Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 400/2005
Stuttgart,
06/02/2005



Bericht über die Entwicklung und den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.06.2005
22.06.2005



Beschlußantrag:

1. Von dem Bericht über die Entwicklung der Versorgungssituation in der Tagesbetreuung wird Kenntnis genommen

2. Dem Ausbau der Tagesbetreuung durch Angebotsumstellungen und Angebotserweiterungen wird zugestimmt Dadurch entstehen folgende Veränderungen im Platzangebot:

3. Ausbau der Hortangebote an Grundschulen

3.1 Dem Ausbau von 150 Hortplätzen an 6 Grundschulen wird zugestimmt (Anlage 5)

3.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, die “Richtlinie für die Förderung der Betriebskosten von Betreuungsangeboten für Schulkinder an Schulen in freier Trägerschaft” in einer Übergangsphase von 2 Jahren insofern flexibel zu handhaben, als bei Nichterfüllung von den Rahmenbedingungen der einzelnen Bausteine, diese entsprechend anteilig gefördert werden können.


4. Die Verwaltung legt bis zum Herbst ein Umsetzungskonzept für die Einführung eines 6-Stunden Betreuungsangebots für Kleinkinder vor.


5. Finanzierung

5.1 Für den Ausbau der Betreuungsangebote werden die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 2.001.200 € für jährliche Betriebskosten und 1.124.500 € für Investitionskosten bereitgestellt.

5.2 In Höhe der im Haushaltsjahr 2005 zusätzlich benötigten Mitteln werden in den Haushaltsunterabschnitten 4640 “Tageseinrichtungen für Kinder” und 4648 “Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder” überplanmäßige Ausgaben von 599.400 € für Betriebskosten (Verwaltungshaushalt) und 731.500 € für Investitionskosten (Vermögenshaushalt) zugelassen. Die Deckung der Investitionskosten erfolgt aus den bei der Finanzposition 2.2912.9499.000 VKZ 0900 veranschlagten jedoch nicht abfließenden Mitteln zum Ausbau der Schulbetreuungsangebote (IZBB-Pauschale). Die Betriebskosten werden aus der Deckungsreserve - Finanzposition 1.9140.8500.000 gedeckt.

Die erforderlichen Mittel zur Deckung der Betriebskosten und der Investitionskosten für den Ausbau des Hortangebots werden aus der im Haushalt und in der Finanzplanung veranschlagten IZBB-Pauschale umgesetzt.
In den Folgejahren sind die zusätzlich benötigten Mitteln im Haushalt 2006/2007 und in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

5.3 Von dem zusätzlichen Personalbedarf von 33,8 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Stellen können bei Inbetriebnahme im Vorgriff auf die formale Schaffung im Stellenplan besetzt werden.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Sozialverwaltung legt hiermit ihren Jahresbericht zur Entwicklung und den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung 2005 vor. Die aktuelle Versorgungssituation wird in der Anlage 1 dargestellt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Versorgungssituation für alle Altersgruppen verbessert hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Statistik nun auch die 823 Kinder in Tagespflege aufgenommen wurden, was die Versorgungsquote vor allem im Kleinkindbereich deutlich verbessert.

Wie schon in den Berichten der Vorjahre angemerkt, werden die sog. VÖ-Plätze (6 Stunden Betreuung) nicht mehr so nachgefragt. Ein weiterer Faktor sind die in einigen Bezirken rückläufigen Kinderzahlen. Das größte Umschichtungspotential liegt deshalb in der Umwidmung von sog. Regelangeboten für 3- bis 6-Jährige (Regel- oder VÖ-Gruppen mit 6 Stunden Betreuung). Anzumerken ist, dass Angebotsumstellungen nicht nur zu Platzreduzierungen führen, sondern auch mit zusätzlichen Personal- und Investitionskosten verbunden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Umwidmung in Ganztagesangebote geplant ist.

Es sind weiterhin noch zusätzliche Plätze vor allem für Kinder unter 3 Jahren erforderlich, deshalb sind auch Platzerweiterungen in bestehenden Einrichtungen sinnvoll.


Zu Beschlussantrag 2

Die Anträge der Träger auf Angebotsumstellungen und Angebotserweiterungen tragen der aktuellen Entwicklung Rechnung. Schwerpunkt liegt in der Platzgewinnung für unter 3-Jährige und dem Ausbau an Ganztagesangeboten. Siehe hierzu auch die Anlagen 3 und 4.

Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Plätze (424 Plätze, die erst 2005/2006 in Betrieb gehen) und einer Realisierung aller geplanten Maßnahmen, verändern sich die Versorgungsquoten - berechnet auf der Grundlage der aktuellen Kinderzahlen - wie folgt:

- Im Bereich der 0- bis unter 3-Jährigen erhöht sich der Versorgungsgrad von 16,1 % auf 18,3 %, bei Ganztagesangeboten von 11,6 % auf 13,4 %.

- Im Bereich der 3- bis unter 6-Jährigen geht der Versorgungsgrad insgesamt von 101,5 % auf 100,3% zurück, gleichzeitig steigt jedoch der Anteil von Ganztagesangeboten von 27,7 % auf 30,6 %.

- Im Bereich der 6- bis unter 12-Jährigen steigt der Versorgungsgrad von 15,6 % auf 16,7 %, bei Ganztagesangeboten von
13,8 % auf 14,9 %.


Aufnahme von 2 jährigen Kindern in Regeleinrichtungen

Die Aufnahme von 2 Jährigen führt zu einer Entlastung bei der Nachfrage nach Kleinkindplätzen. Mit den kirchlichen Trägern wurde vereinbart, dass sie in den Gruppen mit verlängerter Öffnungzeit - soweit keine Nachfrage von 3- bis 6-Jährigen besteht und in Absprache mit der Jugendhilfeplanung - diese Gruppen für 2-Jährige öffnen können. Als 2-Jährige werden nur Kinder anerkannt, die bei der Aufnahme 2 bis 2,5 Jahre alt sind. Aufgrund der Personalgrundausstattung bei den freien Trägern entstehen keine höheren Personalkosten. Für erforderliche Sachmittel (z. B. Wickeltische) wird je Gruppe eine Pauschale von 1000 € gegen Nachweis gewährt.

Beim städtischen Träger ist eine solche flexible Pauschalregelung aufgrund der geltenden Personalausstattungsrichtlinien nicht möglich. Hier werden deshalb 12 Gruppen, die 2-Jährige aufnehmen, festgelegt und mit entsprechenden Personal- und Sachressourcen ausgestattet. Das bedeutet, dass diese Gruppen grundsätzlich verpflichtet sind, vier 2 bis 2,5-Jährige aufzunehmen.

Das Landesjugendamt hat für die Aufnahme von 2 -jährigen Kindern in Kindergärten Kriterien erstellt, die der Betriebserlaubnis zugrundegelegt werden. Für jedes 2-jährige Kind ist danach die jeweilige Regelgruppenstärke um jeweils ein Kind zu senken.
Mit dem Landesjugendamt sollen Verhandlungen aufgenommen werden, um die Vorgaben zu den Platzreduzierungen bei der Aufnahme von 2 Jährigen zu überprüfen.


Zu Beschlussantrag 3 Ausbau Horte an Grundschulen

Aufgrund der hohen Anzahl der Förderanträge auf IZBB in Baden-Württemberg ist kaum noch mit einer Förderung von weiteren Stuttgarter Schulen zu rechnen. Im Bereich der Grundschulen könnten jedoch noch einige Hortangebote mit relativ geringem Investitionsaufwand realisiert werden. Die Mittel hierfür stehen zur Verfügung, da die für 2005 geplanten Betriebskosten von 2 Millionen € nur zu einem geringen Anteil abfließen – siehe hierzu auch Anlage 5.

Bezogen auf die Umsetzung zeigt sich, dass es den Trägern der freien Jugendhilfe äußerst schwer fällt, die in den Förderrichtlinien vorgegebenen sehr nutzerfreundlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Es ist auch nicht absehbar, ob in jedem Fall eine tägliche Betreuungszeit von 10 Std. dem tatsächlichen Bedarf von Schulkindeltern entspricht. Um bei der Einführung der Förderung für die Schulkindbetreuung flexibler sein zu können, sollte die Verwaltung die Richtlinien in einer Übergangsphase von zunächst 2 Jahren flexibler handhaben können. Erfüllt ein Träger die Rahmenbedingungen für einen Baustein nicht vollständig kann dieser, in Absprache mit der Jugendhilfeplanung bezüglich des Bedarfs, entsprechend anteilig gefördert werden. Ziel bleibt nach wie vor, dass es nur einen Träger für die Kinderbetreuung an einer Schule geben soll.


