Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 494/2008
Stuttgart,
06/17/2008



Nachrücken von Herrn Dr. Markus Reiners (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2008
03.07.2008



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Dr. Markus Reiners in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Dr. Reiners nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU und rückt daher für den am 22.5.2008 gestorbenen Stadtrat Stefan Barg gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.

Herr Dr. Reiners hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Dr. Reiners keine Hinderungsgründe vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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