Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
1022/2001
Stuttgart,
10/31/2001
Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Jugendhilfeausschuß
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.11.2001
14.11.2001
10.12.2001
Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1
1.
Von der endgültigen organisatorischen Neustrukturierung der Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt wird Kenntnis genommen.
2.
Von der konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt wird Kenntnis genommen.
3.
Über die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen
- 0,5 Stelle in BAT IV a für eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen (Stelle war bisher auf 3 Jahre bis zum 31.12.2001 befristet) für die unbefristete Weiterführung des Projekts "High Night" als Daueraufgabe
- 1,0 Stelle in BAT I a für eine Ärztin bzw. einen Arzt für Psychiatrie mit Fachkunde Suchtmedizin für die bessere medizinische Versorgung
- 0,5 Stelle in BAT IV a für eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen für den Bereich der "Neuen Drogen" wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden (siehe auch trägerübergreifende Planungsvorhaben GRDrs 594/2001).
4.
Von der Umsetzung der Regionalisierung und der Weiterentwicklung der Integration Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt wird Kenntnis genommen.
Neustrukturierung der Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt
Am 8. November 2000 (GRDrs 665/2000, Niederschriftsnummer 515) wurde vom Verwaltungsausschuss folgendes beschlossen:
Dem Zielbeschluss der Zusammenführung der Bereiche der Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart zum 1. Januar 2001 wird zugestimmt.
Im Herbst 2001 wird über die Umsetzung und die sich daraus ergebende konzeptionelle Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe beim Träger Landeshauptstadt Stuttgart sowie über die räumlichen und personellen Veränderungen berichtet.
Die Präventionsarbeit im Sucht- und Drogenbereich wird Teil eines Gesamtkonzeptes Prävention sein, welches im Laufe des Jahres 2001 vom Referat Soziales, Jugend und Gesundheit vorgelegt wird.
Im Laufe des Weiterentwicklungsprozesses soll untersucht werden, inwieweit eine eigene Abteilung für Suchthilfe innerhalb des Gesundheitsamtes gebildet werden kann.
Die Zusammenführung aller Bereiche der städtischen Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt zum 1. Januar 2001 wurde termingerecht vollzogen.
Der Suchthilfekoordinator, die Beauftragte für Suchtprophylaxe sowie die Sekretariatskraft wurden in die Stabsstelle Gesundheits- und Sozialplanung des Gesundheitsamtes eingegliedert.
Die Jugend- und Drogenberatung wurde als Sachgebiet in die Abteilung Psychiatrie, Sucht und Drogen eingegliedert.
Der Dienstsitz der Jugend- und Drogenberatung bleibt in der Holzstaße und der des ”High Noon” in der Lazarettstraße.
Die Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige wurde organisatorisch dem Gesundheitsamt zugeordnet.
Die Integration der verschiedenen Bereiche verlief reibungslos. Die bisherigen Erfahrungen beweisen, dass sich die organisatorischen und räumlichen Zuordnungen bewährt haben. Die einzelnen Bereiche sind über die fachliche Auseinandersetzung in den Arbeitsgruppen zusammengewachsen und mittlerweile eng miteinander vernetzt. Entsprechende Kommunikationsstrukturen auf Leitungs- und Sachbearbeitungsebene wurden aufgebaut.
Die Bildung einer eigenen Abteilung Suchthilfe innerhalb des Gesundheitsamtes wurde im Laufe des Prozesses thematisiert aber von
allen
am Prozess Beteiligten nicht für sinnvoll erachtet.
Erläuterungen hierzu können im
ausführlichen Bericht unter den Punkten 1-4
nachgelesen werden.
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe beim Gesundheitsamt
Folgende Themenstellungen wurden bearbeitet:
Neue Ansätze für die ”Neuen Drogen”
Weiterführung des Projekts ”High Night”
Ausbau der ambulanten Rehabilitation
Verbesserung der suchtmedizinischen Versorgung
Alter und Sucht
Verstärkung der Präventionsarbeit
Schnittstelle der Jugend- und Drogenberatung zur Jugendhilfe
Ausführungen hierzu sind im
ausführlichen Bericht unter den Punkten 5-11
dargestellt.