Zu Beschlussantrag 4

Bei der Nachfrage in der Kleinkindbetreuung steigt der Bedarf nach 6-stündigen Betreuungsformen. Für ein solches Angebot fehlen derzeit die Grundlagen, vor allem bezogen auf die Personalausstattung. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, hierzu ein Konzept zu erarbeiten, dass noch im Herbst dem Gemeinderat vorgelegt werden soll. Ziel ist, die Ressourcen von sog. Regelgruppen für 3- bis 6-Jährige mit rückläufiger Nachfrage für neue Angebotsformen zu nutzen.



Finanzielle Auswirkungen

1) Kostenübersicht Träger Jugendamt

Investitionskosten
Betriebskosten
2005
2006
Anträge 2005
603.500 €
373.100 €
1.165.900 €
Anträge 2006
142.000 €
30.600 €
Öffnung VÖ für 2- Jährige
185.000 €
19.500€
63.700 €
Summen
930.500 €
392.600 €
1.260.200 €
Stellenbedarf
31,8253
VÖ für 2-Jährige
1,9741
Die notwendigen Stellen in den Tageseinrichtungen für Kinder sind zum Stellenplan 2006 zu schaffen. Darüber hinaus hat der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung nicht nur temporäre Auswirkungen (bauliche und sächliche Anpassung bei Angebotsveränderungen), sondern auch dauerhafte Auswirkungen (Fallzahlen) auf das Aufgabenvolumen innerhalb der Verwaltung. Diesem Sachverhalt ist bei der Personalbemessung entsprechend Rechnung zu tragen.


2) Kostenübersicht freie Träger

InvestitionskostenBetriebskosten
jährlich
20052006
Anträge 2005
128.000 €
618.000 €
206.800 €618.000 €
Anträge 2006
26.000 €
123.000 €
41.600 €
Pauschale für Investitionen Aufnahme 2-Jährige
40 000 €
Summen
194.000 €
741.000 €
206.800 €659.600 €


3) Finanzierung des Hortausbaus an Grundschulen
Die Umsetzung der Hortgruppen an Grundschulen kann aus IZBB-Mitteln abgedeckt werden.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

--

Erledigte Anträge/Anfragen

--



Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Bericht über die Entwicklung der Versorgungssituation in der Tagesbetreuung
Anlage 2 Übersicht über die Versorgungssituation zum 31.12.2004
Anlage 3 Anträge freie Träger - Angebotsumstellungen und Erweiterungen
Anlage 4 Anträge Jugendamt - Angebotsumstellungen und Erweiterungen
Anlage 5 Hortangebote an Grundschulen, die 2005/2006 nicht realisiert werden könnten

Anlage 1 zur GRDrs 400/2005



Bericht über die Entwicklung der Versorgungssituation in der Tagesbetreuung



Die Sozialverwaltung legt hiermit ihren Jahresbericht 2005 vor. Die Versorgungssituation stellt sich zum Stichtag 31.12.2004 wie folgt dar:


Alters-
Gruppe
Anzahl Kinder
Plätze
Versorgungs-grad bezogen auf alle Plätze
Versorgungs-grad für Angebot 8 Stunden und mehr
Tages-pflege
unter 8 Stunden
8 Stunden und mehrAnzahl Plätze
gesamt
0 - unter 3 Jahre
15 341
422
271
1 7842 47716,1%11,6%
3 - unter 6 Jahre
(3,5 Jahrg. 95%)
16.752
151
12 366
4 64417 161101,5%27,7%
6,5 - unter 12 Jahre
(5,5 Jahrgänge) ohne verlässliche Grundschule
27 286
250
474
3 7704 49415,5%13,8%
Hinzu kommen 424 Plätze, die bereits beschlossen wurden, aber erst 2005/06, bzw. 2006/07 in Betrieb gehen.


