Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 1206/2009
Stuttgart,
11/19/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Haushalt 2010/2011 - Brandverhütung

Beantwortung / Stellungnahme

Brandschutz in Schulgebäuden / Schulsportstätten

Die Verwaltung bezieht sich auf den „Bericht über Sanierungsvorhaben und die Situation der Unterhaltung/Verbesserung der Schulgebäude und Schulsportstätten einschließlich Außenanlagen“ aus der GRDrs 823/2009 vom 01.10.2009.

Hierzu ist in der Nr. 2 der Anlage 3 der Aufwand für die vorläufigen Restmaßnahmen aus dem Besichtigungsprogramm 2001 bis 2009 für die Brandverhütungsschauen der Schulgebäude genannt. Demnach sind 4 Millionen Euro notwendig, um in rund 25 Schulanlagen Restmaßnahmen, insbesondere für Rauchabzugs- und partielle Brandmeldeanlagen, abzuwickeln. Darüber hinaus sind in rund 110 Schulsportstätten bauliche Anpassungsmaßnahmen nach der Versammlungsstättenverordnung (insbesondere Sicherheitsbeleuchtungsanlagen), in Höhe von 8,8 Millionen Euro zu realisieren. Sollten die von der Verwaltung angemeldeten Pauschalen nicht in der vorgeschlagenen Höhe bewilligt werden, verlängert sich der Realisierungszeitraum entsprechend. Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden Brandschutzmaßnahmen aus dem Bauunterhaltungsbudget finanziert.

Zu den Anträgen der SPD Nr. 449/2009 und Nr. 642/2009 wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:

Zu Nr. 449/2009 Ziffer 6

Baumaßnahmen, die aus gesetzlichen Auflagen und aus Auflagen für Brandverhütungsschauen herrühren, werden bislang in der kameralistischen Haushaltssystematik als nicht wertsteigernde und vermögenswirksame Ausgaben angesehen. Diese werden daher künftig im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sein.

Zu Nr. 642/2009 Ziffer 1, 2, 3 und 4

Zu Ziffer 1:
Die Auflagen bezüglich des Eingangsbereiches/Foyers des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes der Kaufmännischen Schule Süd, sind speziell auf die dortige Schulsituation bezogen. Vergleichbare Beanstandungen bestehen in anderen Schulen derzeit nicht. Im Rahmen des weiteren baurechtlichen Verfahrens sind die Fristen für die Erledigung der Auflagen in der Kaufmännischen Schule Süd noch näher zu bestimmen.

Zu Ziffer 2:
Maßgebend für die Brandverhütungsschauen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Brandverhütungsschau. Danach sind diese von der zuständigen Baurechtsbehörde in Zeitabständen von 5 Jahren durchzuführen. Die Fristen für die Beseitigung von Mängeln werden von der Baurechtsbehörde festgelegt. Die Einhaltung der Auflagen, ist in betrieblicher Hinsicht von den jeweiligen Schulen in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt zu überwachen. Bauliche Maßnahmen werden vom Hochbauamt im Auftrag des Schulverwaltungsamtes umgesetzt. Ebenso wird die Mängelbeseitigung durch die Baukontrolle des Baurechtsamtes überwacht.

Zu Ziffer 3:
Das Baurechtsamt und das Schulverwaltungsamt arbeiten beim Thema „Brandverhütungsschauen“ kooperativ zusammen. Die Termine der einzelnen Brandverhütungsschauen werden von Vertretern der jeweiligen Schule, der Branddirektion, des Baurechtsamtes, des Hochbauamtes und des Schulverwaltungsamtes wahrgenommen. Beim Beispiel der Kaufmännischen Schule Süd hat das Referat Städtebau und Umwelt der Schulleitung mitgeteilt, dass sich aufgrund der nachträglich von der Schulleitung modifiziert dargestellten Einrichtungsplanung die schulischen Belange mit den Sicherheitsbelangen nach einigen Detailabstimmungen vereinbaren lassen. Hierzu sind auf Arbeitsebene zwischen dem Baurechtsamt, dem Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und dem Hochbauamt noch Einzelheiten abzuklären.

