2. Der sich durch die veränderten Zuteilungsgrundsätze ergebende Mehrbedarf von 9,09 Stellen wird anerkannt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Stellenbesetzungen – ohne Blockierung von Planstellen – vorzunehmen. Die Stellen sind zum jeweils nächsten Stellenplan zu schaffen. 4. Die Kosten von insgesamt rd. 236.037 Euro jährlich werden gedeckt im Personalausgabenbudget Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen wurden letztmalig 1998 aktualisiert. Zwischenzeitlich drängen Schulen bzw. Personalrat darauf, die Zuteilungsgrundsätze gemäß den Weiterentwicklungen an schulische Gegebenheiten anzupassen. Den Untersuchungsbericht des Haupt- und Personalamtes vom Juli 2002 zur Stellenneubemessung nahm der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 23. Oktober 2002 zur Kenntnis (GRDrs 859/2002). Es wurde ein Stellenfehlbedarf von 17,05 Stellen aufgezeigt. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses wurden die Zuteilungsgrundsätze nun angepasst. Danach sind aus Sicht des Fachamtes zwar 16,11 Stellen neu zu schaffen, wegen der angespannten finanziellen Situation werden jedoch nur 9,09 Stellenschaffungen beantragt. Besonders an Schulen mit Alleinkräften wäre es zwingend erforderlich, im Verhinderungsfall (z.B. Krankheit, Fortbildungen usw.) einen Ersatz zu stellen. Die bisher zur Verfügung stehenden fünf Springkraft-Stellen zu je 50 % für Schulsekretariate reichen hierfür nicht aus. Die Sekretariate sind deshalb oft tage-, manchmal sogar wochenlang nicht bzw. unterbesetzt, was zunehmend zu Verärgerungen bei den Schulleitungen führt. Angemessen wäre ein Anteil von mindestens 5 % gemessen an der Beschäftigtenzahl. Bei einer Gesamtstellenzahl im Sekretariatsbereich von 157,26 Stellen errechnet sich also ein Gesamtbedarf an rd. acht Stellen, somit ein Fehlbedarf von rd. drei Stellen. Auf Grund der finanziellen Situation wird dem Vorschlag von Referat A Rechnung getragen und die Stellenschaffungen zurückgestellt. Zur Einarbeitung von Alleinkräften in den Schulsekretariaten wäre ein überlappender Einsatz von mindestens zwei Wochen erforderlich. Der Beschäftigungsumfang in Schulsekretariaten mit Alleinkräften beträgt durchschnittlich 50 %. Ein Einsatz vorhandener Springkräfte ist nicht möglich, da diese durch Vertretungen gebunden sind. Außerdem kann durch Springkräfte nicht das oft schulspezifisch ausgeprägte Wissen um Arbeitsabläufe und Aktenführung an den einzelnen Schulen in effizienter Weise vermittelt werden. Auf der Grundlage einer durchschnittlichen Fluktuation errechnet sich hierfür zwar ein Bedarf für eine halbe Stelle; die Schaffung muss jedoch ebenfalls aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Die Stellen für Schulsekretärinnen sind nach Verg. Gr. Vll BAT, VI BAT bzw. V c BAT bewertet. Der finanzielle Bruttoaufwand für alle zu schaffenden Stellen verursacht jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 236.037 Euro (9,09 Stellen x 25.966,66 Euro = Durchschnittsbetrag der Verg.Gr. BAT VII, VI b, und V c) Beteiligte Stellen Die Stellungnahmen der Referate A und F sind als Anlage angehängt. Referat F hat sich nur für die Schaffung von zwei Stellen ausgesprochen. Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Anlage 1 - Ausführliche Begründung Anlage 2 - Gegenüberstellung der Zuteilungsgrundsätze nach Vorschlag von 40 Anlage 3 - Gegenüberstellung der Zuteilungsgrundsätze lt. Beschlussantrag Anlage 4 - Auswertung der Städteumfrage Anlage 5 - Stellungnahme Referat A Anlage 6 - Stellungnahme Referat F Anlage 7 - Gegenüberstellung der Alternativvorschläge