Veränderungen bei der Berechnung

Aufgrund der immer größer werdenden Flexibilität bei den Angebotsformen (Ganztags, Regelkindergarten, Teilzeit, Verlängerte Öffnungszeiten, durchgehende Öffnungszeiten 6 oder 8 Stunden etc.) wurden die Angebote in zwei Kategorien zusammengefasst

1. Betreuungsangebote unter 8 Stunden (hier sind alle Angebote zusammengefasst, die nicht als Ganztagesangebote zu definieren sind).

2. Betreuungsangebote mit 8 Stunden und mehr (hierbei handelt es sich um die klassischen Ganztagesangebote). Die Plätze in Mischformen werden entsprechend gewichtet und zugeordnet.

In die Statistik ist nun auch der Bereich der Tagespflege aufgenommen – Erhebungsgrundlage ist der Wohnort der Kinder. Das besondere Merkmal der Tagespflege ist die hohe Flexibilität, daher ist die Zuordnung der Plätze in die bestehenden Kategorien schwierig. Die statistischen Angaben aus der Tagespflege von 2004 machen jedoch deutlich, das überwiegend (über 80 %) Betreuung unter 8 Stunden täglich nachgefragt wird. Deshalb wurden Zahlen der Tagespflege nicht in den Versorgungsgrad 8 Stunden mehr eingerechnet.


Bewertung der Versorgungssituation

Die Versorgungssituation hat sich in allen Bereichen verbessert, was zum einen an dem kontinuierlichen Ausbau von Angeboten, zum anderen auch durch die Aufnahme der Tagesbetreuung bedingt ist (siehe hierzu auch die Bezirksübersichten in Anlage 2).

Betreuungsangebote für
Versorgungsgrad 31.12.2000
Versorgungsgrad 31.12.2001
Versorgungsgrad 31.12.2002
Versorgungsgrad 31.12.2003
Versorgungsgrad 31.12.2004
0- bis u. 3-
Jährige
7,7 %
8,1 %
10,3 %
11,3 %
16,1 %**
3- bis u. 6-
Jährige
alle Plätze
101,2 %
98,2 %
100,2 %
102 %
101,5 %**
3- bis u. 6-
Jährige
Ganztagesplätze
22 %
21 %
23,7%
25,5%
27,7 %
6- bis u. 12-
Jährige
9,6 %
11,4 %
12,4 %
14,1 % *
15,6 %**
* neue Berechnung 5,5 Jahrgänge
** neue Berechnung mit Tagespflege

Die Datengrundlagen (Einwohnerentwicklung, Platzangebot und Versorgungsgrad) sind wichtige Kriterien zur Beurteilung der Versorgungslage. Mindestens genauso wichtig ist aber auch die Bewertung dieser Daten durch die örtlichen Einrichtungen.

Ein “schlechter” Versorgungsgrad bedeutet nicht unbedingt, dass in diesem Stadtteil noch Plätze benötigt werden und umgekehrt kann man aus einem “guten” Versorgungsgrad nicht schließen, es gäbe keinen Handlungsbedarf mehr.

Eltern suchen sich ihre Einrichtungen nach Angebotsform, Konzeption und Lage aus und sie halten sich dabei nicht an Stadtbezirksgrenzen. Aus diesem Grund wird es - je nach Nachfrage - weiterhin unterschiedliche Versorgungsquoten in den Stadtbezirken geben. Durch eine breite Angebotsvielfalt in allen Bezirken, die bislang noch nicht gewährleistet ist (z. B. fehlen vielerorts ausreichende Angebote für Kleinkinder) kann man hier etwas gegensteuern, aber es wird auch in Zukunft unterschiedliche Entwicklungen in den Bezirken geben.


Bedarfsschwerpunkte

Bedarfschwerpunkte sind in folgenden Stadtteilen/Stadtbezirken festzustellen:

- Stadtteile mit hohem Anteil an Arbeitsplätzen (z. B. West, Mitte, Vaihingen, Feuerbach, Zuffenhausen)
- Stadtteile mit Aufsiedelungsgebieten, Nachverdichtungen und Umnutzungen wie Bad Cannstatt (Gelände Trafo-Union), Nord (Rosensteinviertel, Messe)
- sowie Stadteile mit einem ungedeckten Bedarf im Bereich der 3- bis 6-Jährigen (z. B. Nord). In diesen Stadtteilen sind zusätzliche Angebote zu schaffen.

