Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Referat Städtebau

Gz: T/St
GRDrs 1120/2002
Stuttgart,
04/10/2003



Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt an der Tiefgarage im Bauvorhaben Häussler SchwabenGalerie in Stuttgart-Vaihingen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
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Beschlußantrag:

1. Herrn Senator h. c. Rudi Häussler (Bauherr) wird für die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt (Allgemeinheit) an 140 Stellplätzen in der zu erstellenden Tiefgarage in der SchwabenGalerie auf den Grundstücken Flst. Nr. 137, 140, 145/1 und 153, Gemarkung Stuttgart-Vaihingen ein einmaliger Betrag von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu den unter Nr. 4 genannten Bedingungen gewährt.

2. Der Aufwand von 603.200 Euro brutto wird im Vermögenshaushalt 2003 bei der AHSt. 2.6815.9320000 VKZ 0105 - Tiefgarage SchwabenGalerie Vaihingen, Erwerb von Nutzungsrechten - gedeckt.

3.1 Im Vermögenshaushalt 2003 wird bei der AHSt. 2.6815.9320000 VKZ 0105 - Tiefgarage SchwabenGalerie Vaihingen, Erwerb von Nutzungsrechten - eine außerplanmäßige Ausgabe von 603.200 Euro zugelassen.

3.2 Der Mehraufwand von 603.200 Euro wird im Vermögenshaushalt 2003 durch Entnahme aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten EHSt. 2.9100.3101.000-0001 gedeckt.


4. Der Bewilligung liegen folgende Bedingungen zugrunde:

4.1 Die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt.


4.2 Werden die 140 Stellplätze freiwillig oder unfreiwillig veräußert oder nicht mehr entsprechend der Zweckbindung verwendet, so ist an die Stadt ein Wertausgleich zu leisten. Die Höhe des Wertausgleichs richtet sich nach dem Teil des Verkehrswerts, der sich aus dem Verhältnis des gewährten Betrags zu den Gesamtausgaben des geförderten Objekts ergibt. Dieser bedingte Rückzahlungsanspruch ist durch Eintragung einer unverzinslichen zahlungsfälligen Grundschuld von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer an bereitester Rangstelle zu sichern.


4.3 Die Bereitstellung von 140 Stellplätzen für die Allgemeinheit, insbesondere auch für die Besucher und Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums, ist durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.


4.4 Die Parkentgelte sind im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart festzulegen.


4.5 Alle Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs der 140 Stellplätze sind vom Bauherrn zu tragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf dem ehemaligen Gelände der Brauerei Robert-Leicht AG (Schwabenbräu), Flst. Nr. 137, 140, 145/1 und 153, erstellt der Bauherr mehrere Einzelhandelsläden, Büros, eine Markthalle (Kleinkaufhaus), ein Hotel, ein Bürgerforum und eine Tiefgarage mit max. 1.250 StPl. Hierbei handelt es sich um eine private Garage des Bauherrn. Damit für die Allgemeinheit und für die Besucher sowie Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, räumt der Bauherr der Stadt an 140 StPl. in der von ihm zu erstellenden privaten Tiefgarage auf dem Grundstück der SchwabenGalerie Flst.
Nr. 137, 140, 145/1 und 153 ein Nutzungsrecht ein, zu dem sich der Bauherr im Städtebaulichen Vertrag vom 15./16.05.2002 verpflichtet hat. Der Betrag für das Nutzungsrecht in Höhe von 603.200 Euro wird in Teilbeträgen entsprechend dem



Baufortschritt ausbezahlt. Der Bewilligung liegen die unter Nr. 4 des Beschlußantrags aufgeführten Bedingungen zugrunde.

Beteiligte Stellen

Finanz- und Beteiligungsreferat, Referat A, Referat R





Prof. BeicheMatthias Hahn
Technischer ReferentBürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung

Anlage 1 zur GRDrs 1120/2002


Ausführliche Begründung

Der Bauherr erstellt auf dem Areal der ehemaligen Brauerei Fa. Rob. Leicht AG (Schwabenbräu) zwischen der Hauptstraße, Seerosenstraße, Bachstraße und der Straße Vaihinger Markt in Stuttgart-Vaihingen mehrere Einzelhandelsläden, Büros, eine Markthalle (Kleinkaufhaus), ein Hotel und ein Bürgerforum sowie eine Tiefgarage mit max. 1.250 Stellplätzen. Damit für die Allgemeinheit und für die Besucher sowie Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums in der privaten Tiefgarage ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, hat der Bauherr von den zu erstellenden max 1.250 Stellplätzen der Tiefgarage in der SchwabenGalerie der Stadt an 140 Stellplätzen ein Nutzungsrecht einzuräumen. Hierzu hat sich der Bauherr im Städtebaulichen Vertrag vom 15./16.05.2002 verpflichtet.

Die derzeit noch vorläufige Anzahl von 80-100 baurechtlich erforderlichen Stellplätze für das Bürgerforum sind in den 140 Stellplätzen enthalten. Sollten baurechtlich weitere Stellplätze erforderlich sein, werden diese ohne weitere Kosten für die Stadt vom Bauherrn zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stellplätze erfolgt gegen ortsübliche Parkentgelte.

Für die Einräumung dieses Nutzungsrechts ist ein einmaliger Betrag von Höhe von rd. 4.308 Euro pro Stellplatz zu zahlen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

Der städtische Beitrag für die Einräumung des Nutzungsrechts kann aus Mitteln der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten finanziert werden. Der Betrag wird unter den in Ziffer 4 des Beschlussantrags aufgeführten Bedingungen gewährt. Außerdem sind bei der Auftragserteilung die Richtlinien des Landes für die bauliche Maßnahme zu Gunsten von Behinderten vom 02.11.1987 (GABl. Seite 1086) zu beachten.

Die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs der zu erstellenden Tiefgarage in der SchwabenGalerie Flst. 137 Seerosenstraße 8, Flst 140 Seerosenstraße 14, Flst. 145/1 Bachstraße 15 und Flst. 153 Hauptstraße 26 einschließlich die der Spindel an der Hauptstraße sind vom Bauherrn zu tragen.

Die Betriebszeiten der Tiefgarage und die Abfertigung der Parkkunden sowie die notwendigen Informationen sind noch in einer gesonderten Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart zu regeln.

Der Betrag wird nach dinglicher Sicherstellung in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt.