Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A (10)-5.11
GRDrs 1056/2000
Stuttgart,


Altersteilzeitarbeit



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußKenntnisnahmeöffentlich17.01.2001

Bericht:


Der Gemeinderat hat am 06.05.1999 (GRDrs 95/1999, Niederschrift Nr. 97) der Einführung der Altersteilzeitarbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestellten- und Arbeiterverhältnis zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Verwaltungsausschuss im ersten Quartal 2000 über die Akzeptanz des Angebots zur Altersteilzeitarbeit und über die Wiederbesetzungen zu berichten. Angesichts der gesetzlichen Änderungen in den Jahren 1999 und 2000 (vergl. Abs. 4 und 5) wurde die Vorlage erst jetzt erstellt.

In Anlage 1 zu dieser Vorlage wird über die Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit durch die Beschäftigten und die Arbeit der Beratungsstelle für Altersteilzeitarbeit berichtet.

Anlage 2 enthält Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeitarbeit und insbesondere zum Einsparvolumen durch Abbau der Überversorgung nach der ZVO.

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 (BGBI. I S. 2494) ist der Geltungsbereich des Altersteilzeitgesetzes ab 1. Januar 2000 auf teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte erweitert worden. Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 haben die Tarifvertragsparteien auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit für teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte geschaffen, Altersteilzeit zu vereinbaren, soweit sie die übrigen tariflich festgelegten Altersteilzeitvoraussetzungen erfüllen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart wird die Umsetzung der Altersteilzeitarbeit für Teilzeitkräfte sinngemäß nach den im Beschlussantrag vom 08.03.1999 festgelegten Regelungen durchführen.

Durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (BGBI. I S. 910) ist der Zeitraum für den Beginn der Altersteilzeitarbeit bis zum 31.12.2009 verlängert worden. Mit Änderung des Tarifvertrags vom 30.06.2000 wurde die Verlängerung auch für den Bereich des Tarifvertrags Altersteilzeit nachvollzogen.

Im 1. Quartal 2003 ist dem Verwaltungsausschuss über die weitere Entwicklung der Altersteilzeitarbeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart und über die Stellenwiederbesetzungen zu berichten.

Beteiligte Stellen

Referat F
Die Personalvertretung wurde informiert







Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister




Anlage 1 zur GRDrs 1056/2000


Bericht über die Arbeit der Beratungsstelle für
Altersteilzeitarbeit und die Inanspruchnahme
der Altersteilzeitarbeit durch die Beschäftigten
(Stand 1.11.2000)


Die Beratungsstelle für Altersteilzeitarbeit ist beim Haupt- und Personalamt, Abteilung Personalservice, eingegliedert . Die neu eingestellte Mitarbeiterin, die ursprünglich ohne Planstelle beschäftigt war, konnte zwischenzeitlich auf eine freigewordene Planstelle übernommen werden.
Die Mitarbeiterin nahm ihre Beratungstätigkeit unmittelbar nach der Beschlussfassung des Gemeinderats zur Einführung der Altersteilzeitarbeit im Mai 1999 auf. Sie wird dabei vom Sachgebiet Personalwirtschaft unterstützt.

Folgende Aktivitäten sind seither zu verzeichnen:
Vollbeschäftigte Angestellte und Arbeiter/-innen insgesamt ab 55 davon in Altersteilzeit

    Angestellte und Arbeiter ab 55 Jahre
950
    davon in ATZ
284



Aufteilung nach vollbeschäftigten Angestellten und Arbeiter/-innen in Altersteilzeit:

weiblich
männlich
Gesamt
Angestellte
74
131
205
Arbeiter
7
72
79



Dauer/Durchschnittsdauer der Altersteilzeitarbeitsverhältnisse:

2 Jahre
3-5 Jahre
6 - 8 Jahre
über 8 Jahre
152
93
31
8
53,52 %
32,75 %
10,92 %
2,81 %


Vergütungs-/Lohngruppenstruktur:

