Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1086/2003
Stuttgart,
10/31/2003


Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung 2003 - 2007" (IZBB)



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.11.2003
12.11.2003
15.12.2003

Bericht:


Zusammenfassung:

Die Verwaltung hat mit der Umsetzung der Leitlinien “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” begonnen.

Für die insgesamt 10,5 Hortgruppen (mit 206 Plätzen), die bereits im Rahmen des 20-Millionen Budgets finanziert sind (siehe hierzu GRDrs. 527/2003), werden Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm für 2003 beantragt.

Darüber hinaus wurden in Abstimmung zwischen Jugendamt und Schulverwaltungsamt weitere Standorte geprüft, an denen im Laufe der Haushaltsjahre 2004/2005 bis zu 16 Gruppen mit 320 Plätzen an 11 Schulen eingerichtet werden könnten. Für diese Maßnahmen sollen ebenfalls Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragt werden.

In den Jahren 2004 und 2005 soll jeweils an einer weiteren Hauptschule, im Jahre 2005 an einer Grundschule sowie ab dem Jahre 2004 an drei Förderschulen eine Ganztagesbetreuung angeboten werden.

Außerdem werden für mehrere Gymnasien für den Um- und Ausbau von Cafeterias Förderanträge eingereicht werden.


1. Pädagogisches Konzept

Das staatliche Schulamt Stuttgart und das Jugendamt haben ein pädagogisches Rahmenkonzept erarbeitet (Anlage 1). Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse bezüglich der Betreuung, je nach Lebenssituation der Familien. Ziel ist deshalb, die Angebotsvielfalt, wie sie bereits teilweise besteht, zu erhalten, sinnvoll zu vernetzen bzw. auszubauen. Das Stuttgarter Rahmenkonzept sieht deshalb vor, unter dem Begriff Schulkindbetreuung an Grundschulen ein ganzheitliches Betreuungskonzept mit flexiblen Betreuungsbausteinen aufzubauen, die künftig alle von einem Träger pro Schulstandort erbracht werden. Dabei handelt es sich um folgende Betreuungsbausteine

– Frühdienstbetreuung, bei Bedarf mit Frühstück
– Vormittagsbetreuung mit Mittagessen
– Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenunterstützung /Förderung
– Ferienbetreuung

Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für die jeweiligen pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen, die in Kooperation mit dem örtlichen Betreuungsträger zu erarbeiten sind. Zwischen der Stadt Stuttgart und dem Oberschulamt als Bewilligungsbehörde werden derzeit die detaillierten Vorgaben für die Antragstellung abgestimmt.

Das neue Angebotsprofil, alle Betreuungsbausteine “aus einer Hand” anzubieten, macht neue städtische Förderichtlinien mit entsprechenden Vorgaben erforderlich, z.B. zu Zeitumfang, Personal- und Raumausstattung. Da diese Förderung eine wichtige Voraussetzung für die Verhandlungen mit möglichen Betreuungsträgern darstellt, beabsichtigt das Jugendamt, hierzu bis zum Frühjahr 2004 einen Vorschlag zu erarbeiten. Eine veränderte Förderung ist darüber hinaus mit dem Landesjugendamt wegen der Betriebserlaubnis und der damit verbundenen Hortförderung durch das Land abzustimmen.


2. Umsetzung des Gemeinderats-Beschlusses vom 8. Oktober 2003

Der Gemeinderat hat am 8. Oktober 2003 die Leitlinien zum Projekt “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” (GR-Drucks. 668/200) beschlossen.

Mit dieser Mitteilungsvorlage wird deutlich gemacht, dass die für 2004 und 2005 geplanten Vorhaben zum Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Zusätzlich zu den im Jahre 2003 beschlossenen Maßnahmen soll das Betreuungsangebot an Grundschulen im Rahmen des Investitionsprogramms (IZBB) in den Jahren 2004/2005 weiter ausgebaut werden. (Anlage 2). Die finanziellen Aufwendungen für Investitionen, Betreuung und Betrieb für die geplanten Vorhaben in den Jahren 2004/2005 werden nachfolgend dargestellt.

Es gilt dabei aber zu beachten, dass die Ausgaben nicht konkret und abschließend angegeben werden können, da

· das Investitionsprogramm IZBB des Bundes einen Zuschuss von 90 % der Investitionskosten, bezogen auf den förderfähigen Aufwand und nicht auf die im Antrag genannten Kosten vorsieht, was im Einzelfall zu Mehrausgaben führen kann
· selbst bei einer vollen Auszahlung des Zuschusses immer noch ein Rest von 10% der Investitionsausgaben bei der Stadt verbleiben wird
· das IZBB ein Investitionsprogramm ist, also sämtliche Betreuungs- und Folgekosten von der Stadt bzw. einem anderen Träger zu bezahlen sind, soweit es dafür keine Zuschüsse gibt.