Umsetzung der Regionalisierung und Weiterentwicklung der Integration beim Gesundheitsamt
Am 29. März 1999 (GRDrs 100/1999, Niederschriftsnummer 28) wurde vom Jugendhilfeausschuss die regionale Zuständigkeit der Träger der Sucht- und Drogenhilfe und die Weiterentwicklung der Integration beschlossen.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung sind im
ausführlichen Bericht unter den Punkten 12-13
beschrieben.
Beteiligte Stellen
Die Referate A und F haben die Vorlage mitgezeichnet.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 1 zur GRDrs 1022/2001
Ausführlicher Bericht
1. Organisatorische Integration des Suchthilfekoordinators und der Beauftragten für Suchtprophylaxe in die Stabsstelle der Amtsleitung
Die Eingliederung des Suchthilfekoordinators und der Beauftragten für Suchtprophylaxe in die Stabsstelle der Amtsleitung hat sich bewährt. Durch die Ansiedlung in der Stabsstelle kann der stadtweite und trägerübergreifende Planungs- und Koordinierungsauftrag des Suchthilfekoordinators auch weiterhin erfüllt werden.
2. Organisatorische Integration der Jugend- und Drogenberatung in die Abteilung Psychiatrie, Sucht und Drogen
Die Eingliederung der Jugend- und Drogenberatung in die Abteilung Psychiatrie, Sucht und Drogen ist wegen der häufigen Doppeldiagnosen (Comorbidität) ein folgerichtiger Schritt gewesen. Die Doppeldiagnosen im Sucht- und Drogenbereich bedingen eine enge interdisziplinären Zusammenarbeit mit dem Psychiatriebereich und der dort angesiedelten psychologischen und fachärztlichen Kompetenz. Auch psychische Erkrankungen sind häufig mit Suchtmittelmissbrauch verbunden.
Den Klienten kann idealerweise ein umfassendes interdisziplinäres Hilfsangebot aus Sozialarbeit, Psychologie und Medizin geboten werden. Durch die Zusammenarbeit in einer Abteilung werden Reibungsverluste und der Aufbau komplizierter Kooperationsstrukturen vermieden.
Die Tätigkeit der Sozialarbeiter, Psychologen und Mediziner in allen drei Breichen (Psychiatrie, Sucht und Drogen) führt zu einer Zunahme der Kompetenz, die sich positiv auf die Betreuung des Klientels auswirkt.
3. Zusammenlegung des Sachgebiets Sucht und des Sachgebiets Drogen zu einem gemeinsamen Sachgebiet Sucht und Drogen
Die Zusammenlegung des Sachgebiets Sucht und des Sachgebiets Drogen zu einem gemeinsamen Sachgebiet wird zurückgestellt, bis das vorliegende Konzept umgesetzt ist.
4. Dienstsitze der Jugend- und Drogenberatung und des High Noon
Die Dienstsitze der Jugend- und Drogenberatungsstelle in der Holzstraße und des High Noon in der Lazarettstraße bleiben wegen ihrer zentralen Lage, die sich über viele Jahre hinaus bewährt hat, erhalten.
Aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen muss die Angebotspalette von niederschwelligen Hilfen bis zur ambulanten Therapie leicht zugänglich, drogenspezifisch kompetent sowie schnell und anonym erreichbar sein. Daher ist der gegebene zentrale Standort für die Jugend- und Drogenberatung vorteilhaft.
5. Neue Ansätze im Bezug auf die ”Neuen Drogen”
Aufgrund des stetig zunehmenden Gebrauchs von Cannabis und Designerdrogen steigt zwangsläufig auch die Zahl der Jugendlichen, die durch ihren Konsum auffällig werden. Vielen jugendlichen Konsumenten ist das Risiko der unsicheren und gefährlichen pharmakologischen Wirkung sogenannter ”Neuer Drogen” nicht ausreichend bekannt und wird verdrängt.
