Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 162/2003
Stuttgart,
02/24/2003



Erhöhung von Gebühren des Stadtplanungsamtes
hier: Zeugnis gem. § 28 (1) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
11.03.2003
12.03.2003
13.03.2003



Beschlußantrag:

1. Mit GR-Drucksache 621/1994 wurde die Gebühr für ein auf Antrag ausgestelltes Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 28 (1) BauGB ab 01.03.1995 auf 40,90 € (80,00 DM) festgesetzt. Die Gebühr wird, um der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen, ab 01.03.2003 auf 50 € erhöht.

2. Die Gebühr wird im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.6100.1000.000 – Verwaltungsgebühren - vereinnahmt.


Begründung:


Auf Grund § 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (VGS) erhebt die Stadt für Amtshandlungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren.

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich gemäß § 2 Abs. 1 VGS nach dem Gebührenverzeichnis des Landesgebührengesetzes bzw. es ist, so wie im vorliegenden Fall, § 3 des Landesgebührengesetzes ergänzend anzuwenden. Dieser bestimmt, dass sich eine Verwaltungsgebühr im Rahmen zwischen 1,53 € bis 2.556,46 € bewegen kann.

Die Gebühr befindet sind durch gestiegene Personalkosten zwischenzeitlich unterhalb der Kostendeckung. Um sie der Kostenentwicklung anzupassen, soll die Gebühr im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab 1. März 2003 mit dem erhöhten Gebührensatz erhoben werden.


Finanzielle Auswirkungen
Bei durchschnittlich 1400 Zeugnissen pro Jahr würde die Erhöhung der Gebühr zu einer Einnahmeverbesserung in Höhe von etwa 12.500 € jährlich führen.


Beteiligte Stellen

Referat F

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen