Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 416/2008
Stuttgart,
06/20/2008



Grundsatzbeschluss über die Verlegung der Neckar-Realschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.07.2008
15.07.2008
16.07.2008
17.07.2008



Beschlußantrag:

1. Der Verlegung der Neckar-Realschule von ihrem bisherigen Standort in der Willy-Brandt-Str. 4, Stuttgart-Mitte in einen zu erstellenden Neubau am Standort Schulzentrum Heilbronner Straße, in Stuttgart-Nord zum Schuljahr 2011/12 wird zugestimmt.

2. Das Hochbauamt wird beauftragt, die Planung bis zur Leistungsphase 4 HOAI (Kostenberechnung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) fortzuführen.

3. Die Gesamtkosten (Bau- und Einrichtungskosten) für den Neubau einer zweizügigen Realschule mit einer Programmfläche von rd. 2.200 m² am Standort Schulzentrum Heilbronner Straße werden zwischen 12,2 und 12,7 Mio. € betragen. Das endgültige Raumprogramm und konkretisierte Kosten werden mit dem Projektbeschluss im Frühjahr 2009 vorgelegt. Das Vorhaben wird zum Doppelhaushalt 2010/11 angemeldet.


Begründung:


Anlass
Die Neckar-Realschule wird an ihrem Standort in der Willy-Brandt-Str. 4 stark von den Baumaßnahmen für Stuttgart 21 betroffen sein. Nach den uns vorliegenden Informationen der Bahn AG soll bei der Neckar-Realschule ab 2011 mit der Baustelleneinrichtung für die Tunnelbohrung begonnen werden. Auf dieser Baustelleneinrichtungsfläche, die direkt unterhalb der Neckar-Realschule liegen wird, erfolgt u.a. die Ausfahrt des Tunnelaushubs auf ein dort zu installierendes Förderband. Dadurch ist mit einer starken Lärm- und Staubentwicklung und Erschütterungen zu rechnen. Aus Sicht der Verwaltung können dadurch während der Bauzeit lehrplangerechte und prüfungskonforme Rahmenbedingungen nicht dauerhaft gewährleistet werden und es könnten arbeitsschutzrechtliche Belange der Lehrer und Hausmeister tangiert werden. Als Schulträger ist es unser Bestreben, dass die Neckar-Realschule nicht an Attraktivität verliert und ihr kein Standortnachteil entsteht. Dies macht eine Verlagerung der Neckar-Realschule an einen neuen Standort zum Schuljahr 2011/12 erforderlich.

Machbarkeitsstudien des Hochbauamts haben ergeben, dass eine dauerhafte Verlagerung in Form eines Neubaus die wirtschaftlichste Variante darstellt. Auch in Bezug auf zeitliche und finanzielle Aspekte sowie absehbare Risiken ist ein dauerhafter Bezug eines Neubaus im Schulzentrum Heilbronner Straße die beste Lösung für die Neckar-Realschule.

Schülerentwicklung und Modellraumprogramm
Die Neckar-Realschule ist eine zweizügige Realschule. Die Schülerentwicklung geht unter Einbeziehung der Schülerentwicklungen aller Realschulen im Innenstadtbereich auch weiterhin von einer stabilen zweizügigen Entwicklung der Neckar-Realschule aus. Eine zweizügige Realschule mit Möglichkeiten zur Ganztagesbetreuung benötigt gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zur Schulbauförderung eine Programmfläche von rd. 2.200 m².

Vorteile des neuen Standorts im Schulzentrum Heilbronner Straße
Im Schulzentrum Heilbronner Str. 153/155 (Werner-Siemens-Schule und Kaufmännische Schule Nord) gibt es zwischen den beiden Schulen und der Sporthalle noch ein unbebautes Baufenster, das ursprünglich für ein Jugendhaus vorgesehen war. Das mögliche Baufeld des neuen Standorts der Neckar-Realschule ist in Anlage 1 (Lageplan) schraffiert dargestellt.

Für diese Lösung sprechen viele Gründe:

