Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 6450
GRDrs 770/2007
Stuttgart,
10/23/2007



1. Weitere Beteiligung der Berufsfeuerwehr an der Notfallrettung
2. Änderung des Kooperationsvertrags




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.11.2007



Beschlußantrag:
  1. Der weiteren Beteiligung der Berufsfeuerwehr an der Notfallrettung über das Jahr 2007 hinaus wird zugestimmt. Die Landeshauptstadt macht gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stuttgart e.V. von dem in § 8 Absatz 1 des Kooperationsvertrages vom 07.07.1999 enthaltenen Kündigungsrecht keinen Gebrauch.
  1. Die Branddirektion hat bei den beteiligten Leistungsträgern nachhaltig darauf hinzuwirken, dass künftig die Verhandlungen zur Vereinbarung der jährlichen Benutzungsentgelte für Leistungen des Rettungsdienstes nach § 28 Absatz 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst zeitnah erfolgen. Desweiteren sind die Verhandlungen mit den Kostenträgern mit dem Ziel zu führen, eine dauerhafte Kostendeckung von 90 % zu erreichen.
  1. Der zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Kreisverband Stuttgart e. V. des Deutschen Roten Kreuzes am 07. 07. 1999 geschlossene Kooperationsvertrag über die Beteiligung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr als kooperativer Leistungsträger des DRK an der Notfallrettung wird einvernehmlich wie folgt geändert:

  1. Die Verwaltung berichtet dem Verwaltungsausschuss bis 31.03.2009 über die weiteren Entwicklungen im Medizinischen Rettungsdienst.


Begründung:


Zu 1.und 2.: Weitere Beteiligung der Berufsfeuerwehr an der Notfallrettung

Im Rahmen der flächendeckenden Aufgabenkritik wurde in den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 der Auftrag zur „Prüfung über die weitere Beteiligung der Berufsfeuerwehr an der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich der Landeshauptstadt“ an die Verwaltung erteilt (vgl. GRDrs 1053/2003, Anlage 2, lfd. Nr. 37.3).
  1. Verbesserung des Teilkostenbudgets
Auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg und des für den Rettungsdienstbereich Stuttgart beschlossenen Bereichsplans vom 29.07.1999 ist zwischen den Kosten- und Leistungsträgern ein jährliches Gesamtkostenbudget für die Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Stuttgart zu vereinbaren. Daraus resultieren zum einen die auf die Leistungsträger entfallenden Teilkostenbudgets, zum andern unter Berücksichtigung der Leistungszahlen die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Stuttgart.
Das Gesamtkostenbudget für die Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Stuttgart und der auf den Medizinischen Rettungsdienst der Feuerwehr Stuttgart entfallende Anteil betragen:
Gesamtkostenbudget
Rettungsdienst-
organisationen
Teilkostenbudget
Berufsfeuerwehr
2002vereinbart 31.07.20035.971.504 €982.100 €
2003vereinbart 31.07.20035.905.275 €1.005.392 €
2004fortgeschrieben um eine
Steigerungsrate von 0,02 %
5.906.456 €1.005.596 €

Die Branddirektion hat mit dem für das Jahr 2003 vereinbarten Teilkostenbudget für den an der Notfallrettung beteiligten Medizinischen Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr eine weitere Verbesserung des Teilkostenbudgets erreicht.

Im Vergleich zum Jahr 1992 – mit dem zuletzt verhandelten Teilkostenbudget von 664.266 € – bedeutet das Teilkostenbudget für 2003 eine Erhöhung um rd. 340.000 €. Dies entspricht etwa einer Steigerung um gesamt 51 % bzw. durchschnittlich um rd. 4 %/Jahr. Diese Steigerung konnte bei gleichzeitiger Reduzierung des Leistungsangebots (Wegfall des 2. RTW in den Nachtstunden und an den Wochenenden verbunden mit 4 Stellenstreichungen) erzielt werden. Trotz dieser Steigerungen können durch das vereinbarte Teilkostenbudget nur ca. 70% der jährlichen haushaltsmäßigen Kosten des Medizinischen Rettungsdienstes gedeckt werden.

