Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: F 7675-01
GRDrs 945/2000
Stuttgart,
11/10/2000



Die Einführung des Euro



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.12.2000
17.01.2001



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 16.12.1999 wurde das Dritte Euro-Einführungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Damit ist der deutsche Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Nach § 1 dieses Gesetzes wird die D-Mark bereits zum 01.01.2002 durch den Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt. Mit Bezug auf eine Vereinbarung mit den Wirtschaftsverbänden wird allerdings die Grundlage für eine "Modifizierte Stichtagslösung” gelegt, nach der DM-Bargeld noch bis zum 28.02.2002 faktisch weitergenutzt werden kann.

Die Kreditinstitute in Deutschland können bereits ab dem 17.12.2001 Euro-Münzen an die Verbraucher abgeben. Die Privathaushalte können sogenannte “Starter-kits” (Münzhaushaltsmischungen) mit insgesamt 20 Münzen verschiedener Werte mit einem Gegenwert von 10,23 € (20 DM) kaufen. Eine Ausgabe von Euro-Banknoten an den Privatverbraucher vor dem 01.01.2002 ist nicht vorgesehen.

Zuletzt wurde dem Verwaltungsausschuß am 21.04.1999 über die mit der Einführung verbundenen Umstellungsarbeiten berichtet. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die doppelte Preisauszeichnung flächendeckend anzuwenden. Die doppelte Preisauszeichnung wurde zwischenzeitlich von der überwiegenden Zahl der Ämter/Eigenbetriebe eingeführt. Dies wurde im Rahmen von Ämtergesprächen durch die Projektgruppe erhoben. Weitere Schwerpunkte der Projektarbeit sind kommunale Rechtsvorschriften, Entgeltregelungen, DV-Verfahren und die Bargeldeinführung.

Außerdem hat der Verwaltungsausschuß im April 1999 die Verfahrensweise bei der Umrechnung von DM-Beträgen in kommunalen Rechtsvorschriften u.a. mit DM-Bezügen beschlossen. Bei den kommunalen Rechtsvorschriften und Entgeltregelungen werden von einigen Ämtern/Eigenbetrieben, in deren Bereichen Glättungen erforderlich sind, Sammelvorlagen angestrebt. Wird keine Änderung beschlossen, so gelten ab 01.01.2002 kraft Gesetzes ungerade Euro- bzw. Centbeträge.

Im Zusammenhang mit der Bargeldumstellung ist vorgesehen, Anfang 2001 ein Konzept in Form eines gesonderten Rundschreibens an die Ämter/Eigenbetriebe herauszugeben.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister
Anlage 1 zur GRDrs 945/2000


Ausführlicher Bericht

1. Allgemeines

Noch 1 Jahr bis zur Bargeldeinführung

Zum 01.01.1999 wurde der Euro eingeführt und kann seit diesem Zeitpunkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden. Der unwiderrufliche Umrechnungskurs Euro/DM wurde auf 1,95583 festgesetzt.

Seit der Einführung des Euro können bei allen Kassen und Zahlstellen der Landeshauptstadt Stuttgart Schecks, die auf Euro lauten, angenommen werden. Die Stadtkasse ist in der Lage, Schecks, die in Euro ausgestellt sind, zu verarbeiten.

Das Euro-Buchgeld startete am 01.01.1999 mit einem Kurs von 1,17 zum US-$. Beim letzten Bericht an den Verwaltungsausschuß, im April 1999, war der Kurs noch bei 1,08 US-$. Seitdem ist er kontinuierlich zurückgegangen. Derzeit (10.11.2000) liegt er bei 0,86 US-$. Diese Entwicklung ist für die Akzeptanz und das Ansehen des Euro in der Öffentlichkeit nicht förderlich, weil dadurch der Eindruck einer schwachen Währung vermittelt wird. Man muß hier aber unterscheiden. Wichtig für die Stabilität einer Währung ist in erster Linie die Preisstabilität im Inneren und nicht der Wert nach außen, z.B. im Verhältnis zum US-$. Auch die DM war starken Kursschwankungen unterworfen.

Bei der Einführung des Euro haben die teilnehmenden Staaten durch die Erfüllung der Maastricht-Kriterien die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß der Euro auf Dauer eine stabile und gute Währung sein wird. Allgemein wird dem Euro ein Erholungspotenzial gegenüber dem US-$ bescheinigt. Mittelfristig darf auf eine steigende Akzeptanz des Euro gesetzt werden, insbesondere dann, wenn die neue Währung für die Bürgerinnen und Bürger als Bargeld im Geldbeutel sein wird.


