Vorgesehen sind zwei Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Eine bestehende Gruppe in VÖ-Betrieb mit bis zu 20 Kindern ist bei Bedarf zu übernehmen. Die Einrichtung ist in Kooperation mit der Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH), dem Siedlungswerk und der GWG zu betreiben.
Vier Träger haben Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft bekundet: · Kinderzentren Kunterbunt · Evangelische Kirchenpflege Stuttgart · Jugendamt Stuttgart · St. Josef gGmbH. Nach einer Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung gemeinsam mit dem Vorstand der SEAH vor, der Evangelischen Kirchenpflege Stuttgart die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Stammheim, Poppenweiler Straße zu übertragen. Grundsätzlich erfüllen alle vier interessierten Träger die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Die Konzepte der Evangelischen Kirchenpflege Stuttgart, des Jugendamtes und von St. Josef entsprechen den inhaltlich-fachlichen Anforderungen. Alle drei Träger tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag der großen und kleinen, alten und jungen Menschen im Generationenhaus in geeigneter Weise Rechnung. Die Evangelische Kirchenpflege Stuttgart und das Jugendamt sind darüber hinaus bereits im Stadtteil integriert und etabliert und haben tragfähige Kooperationsbeziehungen zu unterschiedlichen Institutionen aufgebaut. Darüber hinaus zeichnet sich die Evangelische Kirchenpflege durch folgende Besonderheiten aus, die sie von den Mitbewerbern abheben: · Die Evangelische Kirchenpflege Stuttgart ist bereits im Stadtteil mit Institutionen und im Arbeitsfeld übergreifend vernetzt und als verlässlicher Kooperationspartner bekannt. · Generationenübergreifende Ansätze und Projekte werden in der Evangelischen Tageseinrichtung bereits durchgeführt; Verbindungen und Kontakte zwischen Kindern und Senioren bestehen und werden gepflegt. · Zwischen der SEAH als einem diakonischen Träger der Altenhilfe und der Evangelischen Kirchenpflege Stuttgart besteht eine weltanschauliche Nähe. Die Evangelische Tageseinrichtung betont den religionspädagogischen Ansatz und ist darüber hinaus in der evangelischen Kirchengemeinde verwurzelt.
Vorgesehen sind zwei Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Eine bestehende Gruppe in VÖ-Betrieb mit bis zu 20 Kindern ist bei Bedarf zu übernehmen. Die Kita ist in Kooperation mit der Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH), dem Siedlungswerk und der GWG zu betreiben. Das bereits entwickelte Rahmenkonzept ist zu übernehmen (siehe GRDrs 371/2005). Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen ist eine Gruppe GTE mit 10 Plätzen für 0- bis 3-jährige und eine Gruppe GTE für 3- bis 6-jährige Kinder mit 20 Plätzen geplant. Sollte sich jedoch die Situation verändern, ist die Betreuungsform und Altersmischung mit dem Jugendamt abzustimmen. Auch nach Betriebsbeginn ist bei zukünftigen Veränderungen der Bedarfssituation (z. B. mehr Bedarf an Kleinkindplätzen o. ä.) eine flexible Anpassung des Angebotes hinsichtlich Betreuungsform und Altersmischung in Abstimmung mit dem Jugendamt erforderlich. Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Stuttgart-Stammheim abdecken. Die Einrichtung ist insbesondere auch für die Versorgung des geplanten Neubaugebietes Langenäcker/ Wiesert vorgesehen. Gebühren für den Besuch der Tageseinrichtung müssen nach der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben werden. Grundsätzlich dürfen nur Stuttgarter Kinder aufgenommen werden. Die Aufnahme von Kindern darf nicht aus Gründen der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, der Weltanschauung oder der Konfession des Kindes bzw. der Eltern verweigert werden. Miete / Mietverhältnis
Die Landeshauptstadt Stuttgart überlässt mietzinsfrei. Es handelt sich um eine Mietfläche von voraussichtlich 430 m². Die Außenspielfläche beträgt inkl. grüner Mitte ca. 1.000 m². Mietbeginn ist nach Fertigstellung des Umbaus durch den Investor und nach Übergabe des Mietobjekts voraussichtlich im Februar 2008. Die monatliche Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung beträgt voraussichtlich ca. 1,50 €/m². Es ist eine zentrale Holzpelletheizanlage geplant, die alle neu zu bauenden Gebäude versorgen soll. Dafür liegt noch keine Kalkulation vor. Unterhaltung des Gebäudes (Dach und Fach)
Der Investor (Vermieter der Stadt) übernimmt die Unterhaltung des Objektes in Bezug auf Dach und Fach (äußere Unterhaltung) und trägt die hierfür entstehenden Kosten. „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten (Dachrinnen) einschließlich von Vor- und Neben- sowie Zu- und Abgängen des Daches. „Fach“ im Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (Fundamente, tragende Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung sowie der Schornstein. Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb des Mietobjektes sind Sache des Nutzers (des freien Trägers) und von diesem auf seine Kosten vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der elektrischen Kraft-, Licht- und Klingelanlagen, sanitären Einrichtungen, Armaturen, Schlösser, Fenster (innen), Sonnenschutzeinrichtungen, Zwischenwände und der lufttechnischen Anlagen (soweit sie sich innerhalb des Mietobjekts befinden). Schönheitsreparaturen innerhalb des Mietobjekts sind vom Nutzer fachgerecht durchzuführen. Die Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen wird vom freien Träger durchgeführt. Rückgabe des Mietobjekts
Da es sich bei dem Mietobjekt um einen Erstbezug nach durchgeführter Sanierung handelt, ist der freie Träger bei Beendigung des Mietverhältnisses zur vollständigen fachgerechten Renovierung des Mietobjektes (ausgenommen der anteiligen Gemeinschaftsflächen) verpflichtet. Diese Renovierungsverpflichtung umfasst die Erneuerung von Tapeten bzw. Wand- und Deckenanstrichen in derjenigen Qualität, die bei der Übergabe des Mietobjektes vorlag. Für Bodenbeläge hat der Vermieter (Investor) ein Wahlrecht, ob er die Beläge in ihrem zeitlichen Zustand unentgeltlich übernimmt oder auf Kosten des freien Trägers entfernen lässt. Angebotsvoraussetzungen
Von interessierten Trägern werden Angaben zur konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung, zur Qualitätssicherung, zur Personalentwicklung, zur Elternarbeit und zur Kooperation mit anderen Einrichtungen im Stadtbezirk erwartet. Weiter sind Aussagen zur geschlechterbewussten Arbeit und einer interkulturellen Orientierung erwünscht. Die Teilnahme an bestehenden verbindlichen Gremien im Stadtbezirk und die Beteiligung an einem städtischen Erhebungsverfahren zur Gewährleistung einer zielgerichteten Kindertagesstättenplanung wird vorausgesetzt. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sowie die Voraussetzung für den Erhalt einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII muss bei interessierten Trägern gegeben sein. Förderung und Vertrag
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert den Träger entsprechend den Fördergrundsätzen für die Pro-Platz-Förderung, gültig ab 1.1.2006. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 6 Jahre ab Inbetriebnahme der Einrichtung mit einer Verlängerungsoption.