Die Verhandlungen der Leistungsträger mit den Kostenträgern über das Gesamtkostenbudget des Rettungsdienstbereiches, welches als Grundlage für die Berechnung der Benutzungsentgelte dient, sind jährlich bis zum Ende des 1. Halbjahres abzuschließen. Derzeit stehen die Verhandlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 noch aus, d. h. die bis dato erbrachten Leistungen werden nach den Benutzungsentgelten für 2004 für abgerechnet. D.h., dass die in den Jahren 2005 - 2007 eingetretenen Kostensteigerungen durch die derzeitigen Benutzungsentgelte nicht gedeckt sind.
  1. Wirtschaftlichkeit des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr
Vom Gesamtkostenbudget für die Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Stuttgart beträgt das auf den Medizinischen Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr für 2002 bis 2006 entfallende Teilkostenbudget :

20022003200420052006
Teilkostenbudget
– verhandelt
– prognostiziert

982.100 €

1.005.395 €

1.005.596 €


1.070.000 €


1.070.000 €
Tabellarische Zusammenstellung der haushaltsmäßigen Rechnungsergebnisse der Einnahmen und Ausgaben des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr für die Jahre 2002 bis 2006:

20022003200420052006
Einnahmen nach
Rechnungsergebnis
763.799 €1.399.537 €1.245.846 €1.049.157 €331.925 €
Ausgaben nach
Rechnungsergebnis
1.388.970 €1.443.362 €1.499.643 €1.479.645 €1.495.312 €
dazu gehören:
  • Personalausgaben
1.127.634 €1.140.423 €1.205.801 €1.169.375 €1.205.279 €
  • Sachausgaben
208.736 €248.839 €242.242 €254.870 €252.933 €
  • Steuerungsumlage
52.600 €54.100 €51.600 €55.400 €37.100 €
Zuschussbedarf nach
Rechnungsergebnis
625.171 €43.825 €253.797 €430.488 €1.163.387 €
Kostendeckung nach
Rechnungsergebnis
55%97 %83 %71 %22 %
Tabellarische Zusammenstellung der jahresbezogenen Einnahmen und Ausgaben des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr für die Jahre 2002 bis 2006:
20022003200420052006
Jahresbezogene
Einnahmen
1.027.026 €1.047.810 €1.026.689 €1.086.975 €1.178.808 €
dazu gehören:
  • jahresbezogene
    Einnahmen
    (NEF,RTW,KTW-
    Abrechnung)
979.014 €1.028.424 €999.872 €1.053.177 €1.147.208 €
  • Ausgleichszahlungen
34.049 €17.367 €5.722 €30.000 €30.000 €
  • sonst. Einnahmen
13.963 €2.018 €21.093 €3.798 €1.600 €
Ausgaben nach
Rechnungsergebnis
1.388.970 €1.443.362 €1.499.643 €1.479.645 €1.495.312 €
Zuschussbedarf bez. auf
jahresbez. Einnahmen
361.944 €395.552 €472.954 €392.670 €316.504 €
Kostendeckung bez. auf jahresbez. Einnahmen74 % 72%68%73 %79 %

c) Erhalt der notfallmedizinischen Versorgungsqualität des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt

Die Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen ist nach § 2 Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg (FwG) eine gesetzliche Pflichtaufgabe (Technische Rettung). Um dieser besonderen Aufgabenstellung und der damit verbundenen Erstversorgung von verunfallten Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes gerecht werden zu können, beinhaltet das Berufsbild der Einsatzbeamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eine 520-Stunden-Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Die Berufsfeuerwehr verfügt derzeit über 100 Rettungsassistenten und 150 Rettungssanitäter (rd. 52 % der Einsatzbeamten). Zum Erhalt der medizinischen Leistungsfähigkeit der 250 Rettungsassistenten und –sanitäter ist eine Beteiligung an der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich der Landeshauptstadt mit zwei Rettungswagen (RTW) und einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zwingend notwendig.

Durch das große Personalkontingent an ausgebildeten und einsatzfähigen Rettungsassistenten und –sanitätern der Berufsfeuerwehr können Schwachstellen im Notfallmanagement bei einem Massenanfall von Verletzten ausgeglichen werden. Derzeit ist der Regelrettungsdienst nicht in der Lage 50 Verletzte zeitgleich individualmedizinisch zu versorgen.

Das Land hat im Rahmen der Umsetzung des nationalen Sicherheitskonzepts zur Fußballweltmeisterschaft 2006 die Schwachstellen erkannt und der Landeshauptstadt einen Großraumrettungswagen sowie einen Behandlungsplatz für 50 Verletzte inklusive eines Abrollbehälters Medizintechnik kostenlos überlassen. In Verbindung mit den 250 Rettungskräften der Berufsfeuerwehr sowie der Stuttgarter Hilfsorganisationen konnten die Schwachstellen im Regelrettungsdienst verringert werden.