Im allgemeinen erreichen Drogenberatungsstellen Jugendliche erst dann, wenn bereits eine massive Problematik vorliegt.
In den Kontakten zu dieser Zielgruppe wurde klar, dass sie sich anders als die bisherigen Drogenkonsumenten definiert, weil sie in eine spezifische Jugendkultur eingebettet ist, die sich verselbstständigt hat und kaum Berührungspunkte zur harten Drogenszene aufweist. Sie versteht sich als nicht drogenkonsumierend bzw. drogenabhängig und demzufolge auch nicht als gefährdet. In vielen Fällen werden die Drogen lediglich an Wochenenden konsumiert.
Deswegen ist eine innovative und spezielle Information bzw. Beratung notwendig, um auf ein Problembewusstsein hinzuwirken.
Die Jugend- und Drogenberatung wird mit folgenden Angeboten auf diese Situation reagieren:
Einrichtung einer Internet-Homepage mit aktuellen Informationen
Einrichtung eines Chat-Rooms im Internet zur direkten Kommunikation mit den Konsumenten
Kolumnen in Jugend-Zeitschriften und Kino-Spots zum Zwecke der Aufklärung
Prävention in Schulen (peer education, Lehrerfortbildungen, Kooperation mit Schulsozialarbeit)
Einrichtung spezieller Sprechstunden für Konsumenten der ”Neuen Drogen” in der städtischen Jugend- und Drogenberatung
Feste Sprechstunden in Jugendhäusern/Jugendtreffs
Kooperation mit Mobiler Jugendarbeit und Vereinen
Kontaktpflege zu Betreibern von Diskotheken
Zusammenarbeit mit der Polizei
Um diese Angebote vorhalten zu können, werden Personalkapazitäten innerhalb der Dienststelle verschoben. Da dies nur in einem begrenzten Umfang möglich ist, wird für diesen Bereich eine
zusätzliche halbe Stelle für eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen
benötigt (siehe auch trägerübergreifende Planungsvorhaben GRDrs 594/2001).
6. Weiterführung des Angebots ”High Night”
Das Angebot ”High Night” (montags und donnerstags von 20:00 – 24:00 Uhr) richtet sich an drogenabhängige und sich prostituierende Frauen. Die Situation dieser Frauen ist geprägt durch Abhängigkeit sowie allgemeine und sexuelle Gewalterfahrung. Häufig weisen die Biographien dieser Frauen solche Erfahrungen bereits seit deren Kindheit auf. Es ist deshalb ein spezielles Zugehen erforderlich. Dieser Notwendigkeit wird das Angebot des ”High Night” als ein Angebot von Frauen für Frauen insofern gerecht, als es einen intimen Schutzraum bietet, in dem sich die Frauen zurückziehen und über solche Leiderfahrungen sprechen können. Nicht selten sind solche Gespräche Anlass, über die Veränderung der eigenen Lebenssituation intensiv nachzudenken. Mit diesem speziellen Angebot gelingt es, die Frauen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, so dass sie sich durch präventive Schutzmaßnahmen vor Gewaltübergriffen der Freier besser schützen bzw. entsprechende Vorfälle konsequent zur Anzeige bringen.
Um dieses Angebot weiter aufrecht erhalten zu können ist die
dauerhafte Schaffung
einer - bisher auf 3 Jahre bis zum 31.12.2001 befristeten -
halben Stelle für eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen
notwendig (siehe auch trägerübergreifende Planungsvorhaben GRDrs 594/2001).
7. Ausbau der Ambulanten Rehabilitation
Unter ”Ambulanter Rehabilitation” werden ambulante medizinische Leistungen zur Rehabilitation für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige verstanden.
Ziel der ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ist es
Abstinenz zu erreichen und zu erhalten,
körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen
und die möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.
Die ambulante Rehabilitation gewinnt in Verbindung mit Tagesklinik, ambulanter Entgiftung und kurzfristigen stationären Zeiten zunehmend an Bedeutung.
Der Grundsatz “ambulant vor stationär” wird auch in diesem Bereich medizinischer Dienstleistung zu immer qualifizierteren Angeboten führen. Diese Entwicklung wird unterstützt durch stetig steigende Kosten stationärer Maßnahmen und durch eine rege Therapieforschung.
