Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
137/2008
Stuttgart,
05/19/2008
Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
hier: Energiekosten Straßenbeleuchtung (UA 6700)
Umstellung des Abrechnungsverfahrens
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
04.06.2008
Beschlußantrag:
Im Verwaltungshaushalt 2007 wird nachträglich im Deckungsring 1660Strabeleu001 bei der Ausgabefinanzposition 1.6700.5800.000 – Energiekosten – eine überplanmäßige Ausgabe von 402.359 € zugelassen.
Der Mehraufwand von 402.359 € wird im Verwaltungshaushalt 2007 bei folgenden Ausgabefinanzpositionen gedeckt:
1.6300.6757.000
398.918 €
Gemeindestraßen
Kosten der Straßenentwässerung
1.6500.6757.000
3.441 €
Kreisstraßen
Kosten der Straßenentwässerung.
Begründung:
Bei der Finanzposition 1.6700.5800.000 – Energiekosten – waren im Haushaltsjahr 2007 4.298.000 € veranschlagt. Die tatsächlichen Aufwendungen hierfür betragen für das Jahr 2007 4.699.643,65 €, Differenz 401.643,65 €. Eine weitere Überschreitung in Höhe von 715,18 € entstand bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung. So dass der Deckungsring um insgesamt 402.358,83 € überschritten wurde.
Zu Mehrausgaben führten folgende zwei Gründe:
1. Der Stromliefervertrag endete zum Jahresende 2007 und wurde mit einer Schlussrechnung abgeschlossen. Diese enthält den Stromverbrauch des Abrechnungszeitraums 15. November 2006 bis zum 15. November 2007 sowie zusätzlich die restlichen 6 Wochen bis zum Jahresende.
Ab dem Jahr 2008 entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr.
2. Zum 01. Januar 2007 wurde die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöht.
Da der Energiebericht 2007 noch nicht vorliegt, kann eine betragsmäßige Aufschlüsselung nicht vorgenommen werden.
Der Stromverbrauch in 2007 entspricht ungefähr dem Verbrauch in 2006, ein höherer Verbrauch ist nicht erkennbar.
Der Mehrbedarf von 402.359 € im Jahr 2007 kann im Deckungsring nicht ausgeglichen werden, so dass die Zulassung einer überplanmäßigen Ausgabe bei den Energiekosten für die Straßenbeleuchtung mit einer Deckung bei den Kosten für die Straßenentwässerung 2007 erforderlich ist. Die Ansätze der Kosten der Straßenentwässerung beruhen auf eine Vorkalkulation. Die tatsächlichen Kosten waren 2007 geringer.
Die Haushaltsplanansätze wurden auf der Grundlage des neuen Stromliefervertrags ab 2008 dauerhaft erhöht.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Ref. WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Keine
Vorlage1372008.pdf