1. Maßnahmen im Bereich Jugendamt:

Für die insgesamt 10,5 Hortgruppen (mit 206 Plätzen), die bereits im Rahmen des 20-Millionen Budgets finanziert sind (siehe hierzu GRDrs. 527/2003), werden Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm beantragt. Darüber hinaus wurden in Abstimmung zwischen Jugendamt und Schulverwaltungsamt weitere Standorte geprüft, an denen im Laufe der Haushaltsjahre 2004/2005 bis zu 16 Gruppen mit 320 Plätzen an 11 Schulen eingerichtet werden könnten. Für diese Maßnahmen sollen ebenfalls Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine detaillierten Aussagen zu den Investitionskosten möglich. Bei der Kostenschätzung wurden deshalb Pauschalbeträge zugrundegelegt, und zwar der Wert für standardisierte und flexibel nutzbare Tageseinrichtungen für Kinder. In der Umsetzung werden einzelne Maßnahmen kostengünstiger zu realisieren sein (z.B. wenn es sich um Um- oder Anbaumaßnahmen handelt), andere werden möglicherweise auch teurer (z.B. wenn neben den Neubau- auch noch Abbruchkosten hinzukommen).

Bezogen auf die meisten Planungen sind derzeit noch keine verbindlichen Angaben zur Inbetriebnahme möglich. Die volle Höhe der Betriebskosten wird voraussichtlich ab 2006 erreicht. Bei der Berechnung der laufenden Betriebskosten wurde deshalb ein Pauschalwert von 90.000 € je Gruppe und Jahr zugrundegelegt.

Vorbehaltlich der Anerkennung und Bewilligung der Anträge auf Investitionskostenförderung durch das Oberschulamt stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

Investitionskosten

Aufwand für beschlossene Maßnahmen 2003
4.413.400 €
- davon Einnahmen aus Bundesmitteln
2.732.620 €
Verbleibender Kostenanteil der Stadt
1.680.780 €
Aufwand für weitere Maßnahmen 2004/2005
7.570.000 €
- davon Einnahmen aus Bundesmitteln
6.339.000 €
Verbleibenden Kostenanteil für die Stadt Stuttgart
1.231.000 €
Betriebskosten jährlich
1.350.000 €



2. Maßnahmen im Bereich Schulverwaltungsamt

Wir rechnen damit, dass die IZBB-Anträge für Cafeterias an Gymnasien gestellt werden. In den Jahren 2004 und 2005 wird voraussichtlich jeweils an einer Hauptschule und im Jahre 2005 an einer Grundschule sowie ab dem Jahre 2004 an drei Förderschulen eine Ganztagesbetreuung angeboten. Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

Investitionskosten

Investitionen 2004:
4.000.000 €
- davon Zuschuss aus dem IZBB (90%)
3.600.000 €
verbleibender Aufwand der Stadt
400.000 €
Investitionen 2005:
6.000.000 €
- davon Zuschuss aus dem IZBB (90%)
5.400.000 €
verbleibender Aufwand der Stadt
600.000 €


Betreuungskosten

1 Hauptschule 2004/2005
100.000 €
1 Hauptschule 2005
50.000 €
1 Grundschule 2005
200.000 €
3 Förderschulen ab 2004 zus. rd.
200.000 €


Zusätzliche Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom etc.) an den Schulen hängen davon ab, ob die betreffende Schule räumlich erweitert werden muss oder ob das Angebot in bestehenden Räumen stattfinden kann. Mit relativ hohen Kosten ist im Falle einer Essensausgabe zu rechen, wenn sie von der Stadt betrieben wird.


3. Beitrag der Eltern

Nach einer Erhebung des FOCUS vom 13.10.2003 liegt Stuttgart mit einem monatlichen Elternbeitrag von 85 € für einen Ganztagesplatz im städtischen Kindergarten weit unter den Sätzen der anderen Großstädte (Frankfurt 137 €, München 160 €, Hamburg 383 €, Berlin 405 €).

Für die vielfältigen Betreuungsangebote erhebt das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt jeweils unterschiedliche Gebühren und Entgelte. Ganztagesschulen sind derzeit nach dem Schulgesetz des Landes unentgeltlich.

Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Angebote, ob verlässliche Grundschule, Ganztagesschule mit Betreuung oder Hort an der Schule mit einheitlichen Gebührensätzen je Betreuungsstunde angeboten werden. Die Verwaltung wird dazu Vorschläge entwickeln, die dann zum 01.01.2005 umgesetzt werden könnten.


Beteiligte Stellen








Dr. Wolfgang Schuster