Die Anerkennung als Behandlungseinrichtung durch die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen stellt ein Qualitätssiegel für die Beratungsstellen und den Träger dar. Sie fördert die Professionalisierung der Arbeit (durch Dokumentation und Überprüfung der Wirksamkeit) und sie lässt eine gleichberechtigtere Entwicklung der Kooperationsstrukturen im Suchthilfeverbund zu.
Gleichzeitig ist mit der Anerkennung die Möglichkeit der Refinanzierung verbunden.
8. Verbesserung der suchtmedizinischen Versorgung
Die Entwicklungen im Sucht- und Drogenbereich in den letzten Jahre haben eine zunehmende Fokusierung auf den medizinischen Bereich mit sich gebracht. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus dem psychosozialen Bereich sind immer häufiger auf medizinische Unterstützung angewiesen, sei es bei krisenhaften Zuspitzungen oder bei körperlichen und psychiatrischen Folgeerkrankungen.
Aufgabenschwerpunkte liegen in der
medizinischen Beratung und Betreuung von Drogenabhängigen, insbesondere auch im Bereich der sogenannten ”Neuen Drogen”
medizinischen Versorgung von körperlichen Folgeschäden (z. B. Spritzenabszesse)
medizinischen Beratung von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in der Fallarbeit
ambulante Rehabilitation
Suchtprävention
Begutachtung von Drogenabhängigen für die Sozialhilfeträger
Die medizinische Kompetenz bewirkt eine deutliche Verbesserung der Akzeptanz und der Qualität des Beratungs- und Betreuungsangebots.
Damit das Gesundheitsamt den aufgezeigten Entwicklungen gerecht werden kann, ist die
Schaffung einer
zusätzlichen Stelle für einen Arzt für Psychiatrie mit Fachkunde Suchtmedizin
notwendig. (siehe auch trägerübergreifende Planungsvorhaben GRDrs 594/2001).
9. Alter und Sucht
Um der zunehmenden Problematik des Suchtmittelmissbrauchs im Alter gerecht zu werden, wurde in Kooperation mit dem Treffpunkt Senior ein Gruppenangebot für ältere suchtkranke Menschen entwickelt, welches ausgebaut werden soll.
10. Verstärkung der Präventionsarbeit
Zur Verstärkung der allgemeinen Präventionsarbeit im Sucht- und Drogenbereich wird vom Gesundheitsamt ein Gesamtpräventionskonzept, das die Stärkung der Lebenskompetenz zum Ziel hat, erarbeitet. Dieses Konzept wird im nächsten Jahr im Rahmen des Projektmittelfonds (bisher Stiftung "Zukunft der Jugend") vorgestellt.
11. Schnittstelle der Jugend- und Drogenberatung zur Jugendhilfe
Zwischen der Jugend- und Drogenberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes gibt es langjährig erprobte und bewährte Kooperationsstrukturen. Sie beziehen sich vor allem auf folgende Zielgruppen und Themenstellungen:
risikogeborene Kinder von drogenabhängigen Müttern und Vätern
Familien mit Drogenproblematik
Kinderschutz
Folgende Vereinbarungen bzw. Handlungsansätze bilden die Grundlage zur Zusammenarbeit:
Kooperationsvereinbarung ”Hilfesystem für Kinder drogenabhängiger Väter und Mütter”
Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche
Bei in Obhutnahmen von Jugendlichen wendet sich die Kontaktstelle ”High Noon” an den ASD oder bringt die Jugendlichen außerhalb der Bürozeiten direkt im Jugendschutzheim oder im Eduard-Pfeiffer-Haus unter.
Zwischen der Jugendgerichtshilfe und Jugend- und Drogenberatung gibt es bezogen auf die richterlichen Weisungen zu Beratungsgesprächen eine schriftliche Übereinkunft.
Zwischen dem städtischen Erziehungshilfeträger und der Jugend- und Drogenberatung gibt es über Jahre hinweg gewachsene und ausgebaute Kooperationsstrukturen.
