3.1 Im Vermögenshaushalt 2003 wird bei der AHSt. 2.6815.9320000 VKZ 0105 - Tiefgarage SchwabenGalerie Vaihingen, Erwerb von Nutzungsrechten - eine außerplanmäßige Ausgabe von 603.200 Euro zugelassen.
3.2 Der Mehraufwand von 603.200 Euro wird im Vermögenshaushalt 2003 durch Entnahme aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten EHSt. 2.9100.3101.000-0001 gedeckt. 4. Der Bewilligung liegen folgende Bedingungen zugrunde:
4.1 Die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt. 4.2 Werden die 140 Stellplätze freiwillig oder unfreiwillig veräußert oder nicht mehr entsprechend der Zweckbindung verwendet, so ist an die Stadt ein Wertausgleich zu leisten. Die Höhe des Wertausgleichs richtet sich nach dem Teil des Verkehrswerts, der sich aus dem Verhältnis des gewährten Betrags zu den Gesamtausgaben des geförderten Objekts ergibt. Dieser bedingte Rückzahlungsanspruch ist durch Eintragung einer unverzinslichen zahlungsfälligen Grundschuld von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer an bereitester Rangstelle zu sichern. 4.3 Die Bereitstellung von 140 Stellplätzen für die Allgemeinheit, insbesondere auch für die Besucher und Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums, ist durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern. 4.4 Die Parkentgelte sind im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart festzulegen. 4.5 Alle Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs der 140 Stellplätze sind vom Bauherrn zu tragen. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Auf dem ehemaligen Gelände der Brauerei Robert-Leicht AG (Schwabenbräu), Flst. Nr. 137, 140, 145/1 und 153, erstellt der Bauherr mehrere Einzelhandelsläden, Büros, eine Markthalle (Kleinkaufhaus), ein Hotel, ein Bürgerforum und eine Tiefgarage mit max. 1.250 StPl. Hierbei handelt es sich um eine private Garage des Bauherrn. Damit für die Allgemeinheit und für die Besucher sowie Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, räumt der Bauherr der Stadt an 140 StPl. in der von ihm zu erstellenden privaten Tiefgarage auf dem Grundstück der SchwabenGalerie Flst. Nr. 137, 140, 145/1 und 153 ein Nutzungsrecht ein, zu dem sich der Bauherr im Städtebaulichen Vertrag vom 15./16.05.2002 verpflichtet hat. Der Betrag für das Nutzungsrecht in Höhe von 603.200 Euro wird in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt. Der Bewilligung liegen die unter Nr. 4 des Beschlußantrags aufgeführten Bedingungen zugrunde. Beteiligte Stellen Finanz- und Beteiligungsreferat, Referat A, Referat R