Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: F
GRDrs 560/2003
Stuttgart,
06/12/2003



Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
25.06.2003
26.06.2003



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SVV den in der Anlage 1 aufgeführten Änderungen zuzustimmen.


Begründung:


Mit dem Verkauf der Technischen Werke der Stadt Stuttgart GmbH (TWS) hat die SVV eine wesentliche Beteiligung abgegeben und ihren Tätigkeitsbereich dadurch erheblich verkleinert.

Im Hinblick auf den verringerten Zuständigkeitsbereich wäre eine Reduzierung des Aufsichtsrats sachgerecht. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Aufsichtsrat von derzeit 20 Mitgliedern auf die gesetzliche Mindestgröße von 12 Mitgliedern zu verkleinern. Wegen der paritätischen Besetzung wären künftig 6 Mitglieder der Anteilseigner und 6 Mitglieder der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten.


Ursprünglich war die Verkleinerung bereits für die kommende Wahlperiode des Aufsichtsrats, die am 22. Juli 2003 beginnt, vorgesehen. Da die Wahlvorbereitungen für die Wahl der Arbeitnehmervertreter nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aber bereits seit Januar 2003 laufen, soll in das laufende Wahlverfahren nicht eingegriffen werden. Die Verkleinerung des Aufsichtsrats entsprechend der neuen Fassung des Gesellschaftsvertrags soll deshalb erst 2004 im Zusammenhang mit der Neubestellung der Mitglieder des Gemeinderats aufgrund der Gemeinderatswahl 2004 wirksam werden. Daher wird die Amtszeit des jetzt zu wählenden Aufsichtsrats ausnahmsweise verkürzt. Sie läuft ab mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) bleibt mit 20 Mitgliedern unverändert.

Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang

Anlagen

Anlage 1: Wortlaut der Änderungen im Gesellschaftsvertrag
Anlage 1 zur GRDrs 560/2003


§ 9 Abs. 1 und 3 des Gesellschaftsvertrages werden wie folgt neu gefasst:


1. Der Aufsichtsrat besteht ab dem Ablauf der Amtszeit der im Geschäftsjahr 2003 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder aus 12 Mitgliedern, und zwar aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 6 Aufsichtsmitgliedern der Arbeitnehmer. Bis dahin besteht der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern.


3. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder läuft ab mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet wird. Abweichend von Satz 1 läuft die Amtszeit der im Geschäftsjahr 2003 neu bestellten Aufsichtsratsmitglieder ab mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt.