Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 325/2004
Stuttgart,
07/02/2004



Projekt "Alt und Jung unter einem Dach im Luise-Schleppe-Haus in Stuttgart-Stammheim"
- Raumprogramm -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozialausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
05.07.2004
19.07.2004
20.07.2004
21.07.2004



Beschlußantrag:

1. Dem Raumprogramm (Anlage 3) für den Neubau einer zweigruppigen städtischen Tageseinrichtung für Kinder im Zusammenhang mit dem Bau- und Sanierungsvorhaben der Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH) und dem Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH (SW) mit Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 0,94 Mio. Euro (ohne Grundstückskosten) wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den hierfür notwendigen Grundstücksteil von der SEAH zu erwerben.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit den Gewinnern des gutachterlichen Verfahrens, Architektur 6H, Wilhelm Kugler, Reginald Eckhoff, Mathias Riebelmann Freie Architekten BDA einen Stufenvertrag nach HOAI abzuschließen und die Weiterplanung bis LPH 6/7 HOAI zu beauftragen.

4. Der Bereitstellung der bis zum Baubeschluss erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungskosten für Architekten und Fachingenieure bis zu 250.000 Euro wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Schaffung flexibler Betreuungsmöglichkeiten und zur nachhaltigen Stärkung der Infrastruktur in Stammheim beabsichtigt das Jugendamt zusammen mit der Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH) und dem Siedlungswerk, gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH (SWI) ein Projekt “Alt und Jung unter einem Dach im Luise-Schleppe-Haus (LSH) in Stuttgart Stammheim” zu verwirklichen. Im Frühjahr 2003 wurde mit Unterstützung des Stadtplanungsamtes ein gutachterliches Verfahren unter Teilnahme von 5 geladenen Architekturbüros durchgeführt. Der erfolgreiche Entwurf sieht Solitärgebäude mit Verbindungen vor (siehe Anlage 2). In Verhandlungen mit den Projektpartnern stellte sich heraus, dass der Architektenentwurf etwas abgeändert werden musste. Das Raumprogramm der zweigruppigen Tageseinrichtung entspricht dem städtischen Standard.


Finanzielle Auswirkungen

Bei dieser Maßnahme wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 0,94 Mio. Euro gerechnet. Im Haushalt 2005 sind hierfür 1,4 Mio. Euro veranschlagt und werden aus der Pauschale für Infrastrukturmaßnahmen in Neubaugebieten entnommen. Die notwendigen Mittel, ca. 65.000 €, für den Grunderwerb sind noch zu veranschlagen.



Beteiligte Stellen

Referat T und WFB haben der Vorlage zugestimmt. Der Bezirksbeirat Stammheim ist über das Vorhaben unterrichtet und wird in die weiteren Planungen einbezogen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat 128/2002 vom 10.04.2002



Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Wettbewerbsergebnis (bisher drei Gruppen)
Anlage 3 Raumprogramm

Anlage 1 zur GRDrs 325/2004



1. Allgemeines

1.1 Bedarf/ Geplante Betriebsformen

Für die weitere Entwicklung der Kinderbetreuung in Stammheim ist die Schaffung von flexiblen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen von entscheidender Bedeutung. Die geplante Tageseinrichtung für Kinder im Luise-Schleppe-Haus bietet dafür aufgrund ihrer Größe und zentralen Lage optimale Voraussetzungen:

· bedarfsorientierte, flexible Angebotsumwandlungen sind jederzeit möglich
· die Einrichtung ist für Kinder aus den meisten Wohngebieten gut erreichbar
· auf städtebauliche Entwicklungen im Bezirk kann angemessen reagiert werden, z.B. beim geplanten Neubaugebiet Langenäcker/Wiesert (somit könnten auch kostenintensive Interimslösungen erspart bleiben).

In der Vergangenheit lag im Fehlen dieser flexiblen Betreuungsangebote das Kernproblem. Sollten die Kinderzahlen zukünftig weiterhin rückläufig sein, können bestehende Einrichtungen, die nur mit hohem Kostenaufwand umzuwandeln sind oder sich in Randlage befinden, in die neue Kindertagesstätte integriert werden, gegebenenfalls ist auch ein Abbau zu erwägen.

Das Raumprogramm dieser geplanten Tageseinrichtung für Kinder entspricht dem städtischen Standard für eine flexible Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen und maximal 50 Plätzen. Auf der Grundlage von Bedarfsorientierung soll eine altersgemischte Gruppe für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit 15 Plätzen in Ganztagesbetreuung angeboten werden. Die bestehende Gruppe im “Kachler-Haus” der SEAH, Kornwestheimer Straße 23, mit Veränderten Öffnungszeiten und derzeit 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren soll dann in die neue Tageseinrichtung eingegliedert werden. Es ist geplant, in dieser intergenerativen Einrichtung auch das Bildungsprojekt “Einstein in der Kita” durchzuführen. Für diese Einrichtung ist vorgesehen, die Betriebsträgerschaft auszuschreiben.


1.2 Entwurf/ Standort/ Rahmenbedingungen

Bei der Suche nach einem Standort für den Bau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder hat das Jugendamt entsprechende städtische Grundstücke reserviert. Nachdem die Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH) angeboten hat, ein Generationenprojekt auf ihrem Gelände (Kornwestheimer Straße 30, Flurstücksnummer 16/1) zu verwirklichen, wurden diese Grundstücke wieder freigegeben und von der Stadt veräussert. Diese Mittel sollten nun für den Kauf des Grundstückanteils eingesetzt werden. Die Integration einer Kindertagesstätte in das Altenpflegeheim “Luise-Schleppe-Haus” soll als Projekt “Alt und Jung unter einem Dach im Luise-Schleppe-Haus in Stuttgart-Stammheim” weiterverfolgt werden.

Mit der Unterstützung des Stadtplanungsamtes wurde im Frühjahr 2003 ein gutachterliches Verfahren unter Teilnahme von 5 geladenen Architekturbüros durchgeführt.

Der erfolgreiche Entwurf des Architekturbüros 6H sieht vier mehrgeschossige Solitärgebäude mit Verbindungen vor (siehe Anlage 3). Um diesen Entwurf verwirklichen zu können, wurde das Siedlungswerk, gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH (SWI) als dritter Bauträger für den Wohnungsbau “Betreutes Wohnen” in die Planungen einbezogen. Der in den Entwürfen enthaltene IV. Gebäudekomplex wird vorerst nicht zur Ausführung kommen.


1.3 Grundstückserwerb

Es ist vereinbart, dass die Stadt Stuttgart und das Siedlungswerk jeweils ein Teilgrundstück der zur Bebauung vorgesehenen Fläche von der SEAH erwerben. Die Kosten des Grunderwerbs werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Die Nutzung der gemeinsamen Flächen und die notwendigen Abstandsflächen werden im Rahmen einer Vereinigungsbaulast geregelt. Die in der Mitte liegende Gemeinschaftsfläche dient gleichzeitig als Aussenspielfläche für die Tageseinrichtung für Kinder und als Garten für die alten Menschen im Sinne der Begegnung von “Alt und Jung”. Diese Gemeinschaftsfläche wird im Eigentum der SEAH bleiben und soll durch gegenseitige Nutzungsrechte in Form von Dienstbarkeiten im Kaufvertrag geregelt werden. Die Vereinigung dieser drei Bauherren bildet ein Gesamtpaket hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb dieses Generationenprojekts.


1.4 Konzeption

Die Konzeption für dieses Generationenprojekt wird derzeit in einer Projektgruppe mit Beteiligung des LSH und des Jugendamtes erarbeitet. Die Vision, das beste Angebot für intergenerative und interkulturelle Begegnung und Erfahrung im Stadtteil zu schaffen, soll durch Zielvorgaben im Sinne von “lebenslangem Lernen” unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Kultur, Konfession, persönlichen Einschränkungen, Bildung und sozialem Status ermöglicht werden. Insbesondere sollen dabei Erfahrungen von Jung und Alt in ihrer Unterschiedlichkeit und ihren Gemeinsamkeiten ermöglicht werden. Dabei wird in besonderem Maße dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag der großen und kleinen, alten und jungen Menschen im Generationenhaus Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit, Kooperation und Vernetzung aller Beteiligten wird dabei Grundlage und Auftrag zugleich sein.


2. Investitionskosten

Für den Bau dieser Tageseinrichtung für Kinder ist von einem Erfahrungswert der Baukosten in Höhe von ca. 0,94 Mio. Euro auszugehen. Enthalten sind die Ausstattungskosten der Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von ca. 40.000 Euro und anteilig Kosten für die Aussenspielanlage der Kinder.

In dieser Kostenschätzung ist der Erwerb des zur Realisierung notwendigen Grundstückteiles nicht enthalten.


3. Termine

Bei entsprechender Beschlussfassung sind für die Realisierung folgende Termine
vorgesehen:

Baubeschluss
06/2005
Baubeginn
10/2005
Baufertigstellung
12/2006
Inbetriebnahme
02/2007


4. Personal/Personalkosten/Folgelasten

Eine Personalbedarfsberechnung mit den Personalkosten und eine Folgelastenberechnung werden in der Baubeschlussvorlage ausführlich dargelegt


5. Finanzierung

Im Haushalt 2004/2005 sind für die Tageseinrichtung für Kinder 1,4 Mio. Euro eingestellt. Die notwendigen Mittel für den Grunderwerb müssen noch veranschlagt werden.