Die größte Nachfrage besteht nach wie vor nach Angeboten für Kleinkinder – das bestätigt sich in allen Planungsrunden und auch in den Anfragen bei der Elterninfo. Weiterhin besteht noch Bedarf nach Ganztagesangeboten für Kindergartenkinder.

Dringend gebraucht werden Teilzeitangebote im Kleinkindbereich: die Tendenz geht in die Richtung, dass junge Mütter etwa ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und dann langsam wieder in das Erwerbsleben einsteigen möchten. Langsam heißt, sie nehmen an Kursen und Wiedereinsteiger-Angeboten teil, sie arbeiten tageweise oder halbtags. Unter dem Motto Vereinbarkeit von Beruf und Familie erwarten junge Familien, dass sie Beides gut miteinander verbinden können und dass fließende Übergänge möglich sind. Darauf ist die Mehrzahl unserer Betreuungsangebote noch nicht ausgerichtet. Nach wie vor gilt im Kleinkindbereich noch das Motto: entweder ganztags oder gar nicht.

Zur Bedarfseinschätzung noch Hinweise aus der Statistik der Elterninformationstelle:

Im Jahr 2004 gingen 1 429 Anfragen bei der Elterninfo ein, davon waren 854 Beratungen, in denen weitere Daten erhoben wurden. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf diese Beratungen.

511 Anfragen (60 %) bezogen sich auf Angebote für Kleinkinder, 249 (29 %) auf Kindergartenkinder und 94 (11 %) auf Schulkinder.

Bei der Frage nach der gewünschten Angebotsform wollten 35 % ein Ganztagesangebot, 33 % ein Halbtags- oder Teilzeitangebot. In den anderen Fällen war diese Frage noch offen, weil z. B. noch nicht feststand, wie konkret die Anforderungen am Arbeitsplatz aussehen würden oder die Eltern stehen unter Druck und nehmen jedes Angebot an, auch wenn es nicht ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Nachfrage nach Teilzeitangeboten nimmt zu, vor allem hier auch die Nachfrage nach einer tageweisen Betreuung.
Gefragt wurde auch, in welchen Stadtbezirken die Eltern ein Angebot suchen:

Schwerpunkte waren West mit 96 Anfragen (davon 68 für Kleinkinder), Bad Cannstatt, Ost, Nord und Vaihingen mit jeweils über 50 Anfragen. In Nord, West und Vaihingen waren auch die Nachfragen für 3- bis 6-Jährige mit 20 Anfragen und mehr besonders hoch.

Weitere Schwerpunkte waren Degerloch, Feuerbach, Mitte, Möhringen, Süd und Zuffenhausen (25 und mehr).


Veränderungen bei den Angebotsformen

Die Nachfrageentwicklung bedingt flexiblere Angebotsformen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung eine neue Angebotsform “6 Stunden Betreuung für Kleinkinder” zu konzipieren.

Des weiteren wurde mit den kirchlichen Trägern vereinbart, dass sie in den Gruppen mit verlängerter Öffnungzeit soweit keine Nachfrage von 3- bis 6-Jährigen besteht und in Absprache mit der Jugendhilfeplanung, diese Gruppen für 2-Jährige öffnen können (max. 5 Plätze).

Beim städtischen Träger ist eine solche flexible Pauschalregelung aufgrund der geltenden Personalausstattungsrichtlinien nicht möglich. Hier sind deshalb die Gruppen, die 2-Jährige aufnehmen, festzulegen und mit entsprechenden Personal- und Sachressourcen auszustatten.

Alle Angebotsveränderungen – insbesondere die Umwandlung in Ganztagesangebote und die Öffnung für Kleinkinder – können nur sukzessive umgesetzt werden, damit die bestehenden Angebotsformen im Interesse der Eltern und ihrer Kinder sozialverträglich auslaufen können. Außerdem machen sie neue Betriebserlaubnisse erforderlich. Bislang werden diese immer einzelfallbezogen gewährt, was zu zeitlichen Verzögerungen führt. Es wäre sinnvoll, wenn künftig in einer Betriebserlaubnis alle möglichen Angebotsformen mit den jeweiligen Vorgaben definiert werden.

Darüber hinaus bedeuten Angebotsänderungen auch andere pädagogische Anforderungen für die Erzieher/-innen, was entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote notwendig macht.