Des Weiteren kommt hinzu, dass – vor dem Hintergrund einer von Stadt und DRK gemeinsam betriebenen „Integrierten Leitstelle Stuttgart“ ab dem Jahr 2006 – die Leitstellenmitarbeiter der Berufsfeuerwehr ohnehin mindestens das Anforderungsprofil eines Rettungssanitäters gemäß dem Rettungsdienstplan 2000 des Landes Baden-Württemberg mitbringen und somit ausgebildet werden müssen.

Darüber hinaus ergeben sich die nachfolgend stichwortartig aufgeführten Synergieeffekte:

- Sicherstellung der individualmedizinischen Erstversorgung im täglichen Einsatz der Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes,
- medizinische Erstversorgung durch Löscheinheiten zur Abdeckung von Ein-satzspitzen im Rettungsdienst (First Responder Einsatz),
- medizinische Versorgung bei besonderen Einsatzlagen,
- Unterstützung der Einsatzführung bei Rettungsdiensteinsätzen mit Einsatzführungs- und Kommunikationsmitteln der Feuerwehr,
- Rückfallebene zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung nach § 2 Abs. 3 Rettungsdienstgesetz, sofern die subsidiären Träger des Rettungsdienstes dazu nicht mehr in der Lage sind,
- Durchführung von Sanitätsdiensten bei Großveranstaltungen (z. B. Weindorf),
- Durchführung der Aus- und Fortbildung auf der Feuer- und Rettungswache 5 als anerkannte Lehrrettungswache,
- Sicherstellung der Ausbildung zum Rettungssanitäter für Leitstellendisponenten der Berufsfeuerwehr.

Diese Synergieeffekte würden bei einer Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr entfallen und unter Umständen zu nicht unerheblichen Mehrkosten für die Stadt führen. Insgesamt würde die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung durch hauptamtliche Kräfte der Berufsfeuerwehr und damit auch die Sicherheit der Bürger in der Landeshauptstadt Stuttgart deutlich herabgesetzt.

d) Finanzielle Auswirkungen einer Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse

Um die finanziellen Auswirkungen einer Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr bewerten zu können, müssen die jährlichen Zuschüsse mit den verbleibenden Ausgaben im städtischen Haushalt verglichen werden.

Tabellarische Zusammenstellung des Zuschussbedarfs bezogen auf jahresbezogene Einnahmen :
20022003200420052006
Jahresbezogene
Einnahmen
1.027.026 €1.047.810 €1.026.689 €1.086.975 €1.178.808 €
Ausgaben nach
Rechnungsergebnis
1.388.970 €1.443.362 €1.499.643 €1.479.645 €1.495.312 €
Zuschussbedarf bezogen auf jahresbez. Einnahmen361.944 €395.552 €472.954 €392.670 €316.504 €
Mit einer Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr würden zunächst die Personal- sowie die Sachausgaben im UA 5410 und gleichzeitig auch die leistungsbezogenen Einnahmen entfallen.

Von den Personalkosten verblieben sowohl der Anteil der Versorgungsleistungen der auf Grund des städt. Umlageverfahrens nicht dem Medizinischen Rettungsdienst zuzuordnen ist als auch der anteilige Aufwand für die Versorgungsleistungen der Versorgungsempfänger im gesamtstädtischen Haushalt und würden entsprechend dem städtischen Umlageverfahren verteilt. Zudem belasten bis zur Umsetzung des Stellenabbaus der Stellenanteile im Medizinischen Rettungsdienst weiterhin auch die Personalkosten der aktiv Beschäftigten den städtischen Haushalt.

Von den Sachausgaben würden im städt. Haushalt aus UA 5410 Interne Mieten (die Räumlichkeiten des Medizinischen Rettungsdienstes in der Feuerwache 5 Filder könnten nicht anderweitig verwendet werden), bestimmte umlagefinanzierte interne Verrechnungen für Service- und Steuerungsleistungen sowie kalkulatorische Kosten weiterhin verbleiben.

Tabellarische Zusammenstellung der verbleibenden Kosten im städtischen Haushalt nach Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes:
  • Verbleibender
    Versorgungsaufwand
289.300 €
  • Interne Mieten
14.700 €
  • Interne Verrechnungen
10.600 €
  • Abschreibungen Verzinsung
28.700 €
  • Steuerungsumlage
37.100 €
    verbleibende Ausgaben im städt. Haushalt
380.400 €

Der Vergleich zeigt, dass der jährliche Zuschussbedarf ungefähr der gleichen Größenordnung entspricht wie die verbleibenden Ausgaben im städtischen Haushalt.