Teilnehmerstaaten

Zwei Jahre nach den Konvergenzberichten zum Start der europäischen Währungsunion haben die europäische Kommission und die europäische Zentralbank eine Konvergenzbeurteilung von Griechenland vorgenommen. Danach erfüllt Griechenland die notwendigen Voraussetzungen. Am 19.06.2000 hat der Rat der Staats- und Regierungschefs der EU auf Empfehlung der europäischen Kommission beschlossen, daß Griechenland am 01.01.2001 als zwölftes Mitglied der europäischen Währungsunion beitreten wird. Der Umrechnungskurs lautet 1 Euro = 340,750 Griechische Drachmen.


2. Rechtsgrundlagen

Euro-Einführungsgesetz des Bundes

Das Euro-Einführungsgesetz wurde am 09.06.1998 verabschiedet und trat im Wesentlichen am 01.01.1999 in Kraft.

Nach dem Grundsatz “kein Zwang, keine Behinderung” enthält das Gesetz nur die Rechtsänderungen, die notwendig waren, daß der Euro ab dem 01.01.1999 als
Buchgeld verwendet werden kann.


Zweites Euro-Einführungsgesetz

Das Zweite Euro-Einführungsgesetz vom 24.03.1999 ist rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft getreten und enthält Regelungen für die Bereiche der Sozial- und Steuerverwaltung.


Drittes Euro-Einführungsgesetz

Am 16.12.1999 wurde das Dritte Euro-Einführungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Nach der Verabschiedung der ersten beiden Euro-Einführungsgesetze ist damit der deutsche Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt.

Nach § 1 dieses Gesetzes wird die D-Mark bereits zum 01.01.2002 durch den Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt. Mit Bezug auf eine Vereinbarung mit den Wirtschaftsverbänden wird allerdings die Grundlage für eine "Modifizierte Stichtagslösung” gelegt, nach der DM-Bargeld noch bis zum 28.02.2002 faktisch weitergenutzt werden kann.

Danach gibt es nur noch Euro und Cent im Geldbeutel. Der Umtausch von DM-Bargeldbeständen wird bei den Landeszentralbanken und ihren Zweigstellen noch Jahre später möglich sein.


Diskontsatz-Überleitungsgesetz

Durch das “Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro” wird die Befristung aufgehoben, die bisher für das Diskontsatz-Überleitungsgesetz bis zum 31.12.2001 galt. Damit wird der Diskontsatz nunmehr auch über diesen Termin hinaus durch den neu geschaffenen Basiszinssatz ersetzt, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Bezugsgröße wählt.


Euro-Einführungsgesetz des Landes

Das Euro-Einführungsgesetz des Landes, das am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, regelt für den Bereich des Landesrechts die Ersetzung des Diskontsatzes durch den sogenannten Basiszinssatz. § 4 des Gesetzes bestimmt, daß das Gesetz nicht anzuwenden ist auf von Gemeinden in Selbstverwaltungsangelegenheiten erlassenen Rechtsvorschriften (z.B. Satzungen), Verwaltungsakte, Verwaltungsvorschriften und öffentlich-rechtliche Verträge.

Dies bedeutet, daß in diesen Fällen die Stadt durch Änderung der Rechtsvorschrift oder des Vertrages/Verwaltungsaktes selbst für die Ersetzung des Diskontsatzes durch den Basiszinssatz sorgen muß. Für die Umsetzung sind die Fachämter/Eigenbetriebe verantwortlich.


Entwurf eines Steuer-Euroglättungsgesetzes

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen einen Gesetzentwurf zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) eingebracht. Nach dem Entwurf des Gesetzes soll die Umrechnung und Glättung im Bereich des Steuerrechts möglichst ohne Schlechterstellungen als Beitrag für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro bei den Bürgern bei Abwägung der haushaltsmäßigen Auswirkungen erfolgen.


Die Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung

Das Bundeskabinett hat im Juli 2000 den 4. Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (ASWWU) herausgegeben.

Im Bericht sind u.a. Hinweise auf den europäischen und nationalen Rechtsrahmen für den Euro, das Einführungsszenario für das Euro-Bargeld, die Behandlung historischer Datenreihen sowie der Stand der Umstellungsarbeiten bei Ländern und Kommunen enthalten. Von besonderem Interesse für Städte, Kreise und Gemeinden sind auch die Ausführungen zur Glättung von Signalbeträgen. Sämtliche aktuellen Gesetze und Gesetzesvorhaben, mit denen die Bundesregierung eine Anpassung umgerechneter Euro-Beträge beabsichtigt, sind aufgeführt.


