Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 685/2008
Stuttgart,
09/02/2008



Nachrücken von Herrn Marc W. Benzinger (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.09.2008
18.09.2008



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Marc W. Benzinger in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Benzinger nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU und rückt daher für die am 18. September 2008 aus dem Gemeinderat ausscheidende Stadträtin Dr. Ilse Unold gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.

Herr Benzinger hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Benzinger keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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