Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
505
10a
VerhandlungDrucksache:
1044/2007
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 21.11.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, die Herren N.N. (JugA/PR/GPR/JugA - Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz
"Errichtung eines Kommissionier- und Servicezentrums für die Speisenversorgung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und traditionellen Ganztagesschulen"

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.11.2007, GRDrs 1044/2007.

Die Ausführungen des Personalratsvorsitzenden des Jugendamtes, Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), und des Vertreters des Gesamtpersonalrates, Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), sind diesem Protokoll im überarbeiteten Wortlaut beigefügt (s. auch Dateianhang).

Grundsätzlich merkt EBM Föll zu den Ausführungen von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) an, zum einen werde der Eindruck erweckt, als ob irgendein Beschäftigter seinen Arbeitsplatz verliere. Dieser Eindruck sei einfach nicht zutreffend. Schon immer sei klar gewesen, dass auch im Zuge der Neuordnung der Speisenversorgung die Stadt sozialverträglich vorgehe. Niemand, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, werde seinen Arbeitsplatz verlieren.

Die Verwaltung bewege sich voll inhaltlich auf der Grundlage des Gutachtens der Firma ods, welches dem Unterausschuss Speisenversorgung am 18.07.2007 präsentiert worden sei. Dieses Gremium habe das Gutachten einmütig für gut erachtet. Daher sei an die Verwaltung der Auftrag ergangen, dieses Gutachten umzusetzen. Deshalb entspreche die Haltung der Finanzverwaltung dem gemeinderätlichen Auftrag. Fakt sei, wenn die Haltung des Personalrates übernommen würde, hätte dies einen zusätzlichen Finanzaufwand von ca. 300.000 € zur Folge. Selbst beim Ausklammern des Bioanteils und der zusätzlichen Essen im Gegenwert von ca. 50.000 € wäre das neue System weiterhin um ca. 150.000 € teurer als das bisherige.

Insoweit könne er nur darum bitten, an den bisherigen Beschlüssen festzuhalten.

Nach Einschätzung von Herrn Pfeifle ist es nicht sinnvoll, alle genannten Zahlen zu widerlegen. Dies wäre nur schwierig nachvollziehbar. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates sei für das Jugendamt das oberste Ziel gewesen, für die betroffenen Beschäftigten (28,11 Stellen) gute Arbeitsplätze zu finden. Dies sei im Krankenhausbereich und in den Ganztagesschulen gelungen. Diese Beschäftigten, von denen niemand entlassen werden müsse, hätten zwischen den genannten Bereichen eine Wahlmöglichkeit. Zu befristeten Arbeitsplätzen informiert er, immer wieder müssten befristet Beschäftigte, wenn der Befristungsgrund auslaufe, entlassen werden.

Mit dem Personalrat habe er darüber verhandelt, dass versucht werden sollte, die Speisenversorgung in den Schulen mit städtischen Mitarbeitern und nicht mit Fremdfirmen durchzuführen. Dieser Versuch habe sich nicht gerechnet. Daher sei die zur Beratung anstehende Vorlage nicht in Dissens zwischen Finanz- und Sozialverwaltung entstanden und von daher sollte diese Vorlage beschlossen werden.

StR Uhl (CDU) erklärt, seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Die vorgelegten Berechnungen sind für ihn nachvollziehbar. Überall, auch im Unterausschuss Speisenversorgung, habe stets Klarheit über die Konsequenzen bestanden. Bei der Alternative Cook and Freeze hätten über 50 Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.

Seine Fraktion, so StR Kanzleiter (SPD), würde heute gerne der ursprünglichen Vorlage zustimmen. Das jetzt Vorgelegte bezeichnet er als Minimierung der Kosten unter Beibehaltung des gemeinsam gewählten Systems. Demgegenüber stehe die Einigung auf einen Kompromiss, welcher die Beschäftigteninteressen wahre. Auf ausgehandelte Ergebnisse müsse man sich verlassen können. Dies werde, wenn dem Beschlussantrag der Verwaltung gefolgt würde, ein Stück weit in Frage gestellt. Damit tue er sich deshalb sehr schwer, da er auch daran denken müsse, wie in Zukunft mit Umstrukturierungsprozessen umgegangen werde. Die Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten stelle bei solchen Vorgängen immer eine wichtige Grundlage dar. Das Thema Kostenminimierung hätte vor einer Einigung auf Jugendamtsebene angesprochen gehört.