In Delegation nimmt die Jugend- und Drogenberatung auf dem Bad Cannstatter Frühlings- und Volksfest die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes wahr.
12. Umsetzung der Regionalisierung
Vielfältige Hinweise und Signale der wichtigsten Kooperationspartner wie ASD, Sozialamt, Mobile Jugendarbeit, Jugendhaus, Wohnungslosenhilfe, substituierende Ärzte, Polizei, Schulen etc. belegen, dass der Bedarf an einer regionalen Zusammenarbeit im Bereich C (Bereich des Gesundheitsamtes) gegeben ist. Diese betrifft verbindlich die aufsuchende Sucht- und Drogenarbeit im Rahmen der Versorgungsaufgaben sowie die Vernetzung mit den Kooperationspartnern.
Zur besseren kleinräumigen Umsetzung wird der städtische Bereich C zukünftig in vier Versorgungsbezirke unterteilt:
Bezirk 1 West/Botnang
Bezirk 2 Weilimdorf/Feuerbach
Bezirk 3 Zuffenhausen/Stammheim/Mühlhausen
Bezirk 4 Nord
In jedem Versorgungsbezirk ist jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus der Suchtberatungsstelle und der Jugend- und Drogenberatungsstelle für folgende regionale Aufgaben verbindlich zuständig:
- Bedarfsermittlung
- Angebotsentwicklung/Angebotsstruktur
- Sicherstellung der Vernetzung/Kooperation
- Versorgungsaufgaben
Besteht ein Handlungsbedarf, wird ein geeignetes Angebot für den jeweiligen Bezirk entwickelt und bereitgestellt.
Die Regionalisierung verbessert die Zusammenarbeit mit den oben er-wähnten Kooperationspartnern; somit können mehr Sucht- und Drogenkranke bzw. –gefährdete Menschen in einem frühen Stadium erreicht werden. Neben der Frühintervention spielt insbesondere auch die Versorgung von mehrfach beeinträchtigten Abhängigkeitskranken eine Rolle. Dies ist nur in Kooperation mit komplementären Diensten (z. B. Nachbarschaftshilfe, Pflege) möglich.
13. Weiterentwicklung der Integration
Die Integration der Sucht- und Drogenhilfe im Bereich des Gesundheitsamtes ist auf der organisatorischen Ebene umgesetzt.
In den Arbeitsgebieten Prävention und ambulante Rehabilitation sowie bei der speziellen Zielgruppe der jugendlichen Konsumenten (unabhängig vom Suchtmittel) wird die Zusammenarbeit ausgebaut.
Interdisziplinäres Fachteam
Ein innovatives Konzept in Richtung Integration stellt die Bildung eines interdisziplinären Fachteams dar.
Zielgruppe sind Mehrfachabhängige, Personen mit Doppeldiagnosen (Suchtmittelmissbrauch/psychische Erkrankungen) sowie mit einer massiven sozialen Problematik, die aus bisherigen Angeboten herausfallen bzw. nicht adäquat versorgt werden können.
Mit der Abteilung Psychiatrie, Sucht und Drogen, in der verschiedene Berufsgruppen aus verschiedenen Fachbereichen unter einem Dach vereint sind, wird es möglich, für dieses schwierige Klientel ein besseres Angebot zu gestalten.
Zwei Aspekte können dabei berücksichtigt werden:
Interdisziplinarität durch die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen
Integrative Ansätze durch die Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Fachgebiete
Die Aufgaben des interdisziplinären Fachteams werden die
- Diagnostik
- Kollegiale Beratung
- Konzeptionsarbeit
- Bedarfserhebung
sein.
Das Team soll sich an 1-2 Tagen in der Woche treffen.
Damit soll ein Angebot zur besseren Versorgung mehrfachbeeinträchtigter Abhängiger in Stuttgart bereitgestellt werden.
Dieses interdisziplinäre Fachteam ist ein erster konkreter Schritt auf dem Weg der weiteren Integration von Sucht- und Drogenhilfe.