Protokoll:

Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
186
3
VerhandlungDrucksache:
372/2006
GZ:
OB
Sitzungstermin: 14.06.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Murawski
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Annahme einer Spende

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.05.2006, GRDrs 372/2006.

EBM Föll nimmt Bezug auf den Antrag Nr. 185/2006 "Spendierter Lachs mit bürokratischem Nachgeschmack" der CDU-Gemeinderatsfraktion und kündigt dessen schriftliche Beantwortung an.

Der Antrag Nr. 185/2006 wird von StR Uhl (CDU) begründet. Er geht davon aus, dass es aufgrund dieses Antrages mit Hilfe der Stuttgarter Presse gelungen ist, das Regierungspräsidium / das Land zu sensibilisieren. Nicht zuletzt habe auch OB Dr. Schuster das Innenministerium angeschrieben und Lösungsvorschläge unterbreitet. Zwar werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen, dennoch sei es weiterhin notwendig, auf das Innenministerium und das Regierungspräsidium einzuwirken, damit die Handhabung solcher Spendenannahmen künftig rechtlich korrekt und lebensnah möglich werde.

Der Ansatz, so StR Kanzleiter (SPD), Korruption zu bekämpfen, sei sicherlich richtig. Durch das nun vorgegebene Handeln werde aber genau dieser Ansatz ad absurdum geführt. Das Vorgeschriebene sei nicht zu rechtfertigen, vielmehr werde dadurch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwesen erschwert. Da dies nicht gewollt werde, sei es richtig deutlich zu machen, dass dieses bürokratische Monster schnellstmöglich beseitigt werden müsse.

Von einer bürokratischen Veranstaltung spricht StR Wölfle (90/GRÜNE). Seiner Einschätzung nach würde der zuständige Verwaltungsapparat dann schnellstens handeln, wenn der Beschlussantrag abgelehnt würde.

In der Folge äußern sich zudem StR J. Zeeb (FW) und StR Willmann (FDP) kritisch zur neuen Regelung. Der letztgenannte Stadtrat signalisiert die Zustimmung zum Beschlussantrag unter dem Vorbehalt, dass sich die Landeshauptstadt für eine pragmatische Lösung einsetzt.

Gegenüber den StRen Wölfle und J. Zeeb merkt EBM Föll an, wenn dem Beschlussantrag nicht gefolgt würde, müsste die Stadt die entgegen genommene Spende bezahlen.

Anschließend betont BM Murawski, er teile die kritische Einschätzung der Regelung. Dennoch müsse er darauf hinweisen, dass es sich um eine komplexe Materie handle. Der Ausgangspunkt für die Problematik, und damit bestätigt er StR Uhl, liege auf Bundesebene. Eine Gesetzesänderung des Innenministeriums zu Zeiten von Bundesinnenminister Kanther (CDU) habe eine gute Absicht verfolgt, nämlich im Sinne von "transparency international" der wachsenden Korruption in Deutschland vorzubeugen. Das Ergebnis der damaligen Überlegungen sei ein sehr niedrigschwelliger Straftatbestand der Vorteilsannahme, da damit der Begriff der Anfütterung in das gesetzliche Regelungswerk eingeführt worden sei. Der Städtetag und das baden-württembergische Innenministerium seien aufgrund eines Falles im badischen Landesteil aktiv geworden. Nun bestehe der baden-württembergische Innenminister, so das Ergebnis einer offiziellen Nachfrage, auf die Anwendung der ausgearbeiteten Regelung. Die Handreichungen des Regierungspräsidiums, wo seitens der Stadt ebenfalls nachgefragt worden sei, würden vorliegen und diese würden auch angewendet. Beide Äußerungen, insbesondere die des Regierungspräsidiums, seien so gehalten, dass das juristische Risiko im Sinne der Vorteilsannahme voll bei den Betroffenen bleibe. Für Bezirksvorsteher/-innen und Organisatoren von Stadtteil- und Bezirksfesten sei dies ein großes Problem. Bestätigt werden könne, dass der Städtetag lediglich versucht habe, ein Problem zu lösen. Dies sei missglückt, aber dahinter stehe die sehr niedrig gehängte Vorteilsannahme. Selbst wenn die nun kritisierte Regelung nicht existieren würde, könnte es für denjenigen, welcher den Lachs angenommen habe, zu einer strafrechtlichen Konsequenz führen. Insofern müssten die Bundestagsabgeordneten gebeten werden, tätig zu werden.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.