Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
594/2008
Stuttgart,
08/11/2008
Förderung der Bildenden Kunst
Zuwendungen 2008 und 2009
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2008
01.10.2008
Beschlußantrag:
1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2008 und 2009 folgende Zuwendungen:
Institution
2008
2009
a) Württembergischer Kunstverein Stuttgart e.V.
498.100 €
503.100 €
b) Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e.V.
419.200 €
423.400 €
2. Der Aufwand wird aus Mitteln der Verwaltungshaushalte 2008 und 2009 wie folgt gedeckt:
a) bei Fipo 1.3212.7000.000 - Württembergischer Kunstverein Stuttgart e. V.
b) bei Fipo 1.3212.7010.000 - Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach der Neuregelung der Zuständigkeitsordnung (ZO) der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von jährlich wiederkehrenden Zuwendungen über 290.000 €, soweit ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vorliegt, im Einzelfall zuständig. Die im Bereich der Bildenden Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Leistungsberichte Württembergischer Kunstverein Stuttgart e. V.
Anlage 3: Leistungsberichte Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.
Vorlage5942008.pdf