· Das Grundstück befindet sich in städtischem Eigentum:
- Es fallen keine Grunderwerbskosten an
- Kein Zeitverlust durch Kaufverhandlungen
· Ein Bebauungsplan ist vorhanden, es könnten voraussichtlich Befreiungen vom Bebauungsplan ausreichend sein. Ansonsten wird ein projektbezogener Bebauungsplan durchgeführt.
· Zentraler Standort im Norden (keine „Randlage“)
· In Stuttgart-Nord gibt es bisher keine Realschule. Im Hinblick auf das Einzugsgebiet der Neckar-Realschule und auf eine ausgewogene Verteilung der Realschulen im gesamten Stadtgebiet Stuttgart ist dieser Standort ideal. Da mit der Umsetzung des Projekts Stuttgart 21 es hier auch zu Neuaufsiedlungen kommt, würde die Verbesserung des Bildungsangebots den Standort eher attraktiver machen.
· Es bestehen aufgrund der direkten Nachbarschaft zu mehreren beruflichen Schulen (Werner-Siemens-Schule, Kaufmännische Schule Nord sowie zukünftig auch Schule für Gesundheit und Pflege und Schule für Ernährung und Sozialwesen) gute Kooperationsmöglichkeiten Realschule – berufliche Schule zur Berufsvorbereitung.
· Synergieeffekte können genutzt werden:
- vorhandener Pausenhof
- vorhandene baurechtlich nachzuweisende Stellplätze
- ggf. Mitnutzung der Schulcafeteria der Werner-Siemens-Schule / Kaufmännischen Schule Nord zur Mittagessensversorgung
- Auf dem Schulgrundstück gibt es bereits eine dreiteilbare Sporthalle und Freisportanlagen, so dass auch zunächst eine Schulsportversorgung gewährleistet werden kann. Außerdem hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt für die Schule für Gesundheit und Pflege und die Schule für Ernährung und Sozialwesen auf dem C1-Areal auch eine Teilfläche für eine dreiteilbare Sporthalle auszuweisen. Der Schulsport der Neckar-Realschule könnte dann auch dort stattfinden.
· Der Standort ist sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar. Er liegt unmittelbar bei der Stadtbahnhaltestelle Eckartshaldenweg, dort verkehren mehrere Linien.
· Ruhige Lage, d.h. keine Lärmemissionen, so dass kein erhöhter baulicher Aufwand notwendig ist.

Schulbauförderung
Bevor mit dem Regierungspräsidium geklärt werden kann, inwieweit eine Schulbauförderung möglich ist, muss zunächst das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport einer Verlegung der Neckar-Realschule nach § 30 Schulgesetz zustimmen. Aufgrund der gegebenen Situation ist diese Zustimmung zu erwarten.
Eine entsprechende Voranfrage an das Ministerium ist gestellt. Sofern bis zur Beschlussfassung eine Antwort vorliegt, kann diese in der Sitzung dann mündlich bekannt gegeben werden.


Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten überschlägigen Kostenschätzung ergibt sich ein Kostenrahmen in Höhe von rd. Mio. €12,2 bis 12,7 Mio. €: Darin enthalten sind Baukosten nach BKI-Kennwerten einschließlich Standort bedingten Faktoren sowie Kosten für die Vernetzung, Schwachstromanlagen, Einrichtung und Ausstattung. Mit der Konkretisierung des Raumprogramms und der Weiterführung der Planung bis zur Leistungsphase 4 HOAI können auch die Kosten konkretisiert werden. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme (Verlegung zum Schuljahr 2011/2012) muss vom Hochbauamt unverzüglich mir der konkreten Planung begonnen werden. Es ist vorgesehen, im Frühjahr 2009 den Projektbeschluss vorzulegen. Die Kosten werden zum Doppelhaushalt 2010/11 angemeldet.

Aufgrund der engen terminlichen Vorgaben und des damit gegebenen Zeitdrucks wird das Hochbauamt das Vorhaben unverzüglich bis zur Leistungsphase 4 HOAI und zum Projektbeschluss planen. Die Planungskosten bis 2009 werden aus Mitteln des Hochbauamts und des Schulverwaltungsamts gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Referat StU hat die Vorlage mit folgender Anmerkung zur Stadtklimatologie mitgezeichnet:

"Im Zusammenhang der Standortwahl für die zu verlagernde Neckar-Realschule wurden vom Amt für Umweltschutz die Gesichtspunkte der Stadtklimatologie behandelt, die zunächst gegen die avisierte Standortfläche Schulzentrum Heilbronner Straße im Bereich der Frischluftschneise Eckartshalde (ehemalige Stadtgärtnerei) sprachen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Hochbauamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und dem Schulverwaltungsamt konnte der Flächenbedarf für die einzurichtende Schule präzisiert und für dessen Realisierung ein Kompromiss-Vorschlag entwickelt werden. Dieser Kompromiss-Vorschlag berücksichtigt daher die stadtklimatischen Anforderungen. Auch wenn die Beschlussvorlage auf die von uns thematisierte stadtklimatische Problematik der Standortfrage nicht eingeht entspricht der Lageplan in der Vorlage der vor Ort getroffenen Vereinbarung."


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 422/2007 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 4.10.2007
GR-Antrag Nr 434/2007 der Bündnis 90/Die Grünen Gemeinderatsfraktion vom 16.10.2007





Dr. Susanne Eisenmann Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Lageplan, Anlage 1
Raumprogramm, Anlage 2





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Vorlage4162008.pdf