Für StRin Aras (90/GRÜNE) geht es heute lediglich darum, ob die Speisenausgabe an den Schulen durch städtische Mitarbeiter oder durch Fremdfirmen erfolgen soll. Das Jugendamt habe sie so verstanden, dass versucht worden sei, diese Aufgabe durch städtische Mitarbeiter abdecken zu lassen, sich dieser Weg aber nicht gerechnet habe (150.000 € Mehrkosten im Vergleich zu einer Fremdvergabe). Dem widerspreche die Personalvertretung, indem erklärt werde, bei einer Fremdvergabe erhöhten sich die Sachmittelkosten um 366.000 €. Erst wenn klar sei, welche Rechnung stimme, liege eine sichere Entscheidungsgrundlage vor. Daher müsse geklärt werden, ob die durch den Personalrat angesprochene Sachmittelerhöhung, für welche in diesem Niedriglohnsektor viele Stellen geschaffen werden könnten, zutreffend sei. Nachgefragt wird von ihr, wie viel unbefristete Stellen in etwa betroffen sind.

Grundsätzlich positiv zum Beschlussantrag äußern sich StR J. Zeeb (FW) sowie StR Dr. Werwigk (FDP).

Der Aussage von StR J. Zeeb, welcher von im Vergleich mit früheren Prognosen stark angestiegenen Projektkosten spricht, widerspricht Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht). Er verweist dabei auf die seines Erachtens erfüllte Vorgabe der Kostenneutralität. Das ods-Gutachten liege bereits bei der Personalausstattung eklatant falsch.

Danach führt Herr Pfeifle aus, in der Vorlage werde dargestellt, wenn die Schulen mit eigenem Personal übernommen würden, benötigte man 13,5 Stellen. Diese Stellen müssten geschaffen bzw. mit beim Jugendamt zu streichenden Stellen verrechnet werden. Eindeutig verursachten diese 13,5 Stellen höhere Kosten als eine Fremdvergabe. Die Frage sei damit, ob diese Mehrkosten durch Einsparungen gedeckt werden könnten oder nicht. Gemeinsam mit dem Referat WFB sei die Sozialverwaltung diesbezüglich zur Auffassung gelangt, dass sich damit die Kostenneutralität nicht mehr herstellen lasse.

Bei den kw-Vermerken gebe es unterschiedliche Positionen. Das Jugendamt meine, für das Kommissionierzentrum würden 2 Stellen mehr als vom ods-Gutachten genannt benötigt. Dafür seien im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung 2 Stellen mit kw-Vermerken versehen worden. Je nachdem, wie sich die Praxis darstelle, könnten dann 2 Stellen wegfallen, oder die Sozialverwaltung müsse gegenüber dem Gemeinderat erklären, dass diese beiden Stellen benötigt würden.

Vom Vorsitzenden wird gegenüber StRin Aras unterstrichen, die heutige Entscheidung habe durchaus etwas mit der getroffenen Grundsatzentscheidung zu tun. Einer Grundsatzentscheidung könne auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer Kostenneutralität nicht zugestimmt werden, um sich anschließend einer Umsetzung zu verweigern. Eine solche Vorgehensweise sei nicht vertretbar.

Die Verwaltung sei sich sehr sicher, dass die von ihr genannten Zahlen zutreffen. Zwischen der Leitung des Jugendamtes, der Sozialverwaltung und dem Referat WFB gebe es dazu keinen Dissens. Neben der teureren Essensausgabe an den Schulen durch städtisches Personal müsse bei den Haushaltsplanberatungen zusätzlich der zur Beschlussfassung anstehende Ausbau von Ganztagesschulen berücksichtigt werden. Mit jeder hinzukommenden Schule würden sich die Mehrkosten erhöhen. Von daher könne er nur darum bitten, dem Beschlussantrag der Verwaltung zuzustimmen.

Abschließend stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 9 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen den Beschlussantrag mehrheitlich.
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Protokoll10442007.pdf