Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A (10)-5.2
GRDrs 373/2003
Stuttgart,
04/29/2003



Mietwohnbauförderung für städtische Beschäftigte; Zuschuss an die Baugenossenschaft Neues Heim eG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich21.05.2003



Beschlußantrag:

1. Die Baugenossenschaft Neues Heim eG, Prevorster Straße 17, 70437 Stuttgart, erhält einen einmaligen Zuschuss von 76789,53 €.

2. Der Aufwand von 76789,53 € wird im Verwaltungshaushalt 2002/2003 bei Finanzposition 1.0200.7260.000, Zinszuschüsse an Wohnungsbauunternehmen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Landeswohnungsbauprogramme 1989 bis 1992 haben 10jährige, im Zins verbilligte Darlehen der Landeskreditbank (L-Bank) vorgesehen. Nach Ablauf von 10 Jahren verursacht die Zinsanpassung auf ein marktübliches Niveau einen unzumutbaren Mietsprung, weil die Bauträger im Rahmen der Kostenmiete diese Mehrbelastung an die Mieterinnen und Mieter des Objekts weitergeben können.

Damit diese Wohnungen weiterhin bezahlbar bleiben, hat der Gemeinderat am 26.07.2000 (GRDrs. 649/2000) im Grundsatz beschlossen, den Bauträgern einen abgezinsten einmaligen Zuschuss zu gewähren.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Gebäude der Baugenossenschaft Neues Heim eG mit 16 Wohnungen in Stuttgart-Zazenhausen.

In diesem Jahr stehen letztmalig noch 22 Wohnungen in zwei Objekten zur Nachsubventionierung an.

Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind bei Finanzposition 1.0200.7260.000 Zinszuschuß an Wohnungsbauunternehmen insgesamt 256. 000 € veranschlagt. Bisher sind für ein Objekt in der Möhringer Straße 38 rd. 43. 000 € ausgegeben worden (VA-Beschluß vom 18.12.2002 GRDrs. 998/2002).


Beteiligte Stellen

Die Referate F und WK haben die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1
Ausführliche Begründung

Die Baugenossenschaft Neues Heim hat im Wege des Erbbaurechts auf dem städtischen Grundstück in Stuttgart-Zazenhausen, Berlichingenstraße 19-21/Landsknechtstraße 5-7, ein Gebäude mit 31 Wohnungen erstellt, die 1993 bezogen wurden.

Die Baukosten sind durch ein auf 10 Jahre zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank, ein zinsverbilligtes (2 % jährlich) Arbeitgeberbaudarlehen und ein Mitfinanziererdarlehen der Stadt Stuttgart sowie Eigenmitteln der Genossenschaft aufgebracht worden.

Das Arbeitgeberbaudarlehen von ursprünglich rd. 1 Mio. DM (511.292 €) ist wegen Baukostenunterschreitung auf 794. 000 DM (405.966 €) gekürzt worden. In dem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.08.1992 (GRDrs. 456/2002) ist die Verwaltung aufgefordert worden, eine Subventionsregelung ab dem 11. Jahr (entsprechend der Praxis beim Amt für Liegenschaften und Wohnen) zu treffen, weil der Zinssprung für die Mieterinnen und Mieter des Objekts zu einer unzumutbaren Belastung führen kann.

Als Gegenleistung für die städtischen Darlehen hat die Genossenschaft der Stadt das Belegungsrecht an den Wohnungen auf die Dauer von 40 Jahren (16 Wohnungen für wohnungssuchende städtische Beschäftigte, 15 Wohnungen für das Amt für Liegenschaften und Wohnen) eingeräumt.

Durch den Wegfall der Zinsvergünstigung würde sich die Sozialmiete von 5,29 € um 1,08 € monatlich je m² Wohnfläche erhöhen. Eine Anhebung um 0,33 € halte ich für zumutbar, so dass nur 0,75 € subventioniert werden müssen.

Auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.07.2000 (GRDrs. 649/2000) hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen die 15 Wohnungen des Objekts durch einen einmaligen Zuschuss nachsubventioniert. Es ist angemessen, auch bei den 16 mit einem städtischen Arbeitgeberbaudarlehen geförderten Wohnungen in gleicher Weise zu verfahren, weil sonst innerhalb des Gebäudes verschiedene Mieten gezahlt werden müssen.

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

0,75 € x 1104,96 m² Wohnfläche x 12 Monate x 10 Jahre = 99.446,40 €, abgezinst auf 76.789,53 €.

Die Genossenschaft darf ihr eingesetztes Eigenkapital nur mit 3 % p.a. verzinsen.
Zur Verbesserung der Eigenmittelverzinsung ist in den nächsten 10 Jahren eine Mieterhöhung von 0,26 € je m² monatlich alle 2 Jahre zugelassen.

Die Mieterinnen und Mieter müssen bei Überschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze die übliche Fehlbelegungsabgabe zahlen.

Mittel stehen im Doppelhaushalt 2002/2003 bei Finanzposition 1.0200.7260.000 bereit.