Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 959/2009
Stuttgart,
11/03/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 13.11.2009



Fürsorgeunterkünfte

Beantwortung / Stellungnahme

Der Halbjahresbericht der Sozialverwaltung zur Umsetzung der Neukonzeption für die Fürsorgeunterkünfte (GRDrs 504/2009) und die von der Verwaltung vorgelegten Messgrößen über einen Zeitraum von 9 Monaten (ergänzte Anlage 1 der GRDrs 504/2009) haben gezeigt, dass die vom Gemeinderat am 17.07.2008 beschlossene Neukonzeption (vgl. GRDrs 22/2008 und Anträge der Fraktionen) ein Schritt in die richtige Richtung war und dass das neue Konzept greift. In der bisherigen Umsetzungsphase wurden – wie die Auswertung der o. g. Messgrößen zeigt –, die gesetzten Einzelziele des bis 31.12.2009 befristeten Projekts erreicht. Damit kann das Oberziel der neuen Konzeption – nämlich möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner in Fürsorgeunterkünften mit ihren Kindern zu befähigen, ihre individuellen Notlagen zu überwinden und sie wieder in reguläre Mietverhältnisse zu vermitteln – wirksam in die Praxis umgesetzt werden.

Neben dem Ausbau von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung drohender Obdachlosigkeit (wie Mieter-/Vermietertelefon, engere Kooperation mit den Amtsgerichten bei Räumungsklagen, „Wohnraumassistenz“ in Einzelfällen) und der Einführung einer erweiterten Sachbearbeitung (Fallmanagement) beim Sozialamt ist die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den größeren Fürsorgeunterkünften (Zweckbauten) ein wesentlicher Bestandteil dieser neuen Konzeption.

Für die dauerhafte Umsetzung der o. g. Neukonzeption „Fürsorgeunterkünfte“ müssen die in der Pilotphase befristetet bis 31.12.2009 eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen gesichert werden:

1. Nachdem die Fallmanager/-innen des Sozialamtes zu zentralen Schlüsselpersonen des Hilfekonzepts geworden sind, sollte das Fallmanagement (4,00 Planstellen) durch Stellenübertragungen und Stellenneuschaffungen unter Heranziehung von Streichstellen aus dem Flüchtlingsbereich dauerhaft ermöglicht werden. Hierzu wird auf Anlage 1 zur GRDrs 847/2009 (Stellenschaffungsvorlage) verwiesen.

2. Mit Hilfe der Sozialarbeit in den Zweckbauten Balthasar-Neumann-Straße, Satteldorfer Straße/Frankenstraße, Erisdorfer Straße und Kyffhäuserstraße konnte die Situation innerhalb dieser Zweckbauten und auch in deren Umfeld spürbar verbessert werden. Zur dauerhaften Fortsetzung der sozialen Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den o. g. größeren Fürsorgeunterkünften (Zweckbauten) ist die Finanzierung von
4 x 0,5 Stellen in Höhe von
insgesamt 204.000 EUR (als Erstattung von Personal-, Sach- und Honorarkosten freier Träger) erforderlich.

3. Um darüber hinaus die Menschen in den gestreuten Fürsorgeunterkünften zu befähigen, ihre speziellen (Wohnungs-)Probleme zu überwinden und diese an bereits vorhandene sowie im Stadtteil gut eingeführte Regeleinrichtungen aktiv zu vermitteln, wäre die Finanzierung von 3 x 0,5 Stellen für intensiv aufsuchende Sozialarbeit in S-Mühl­hausen und S-Bad Cannstatt mit Schwerpunkt Hallschlag, in S-Zuffenhausen mit Schwerpunkt Rot und im weitläufigen Gebiet Filder mit Schwerpunkt Fasanenhof bei den dort jeweils regional tätigen freien Trägern in Höhe von insgesamt 94.500 EUR
(3 x 31.500 EUR als Erstattung von Personalkosten freier Träger) erforderlich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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470/2009 (SPD-Gemeinderatsfraktion), 600/2009 (SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft)




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin




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