Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 594/2008
Stuttgart,
08/11/2008



Förderung der Bildenden Kunst
Zuwendungen 2008 und 2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2008
01.10.2008



Beschlußantrag:


1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2008 und 2009 folgende Zuwendungen:

Institution
2008
2009
a) Württembergischer Kunstverein Stuttgart e.V.
498.100 €
503.100 €
b) Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e.V.
419.200 €
423.400 €


2. Der Aufwand wird aus Mitteln der Verwaltungshaushalte 2008 und 2009 wie folgt gedeckt:

a) bei Fipo 1.3212.7000.000 - Württembergischer Kunstverein Stuttgart e. V.
b) bei Fipo 1.3212.7010.000 - Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach der Neuregelung der Zuständigkeitsordnung (ZO) der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von jährlich wiederkehrenden Zuwendungen über 290.000 €, soweit ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vorliegt, im Einzelfall zuständig. Die im Bereich der Bildenden Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Leistungsberichte Württembergischer Kunstverein Stuttgart e. V.
Anlage 3: Leistungsberichte Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.





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Vorlage5942008.pdf