I-II
III-Vb
Vc-VIII
Angestellte
22
110
73
Gr. 3 - 5
Gr. 6 - 7
Gr. 8 - 9
Arbeiter
44
28
7




Jahrgänge

1937/1938
1939/1940
1941/1942
1943/1945
Frauen
0
13
25
41
Männer
24
88
57
36




Von den bisher freigewordenen Stellen wurden 49 wiederbesetzt, davon 6 Stellen mit Arbeitslosen bzw. Auszubildenden, für die Leistungen vom Arbeitsamt bezogen werden. Zehn Beschäftigte sind bisher in Rente gegangen.
Anlage 2 zur GRDrs 1056/2000
Bericht über die finanziellen Auswirkungen
der Altersteilzeitarbeit und insbesondere
über das Einsparvolumen durch Abbau
der Überversorgung nach der ZVO

Nach dem o.g. Gemeinderatsbeschluss zur Einführung der Altersteilzeitarbeit war die Verwaltung beauftragt, einen Entscheidungsvorschlag über eine formale Änderung der ZVO zum Abbau der Überversorgung und zur Berücksichtigung von Rentenabschlägen vorzulegen. Die dabei erzielten Einsparungen sollten zur teilweisen Deckung der Kosten für die Altersteilzeitarbeit verwendet werden.

Die entsprechende Änderung der Zusatzverordnung wurde am 28.07.1999 vom Gemeinderat beschlossen (GRDrs 101/1999). Im Ergebnis wird bei den Rentnern die Summe des bisherigen Ruhestandseinkommens aus Rente und Zusatzversorgung so lange eingefroren, bis die Netto-Obergrenze diese Summe wieder übersteigt.

Die Einsparungen in den kommenden Jahren können nur geschätzt werden, da verschiedene die Kürzung beeinflussende Faktoren heute nur annähernd bestimmt werden können (Auswirkungen der Steuerentlastung, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenerhöhungen, Abnahme der Zahl der Versorgungsempfänger, Zeitpunkt und Ausmass der Lohn- und Gehaltserhöhungen).

Um die Berechnung wenigstens mit einigermaßen gesicherten Zahlen anstellen zu können, mussten die diesjährigen Vergütungstarifverhandlungen abgewartet werden. Das Ergebnis liegt seit 30.06.2000 vor. Aus diesem Grund konnte diese Vorlage erst jetzt erstellt werden. Die Gehalts- und Lohnerhöhungen betragen vom 01.08.2000 bis 31.08.2001 2,0 v. H. und vom 01.09.2001 bis 31.10.2002 2,4 v. H. Bei den Sozialrenten wird von einer jährlichen Anpassung um 0,6 v. H. ausgegangen. Die monatlichen Bezüge wurden mit durchschnittlich 4.000 DM angenommen. Als durchschnittlicher monatlicher Rentenbetrag wurden 2.000 DM berücksichtigt. Die zu erwartenden jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen ab 01.11.2002 wurden mit 1. v. H. zugrundegelegt.

Bei der Ermittlung der bis heute erzielten Einsparungen kann nur teilweise auf gesicherte Zahlen zurückgegriffen werden. Bei dem Abbau des “Besitzstandes” musste von Durchschnittswerten ausgegangen werden, da ein maschinelles Auswertungsprogramm (bisher) nicht zur Verfügung steht.
Einsparungen:


    01.04.2000 bis 31.03.2001
    01.04.2001 bis 31.03.2002
    01.04.2002 bis 31.03.2003
    01.04.2003 bis 31.03.2004
    01.04.2004 bis 31.03.2005

    insgesamt
400.000 DM
700.000 DM
940.000 DM
1.170.000 DM
1.390.000 DM

4.600.000 DM

Bei der Einführung der Altersteilzeitarbeit ging die Verwaltung von ca. 500 Fällen bis zum 31.07.2004 aus.

Aufgrund der Tatsache, dass bei der Einführung der Altersteilzeitarbeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart Verzögerungen aufgetreten sind, war die Nachfrage anfangs sehr gross, so dass bis heute bereits 284 Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden konnten. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass sich bis zum Jahr 2004 die jährliche Nachfrage zurückgehen wird und es bei den prognostizierten 500 Antragstellern bleiben wird.