Postwertzeichen

Gemäß dem 3. Bericht des Arbeitsstabes EWWU des Bundesministeriums der
Finanzen und der Bundesministerien werden auf deutsche Pfennig lautende Postwertzeichen zum 01. 01.2002 auf Euro (Cent) umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Postwertzeichen herausgegeben, die auf Cent lauten. Auf deutsche Pfennig lautende Postwertzeichen werden ab dem 01.07.2002 ungültig. Eine entsprechende Erklärung des Bundesfinanzministeriums dazu wird vorbereitet. Die Deutsche Post AG beabsichtigt, die bis zum 30.06.2002 gültigen Postwertzeichen, die auf deutsche Pfennig lauten, ab dem 01.07.2002 gegen auf Cent lautende Postwertzeichen umzutauschen. Die Umrechnung der aufgedruckten DM-Werte erfolgt centgenau unter Verwendung des Umrechnungskurses von 1,95583 DM für 1 Euro unter Beachtung der geltenden Rundungsregeln.

Postwertzeichen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und dürfen deshalb nicht als Geldwert angenommen werden.


3. Bargeldeinführung

Informationen zur Bargeld-Einführung

Die Einführung des Euro-Bargeldes hat zur Folge, daß innerhalb einer sehr kurzen Zeit der umlaufende Bargeldbestand komplett ausgetauscht werden muß. Selbst bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten würden die im Kredit- und Werttransportgewerbe verfügbaren Kapazitäten nicht ausreichen, die zur Auszahlung an Privatkunden und Handel benötigten Euro-Bargeldmengen innerhalb weniger Tage bei den Landeszentralbanken bzw. ihren Münzdepots abzuholen und zur Auszahlung bereitzustellen. Entsprechend einer EZB-Ratsentscheidung wird die Bundesbank daher ab 01.09.2001 Euro-Bargeld an Kreditinstitute in Deutschland abgeben (Frontloading). Den Banken wiederum steht es ab diesem Termin frei, das Geld in eigener Verantwortung – unter der Beibehaltung der gegenüber der Bundesbank bestehenden Pflichten- an ihre Geschäftskunden (insbesondere Werttansportunternehmen, Handel und Automatenbetreiber) vorab weiterzugeben.

Ein ausreichend hohes Frontloading-Volumen ist ein wichtiger Beitrag für einen reibungslosen Übergang zum Euro-Bargeld. Es wird von einem Frontloading-Bedarf von rund 65 Mrd. Euro in Banknoten und Münzen ausgegangen.

Die Verbände des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen, der Kreditwirtschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände haben sich mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bundesbank geeinigt, daß die Kreditinstitute in Deutschland bereits ab dem 17.12.2001 Euro-Münzen an die Verbraucher abgeben können. Die Privathaushalte können sogenannte “Starter-kits” (Münzhaushaltsmischungen) mit insgesamt 20 Münzen verschiedener Werte mit einem Gegenwert von insgesamt 10,23 Euro (20 DM) kaufen. Insgesamt hat die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten mehr als 53 Mio. Starter-kits zu übermitteln. Eine Ausgabe von Euro-Banknoten an den Privatverbraucher vor dem 01.01.2002 ist nicht vorgesehen.


4. Projektarbeit der Stadt

Allgemeines

Zuletzt wurde dem Verwaltungsausschuß am 21.04.1999 über die mit der Einführung verbundenen Umstellungsarbeiten berichtet. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die doppelte Preisauszeichnung (d.h. in Bescheiden, Preislisten usw. neben dem DM-Betrag auch den Euro-Betrag nachrichtlich zu nennen) flächendeckend anzuwenden, wenn dies technisch möglich und finanziell vertretbar ist sowie bei Gemeinderatsvorlagen mit DM-Beträgen - zumindest im Beschlußantrag und in der Kurzfassung der Begründung - nachrichtlich die Euro-Beträge zu nennen.

Außerdem hat der Verwaltungsausschuß die Verfahrensweise bei der Umrechnung von DM-Beträgen in kommunalen Rechtsvorschriften, Entgeltregelungen und sonstigen Bestimmungen mit DM-Bezügen beschlossen.