Bei einer Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr würde der städtische Haushalt zunächst weiterhin in einer Größenordnung von 380.000 € belastet. Dabei ist der Wegfall von Synergien kostenmäßig noch nicht berücksichtigt, wie z.B. kostenintensive Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Rettungssanitäter, der Mitarbeiter der Feuerwehrleitstelle sowie der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes an externen Ausbildungseinrichtungen. Bei einem Zuschussbedarf in etwa gleicher Höhe führt eine Auflösung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr mittelfristig zu keiner realen Haushaltsentlastung.

Zu 3.: Änderung des Kooperationsvertrags

Nach dem zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Kreisverband Stuttgart e. V. des Deutschen Roten Kreuzes am 07. Juli 1999 geschlossenen Kooperationsvertrag über die Beteiligung des Medizinischen Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr als kooperativer Leistungsträger des DRK an der Notfallrettung ist gem. § 6 Abs. 1 „die Leistungsabrechnung aller vergütungsfähigen Einsätze für den Medizinischen Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr dem DRK übertragen.“

Mit der Übertragung der Durchführung der Leistungsabrechnung an das DRK unter der Premisse „gemeinsame Abrechnungsstelle beim DRK“ erhoffte die Landeshauptstadt durch geringeren Verwaltungsaufwand die Leistungsabrechnung der vergütungsfähigen Einsätze effizienter und zeitnaher vollziehen zu können.

Das Abrechnungsverfahren wurde in Folge in der am 12. Juli 1999 zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Kreisverband Stuttgart e. V. des Deutschen Roten Kreuzes geschlossenen Abrechnungsvereinbarung festgelegt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zuge der Prüfung des Rettungsdienstes der Feuerwehr (UA 5410) (Bericht vom 21.01.2003) u. a. festgestellt:

„Die mit der Auslagerung der Fakturierung auf das DRK erwartete Arbeitsentlastung für die Branddirektion ist nicht eingetreten. – Vorrangiges Ziel muss es sein, die Bearbeitungsrückstände abzubauen und eine zeitnahe Rechnungsstellung der Entgelte zu erreichen. – Ggf. sollte geprüft werden, ob die Fakturierung wieder von der Branddirektion selbst durchgeführt werden sollte, z. B. im Zuge der anstehenden Beschaffung eines neuen Einsatzleitrechners für die Branddirektion.“

Mit der Inbetriebnahme der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart (SIMOS) und somit der Integrierten Leiststelle Stuttgart (ILS) stehen sowohl dem DRK als auch der Branddirektion die abrechnungsrelevanten Daten zur Verfügung. Die Aufarbeitung der Einsatzdaten für die Leistungsabrechnung ist derzeit noch zeitaufwendiger, da die zur Verfügung stehende Software zur Bearbeitung der relevanten Einsatzdaten über keine Schnittstellen weder zum rechnergestützten Einsatzleitsystem noch zu den Datenerfassungsgeräten vor Ort verfügt.

Mit der derzeit laufenden Umstellung der bisherigen Bearbeitungssoftware zur Bearbeitung abrechnungsrelevanten Daten zum 01.11.2007 ist die Möglichkeit gegeben, die Leistungsabrechnung eigenständig durchzuführen und die fakturierten Rechnungen über Stadtkämmerei mit SAP/R3 ins Soll zu stellen. Somit reduziert sich bzw. entfällt das bislang zeitaufwendige Prozedere der Datenübermittlung an die Abrechnungsstelle des DRK und die Zuordnung der Zahlungseingänge zu den Rechnungsbüchern.

Da sowohl bei der Abrechnungsstelle des DRK als auch bei der Branddirektion Bearbeitungsrückstände vorhanden sind, gilt es diese vordringlich abzubauen. Mit der Umstellung der Bearbeitungssoftware ist die Branddirektion in der Lage die erbrachten Leistungen zeitnah abzurechnen. Mit dem Kreisverband Stuttgart e. V. des DRK wird daher einvernehmlich die Beendigung der Leistungsabrechnung durch die Abrechnungsstelle beim DRK rückwirkend zum 31.12.2006 vereinbart. Der Kooperationsvertrag ist daher wie folgt zu ändern:

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen



Erledigte Anträge/Anfragen

- GRDRrs 1053/2003
- mündlicher Prüfauftrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zu den Haushaltsberatungen 2004/2005



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

keine




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