Zu Ziffer 4:
Bei allen Planungen von Schulneu-/Erweiterungsbauten müssen das Baurechtsamt und der Vorbeugende Brandschutz der Branddirektion im Zuge des Baugesuchverfahrens zwingend einbezogen werden. Fester Bestandteil der Baugenehmigung sind die Auflagen und Hinweise des Baurechtsamtes und des Vorbeugenden Brandschutzes. Um für die Nutzer die beste und wirtschaftlichste Lösung im Planungsverfahren zu erreichen, finden vor Abgabe des Bauantrages Abstimmungsgespräche mit dem Baurechtsamt und dem Vorbeugenden Brandschutz statt, damit es im Genehmigungsverfahren nicht zu ungewollten Überraschungen und dadurch Mehrkosten kommt. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens sind die Schulgebäude mit der aktuellen Nutzung und Schülerentwicklung realisierbar.
Wie kann es dann zu Nutzungsbeanstandungen kommen? Zum einen verändern und verschärfen sich die baurechtlichen Vorschriften. Dies hat in den letzten Jahren zu zwingenden Nachrüstungen im Bereich des Brandschutzes geführt (z.B. Brandabschnitte und Einbau von Brandschutztüren). Zum anderen entwickeln sich die Schullandschaft, die pädagogischen Konzepte und der Anspruch an unsere Schulen ständig weiter: Schule wird Lebensbereich und Ganztagesbetrieb für die Schüler.

Im Rahmen der Genehmigung des Erweiterungsbaus der Grundschule Burgholzhof musste als Kompensation für die nicht mehr gegebene Unabhängigeit der beiden baulichen Rettungswege der Einbau von Rauchmeldern gefordert werden. Diese erhöhten Sicherheitsanforderungen basierten auf der Fortschreibung des Standes der Technik, insbesondere der erst nachträglich erlassenen Musterrichtlinie „Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)“ vom 10.07.1998.

Zwingende Brandschutzmaßnahmen im Gebäude Gustav-Werner-Schule

Für das Gebäude der Gustav-Werner-Schule resultieren aus der erfolgten Brandverhütungsschau umfangreiche bauliche Maßnahmen.

Insbesondere sind Außentreppen als zusätzliche Rettungswege zu erstellen, Flurwände zu ertüchtigen, damit sie den brandschutzrechtlichen Erfordernissen entsprechen, Umbau/ Erneuerung von Fenstern als Rettungsfunktion, Herstellung weiterer Brandabschnitte in Verkehrswegen.

Diese umfangreichen Auflagen erfordern einen erheblichen Eingriff in die Struktur des Schulgebäudes, so dass hier begleitend auch Raumänderungen erfolgen müssen.
In diesem Zusammenhang könnten auch notwendige schulorganisatorische Anpassungen im Bestand mit ebenfalls Raumänderungen durchgeführt werden.

Diese Maßnahmen sind ggf. zwingend als Gesamtmaßnahme im Aufwand von 2,780 Mio. Euro auszuführen (s. GRDrs. 823/2009) und könnten parallel zu den Baumaßnahmen des Konjunkturprogramms II (Fenster-/ Fassadensanierung) ab Frühjahr 2010 umgesetzt werden.

Sondervorhaben

- Brandschutz im Treffpunkt Rotebühlplatz / Kulturteil

Nutzungssituation

Der TREFFPUNKT Rotebühlplatz umfasst die Volkshochschule, die Mediothek, die Musikschule, den Treffpunkt Kinder und den Treffpunkt Senior, Räume der Robert-Mayer- und der Max-Eyth-Schule. All diese Einrichtungen haben ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen, die ein Gebäude wie der TREFFPUNKT Rotebühlplatz befriedigen muss.

