthaltskosten für die max. 12 Auszubildenden pro Jahr dabei rund
5.000 €.
Einige der Auszubildenden sind zwischenzeitlich gerichtlich gegen die Streichung der Fahrkostenerstattung vorgegangen. Die Rechtsstreitigkeiten sind derzeit beim Bundesarbeitsgericht (BAG) anhängig.
Für eine grundsätzliche Entscheidung zur (Teil-)Erstattung von Fahrt- und Verpflegungskosten in besonderen Fällen, möchte die Verwaltung die Entscheidung des Gerichts abwarten.