Die Aufgaben der Unterhaltung der Schulgebäude/Schulsportstätten samt Außenanlagen sind vielfältig und vielschichtig. Sie sind ständig dem Wandel und notwendiger Anpassung an technische, funktionale und auch sicherheitsrechtlicher Erfordernisse (insbesondere hinsichtlich Statik, Brandschutz und Unfallschutz) unterworfen. Neben der Erfüllung der klassischen Aufgaben der Substanzerhaltung (insbesondere für Dächer, Fassaden, Fenster) und Austausch/Erneuerung alter technischer Anlagen (z. B. Heizkessel, elektrotechnische Anlagen, sanitäre Anlagen, Toiletten) gilt es vermehrt sicherheitstechnische Aufgaben zu erfüllen, die sich aufgrund neuer Vorschriften ergeben. Für eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Schulgebäude (ohne Außenanlagen) mit dem fortgeschriebenen Gebäudeversicherungswert von 1,775 Milliarden € (einschließlich Neubauten der letzten Jahre und Neubewertungen insbesondere älterer, jedoch sanierter Objekte) wäre jedoch ein Budget für die jährliche Bauunterhaltung von 26,6 Mio. € notwendig (1,5 % des Gebäudewerts, siehe Empfehlung des Instituts für Bauforschung der Universität Hannover). Die sich weiterhin verschlechternde Finanzlage lässt die Aufstockung des Unterhaltungsmittelbudgets nicht zu. Im Jahr 2003 beträgt das Jahresbudget 19,2 Mio. €. Die Situation der Unterhaltung der Gebäude und der Außenanlagen wird exemplarisch für folgende Bereiche näher beschrieben und erläutert:
A: Fertigteilbauten/Mobile Raumsysteme (Pavillons)
Die beigefügten Übersichten zeigen auf, wie sich der Bauzustand derzeit darstellt und bei welchen hauptsächlichen Gewerken sich ein Sanierungsbedarf für die folgenden Jahre darstellt oder ein Neubau notwendig wird, Gesamtaufwand 13,9 Mio. € (Anlage 2 und Gesamtübersicht, Anlage 1).
Für die in der Anlage genannten weiteren Schulanlagen sind baurechtliche Auflagen geltend gemacht, deren Erledigung eine außerordentliche Mittelbereitstellung erfordern würde, da die entstehenden Kosten von voraussichtlich 3,7 Mio. € (noch nicht vollständig ermittelt) nicht in vollem Umfang im Rahmen des laufenden Bauunterhaltungsbudgets gedeckt werden können (Anlage 3 und Gesamtübersicht, Anlage 1).
Diese Situation wurde in den letzten Jahren zuletzt in den Beratungsunterlagen zum Doppelhaushalt 2000/2001 und 2002/2003 beschrieben. Die Situation hat sich zwischenzeitlich weiter verschlechtert, weil gerade Anlagen aus den 60er- und 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts grundlegend zu sanieren sind und nur so den heutigen Anforderungen an eine schülergerechte Umgebung entsprechen können.
Das bisherige Budget reicht lediglich dafür aus, für kleinere Flächen Sanierungs- und Umgestaltungsabschnitte – jeweils aufgeteilt in mehrere, kleinere Jahresbeträge – zu verwirklichen, teilweise unter aktiver Beteiligung der Schulgemeinde und - soweit möglich - durch Sponsoren. Bei großflächigem Sanierungs- und Gestaltungsbedarf, z. B. besonders ausgewiesenen Schulsportplätzen mit leichtathletischen Anlagen, älteren Rasen-, Gehölz- und Spielflächen, befestigten Pausen- und Bewegungsflächen mit z. T. nicht mehr ausreichend verkehrssicheren Belagsarten ist dieses Vorgehen nicht möglich. Hier sind Gesamtfinanzierungen notwendig, damit die Vorhaben aus technischer und wirtschaftlicher Sicht durchgängig als Einzelvorhaben (Investitionsvorhaben) ausgeführt werden können.
Für die als Anlage aufgeführten Schulanlagen ergibt sich ein größerer Bedarf, der für den Doppelhaushalt 2004/05 angemeldet wird (Kostenschätzungen 4,8 Mio. €), (Anlage 4 und Gesamtübersicht, Anlage 1).