Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
198
6
Verhandlung
Drucksache:
334/2007
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
23.05.2007
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Stadtjugendring - Jugendverbände
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 21.05.2007, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis:
1. Antrag von Herrn N. N.
(Stadtjugendring - Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht):
"Die für die Aufgaben des Stadtjugendrings zur Verfügung stehenden Fördermittel, derzeit 580.000 €, werden dem Stadtjugendring direkt gewährt. Über die Aufgaben des Stadtjugendrings und die Verwendung der Mittel entscheidet die Mitgliederversammlung des Stadtjugendrings."
Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
abgelehnt
.
2. Beschlussantrag der GRDrs 334/2007
bei 6 Nein-Stimmen, 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
abgelehnt
Bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses ist noch zu klären, ob Herr N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht
) wegen Befangenheit an der Abstimmung hätte nicht teilnehmen dürfen.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.05.2007, GRDrs 334/2007, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings erhält eine Grundförderung in Höhe von 211.250 €. Ein entsprechender Zuwendungsvertrag ist von der Verwaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Stuttgarter Jugendverbände dahingehend zu verändern, dass ab dem Jahr 2008 Mittel in Höhe von 368.750 €, mit denen bislang die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings anteilig gefördert wurde, auf alle Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings gleichmäßig verteilt werden. Diese Richtlinien sind dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Ein Sachvortrag der Verwaltung wird vom Ausschuss auf Nachfrage von EBM
Föll
nicht gewünscht.
StR
Kanzleiter
(SPD) hebt auf die Ablehnung des Beschlussantrages durch den Jugendhilfeausschuss ab. Seine Annahme, dass, wenn heute der Verwaltungsausschuss dem Beschlussantrag zustimmen sollte, die Vorlage in der Vollversammlung des Gemeinderates behandelt werden muss, bestätigt EBM
Föll
.
Danach stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
den Beschlussantrag bei 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen
mehrheitlich
.
Protokoll3342007.pdf