Bei der Berechnung wird von einer Durchschnittsdauer von 4 Jahren Altersteilzeitarbeit und einem Durchschnittsverdienst von 4500,00 DM monatlich ausgegangen.

Ausgehend von den zu Lasten des Stadthaushalts zur Verfügung gestellten bis zu 5,3 Mio. DM und den Einsparungen aus dem Abbau der ZVO-Überversorgung von 4,6 Mio. DM ergibt sich bei einer Stellenwiederbesetzungsquote von 83 % der nachstehende Aufwand:

500 Fälle x 1125 DM (25% aus 4500 DM)
x 52 Monate (48 Monate + 4 Zuwendungen) 29,3 Mio DM

Minderung bei Neueinstellungen

415 Fälle x 560 DM (4500 DM +
25 % Arbeitgeberanteile, hiervon 10 %)
x 26 Monate (-) 6,0 Mio DM

Einsparungen bei Wiederbesetzungsquote 83 %

85 Fälle x 5625 DM x 26 Monate (-) 12,4 Mio DM


Ersatz Arbeitsamt in 25 Fällen
20 % des Teilzeitgehalts 450 DM
zusätzlicher Rentenbeitrag 360 DM
810 DM

x 25 Fälle x 52 Monate (-) 1,0 Mio DM
9,9 Mio DM

Teilweise Finanzierung aus Abbau der ZVO-
Überversorgung (-) 4,6 Mio DM


Netto-Mehraufwand bzw. freiwillige Leistungen
zu Lasten des Stadthaushalts rund 5,3 Mio DM

Im Beschluss vom 06.05.1999 zur Einführung der Altersteilzeit wurden zur Finanzierung der Altersteilzeit bis zu 5,3 Mio DM genehmigt.

Die Wiederbesetzungsquote kann vorläufig von 80% auf 83% erhöht werden, da die Einsparungen aus der Änderung der ZVO den bei der Berechnung der Wiederbesetzungsquote zugrundegelegten Ausgangswert von 2,6 Mio DM übersteigen (4,6 Mio DM statt 2,6 Mio DM).

Nachdem nun der Finanzierungsbetrag aus dem Abbau der ZVO-Überversorgung und damit die Quote der zu streichenden Stellen feststeht, werden im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung die Regelungen über die nicht wieder zu besetzenden Stellen (17 % der durch Altersteilzeitarbeit freiwerdenden Stellen) erarbeitet werden. Dabei ist auch ein Zeitrahmen für die Benennung der Streichstellen festzulegen.

Einführung der Altersteilzeitarbeit für Teilzeitkräfte

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20.Dezember 1999 (BGBI. I S. 2494) ist der Geltungsbereich des Altersteilzeitgesetzes ab 1.Januar 2000 auf teilzeitbeschäftigte Beschäftigte ausgedehnt worden. Mit Wirkung vom 1.Juli 2000 haben die Tarifvertragsparteien auch im tariflichen Bereich die Möglichkeit für teilzeitbechäftigte Arbeitskräfte geschaffen, Altersteilzeit zu vereinbaren, soweit sie die übrigen tariflich festgelegten Altersteilzeitvoraussetzungen erfüllen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart wird die Umsetzung der Altersteilzeitarbeit für Teilzeitkräfte sinngemäß der im Beschlussantrag vom 08.03.1999 festgelegten Regelungen durchführen.

Es gab bereits mehrere Anfragen von Teilzeitkräften. Die Verwaltung rechnet bis 31.07.2004 mit ca. 160 Anträgen von Teilzeitbeschäftigten. Auch sind die Bruttobezüge niedriger als bei Vollzeitbeschäftigten. Der finanzielle Aufwand wird deshalb wesentlich geringer sein als bei den Vollzeitkräften.

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.
Der Gesamtpersonalrat Verwaltung und der Gesamtpersonalrat Klinikum wurden informiert.