Das Gebäude wird täglich durchschnittlich von 3000 Besuchern frequentiert. In den Seitenflügeln befinden sich mehrere Räume für größere Veranstaltungen, z.B. der Robert-Bosch-Saal, der Karl-Adler-Saal, der Zumsteeg-Saal. Diese Räume unterliegen der Versammlungsstätten-Verordnung.


Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes

Am 23.6.2008 fand eine Brandverhütungsschau statt. Im Bereich der großen Halle wurden zahlreiche und kostenintensive Mängel nach neueren Brandschutzerkenntnissen aufgezeigt, die angesichts der hochfrequentierten Nutzung des Gebäudes zwingend umgesetzt werden müssen.

So müssen z.B. sämtliche Türen von Räumen, die zur Halle gerichtet sind, Türschließer erhalten. Dies betrifft u.a. sämtliche Unterrichtsräume auf allen Stockwerken zur Fritz-Elsaß-Straße hin.

In den Kosten für die Mängelbeseitigung aufgrund der Brandverhütungsschau sind außerdem enthalten die Verlegung der Elektrokabel in Fluren und Treppenhäusern in Brandschutzkanälen, die Erneuerung der Brandmeldeanlage in Kombination mit einer SAA-Anlage und die Nachrüstung der vorhandenen Stahlglastüren mit Türfallen und Panikschlössern.

Außerdem entspricht sämtliches Mobiliar in der Halle und gemeinsam benutzten Bereichen nicht den Brandschutzanforderungen und muss ersetzt werden. Das Wegeleitsystem sorgt des Öfteren für Verwirrung. Hierzu wurden im Auftrag des Hochbauamts im Benehmen mit den Nutzern eine Neumöblierung und eine Verbesserung des bestehenden Wegeleitsystems entwickelt, die den Brandschutzanforderungen und den mittlerweile geänderten Nutzungs-Situationen entsprechen.

Aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz und unterschiedlichen Nutzungsarten müssen die Räume oft ummöbliert werden. Deshalb benötigen die Nutzer Lagermöglichkeiten für nicht genutztes Inventar, das im Bedarfsfall wieder schnell aufgebaut werden muss. Hierzu ist angedacht, in jedem Stockwerk von einem größeren Raum eine Raumachse abzutrennen.

Die Gesamt-Maßnahme in Höhe von 2,1 Millionen Euro wurde in der Liste zur Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2010/11 aufgenommen (s. GRDrs 823/2009).


- Einrichtung von Ausweichräumen für den Hort Villa Elisa nach brandschutzrechtlichen Vorgaben im Gebäude der Schwabschule

Als Voraussetzung für die Sanierung des Gebäudes Bismarckstraße 31, unter brandschutzrechtlichen Vorgaben und einen neuen Anbau (Villa Elisa), muss die Hort-Einrichtung in ein Ersatzquartier umziehen. In Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt wurden daher die Planungen für den Hort an der Schwabschule forciert, damit dieser als Ersatzquartier und spätere Horterweiterung für die Villa Elisa zur Verfügung steht. Für eine weitere Entwicklung der Hortbetreuung am Elisabethenplatz wäre demnach zunächst die Aufnahme des Projektes „Hort an der Schwabschule“ in den kommenden Haushalt erforderlich. Die Maßnahme läuft im Auftrag des Jugendamtes federführend beim Schulverwaltungsamt als grundstückverwaltendes Amt. Die Mittel wurden auf Basis der Ergebnisse einer Voruntersuchungen und einer groben Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000 Euro, verteilt über die Haushaltsjahre 2010-2014, angemeldet.





Vorliegende Anträge/Anfragen

396/2009 - CDU-Gemeinderatsfraktion
449/2009 - SPD-Gemeinderatsfraktion
642/2009 - SPD-Gemeinderatsfraktion
Stellungnahme zum Antrag 296/2009 der CDU-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



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