Doppelte Preisauszeichnung

Zum Thema doppelte Preisauszeichnung wurde im April 2000 eine Umfrage durchgeführt. Nach dem Umfrageergebnis hat die überwiegende Zahl der Ämter/Eigenbetriebe die doppelte Preisauszeichnung zumindest in Teilbereichen eingeführt. Insbesondere in den Bereichen Gemeinderatsvorlagen, Preislisten, Steuer-/ Gebührenbescheide, Verträge und Rechnungen wird von einer Vielzahl der Ämter und Eigenbetriebe die doppelte Preisauszeichnung bereits praktiziert bzw. noch verstärkt angewandt werden.


Ämtergespräche

Seit Juli 2000 haben die Mitglieder der Projektgruppe Ämtergespräche geführt, die im Laufe des Herbstes abgeschlossen werden. Zur Vorbereitung der Ämtergespräche wurden die bisherigen Angaben der Ämter und Eigenbetriebe in einem Maßnahmenkatalog zusammengefaßt, der ggf. vom Amt/Eigenbetrieb noch zu ergänzen ist. Schwerpunkte der Ämtergespräche waren insbesondere die Bereiche kommunale Rechtsvorschriften, Entgeltregelungen, EDV und Technische Einrichtungen.

Bei den kommunalen Rechtsvorschriften und Entgeltregelungen wurden die Ämter/Eigenbetriebe darauf hingewiesen, daß die Vorgaben des Verwaltungsausschusses (bürgerfreundlich, soweit möglich korrekte Umrechnung, Glättungen sollen sich im Saldo haushaltsneutral auswirken) beachtet werden. In einigen Fällen jedoch wird eine Glättung unumgänglich sein.

Bei den Technischen Einrichtungen kann es im Zusammenhang mit der Umstellung der Kassenautomaten bei einigen Herstellern zu Engpässen kommen. Es empfiehlt sich deshalb frühzeitig mit den Firmen Kontakt aufzunehmen.

Insgesamt gesehen war das Ergebnis der Ämtergespräche sehr positiv, die Ämter/ Eigenbetriebe sind gut vorbereitet und gut informiert.


Kommunale Rechtsvorschriften, Entgeltregelungen

Hinsichtlich der kommunalen Rechtsvorschriften hat der Verwaltungsausschuß am 21.04.1999 folgendes beschlossen:

Ø Regelungen, die erst zum Jahresende 2001 mit Wirkung für das Jahr 2002 kalkuliert werden können (z. B. Grundbesitzabgaben, Bäderpreise), werden wie gewohnt in die Gremien eingebracht, Ø bei Regelungen, bei denen in der Zeit bis Ende 2001 eine Entgeltanpassung erforderlich ist, können in geeigneten Fällen in diesem Zusammenhang auch in derselben Beschlußvorlage die geglätteten Euro-Entgeltsätze mit Wirkung ab 01.01.2002 beschlossen werden,

Ø für alle anderen Regelungen, bei denen eine Glättung erforderlich ist (z. B. Hauptsatzung), legen die Referate bis Anfang des Jahres 2001 ihre Vorschläge in einer Sammelvorlage dem Finanz- und Beteiligungsreferat vor.


Für die Umsetzung des Beschlusses wurden die Referate gebeten, ihre Vorstellungen im Bereich der kommunalen Rechtsvorschriften mitzuteilen. Im Rahmen der Ämtergespräche wurden die Rückmeldungen der Referate und die Glättungsvorschläge besprochen.

Dabei wurde insbesondere nochmals darauf hingewiesen, daß die genannten Vorgaben des Verwaltungsausschusses zu beachten sind. Es hat sich gezeigt, daß in einigen Fällen eine Glättung unumgänglich sein wird.

Von einigen Ämtern und Eigenbetrieben in deren Bereichen Glättungen erforderlich sind, werden Sammelvorlagen angestrebt. Nach dem o.g. Beschluß waren Sammelvorlagen pro Referat vorgesehen. Die Ämtergespräche ergaben, daß diese Vorgehensweise teilweise einen großen Abstimmungs- und Koordinationsaufwandes mit sich bringen würde, weshalb es sinnvoll erscheint, je nach Zweckmäßigkeit Sammelvorlagen Ämter- oder Referatsweise zu erstellen.

Wird keine Änderung beschlossen, so gelten ab 01.01.2002 kraft Gesetzes ungerade Euro- bzw. Centbeträge.

Das Haupt- und Personalamt beabsichtigt, ab 02.01.2002 in sämtlichen Satzungen etc., die im Stadtrecht enthalten sind, in der elektronischen Fassung allein die Euro-Beträge auszuweisen und auch in der Anfang des Jahres vorgesehenen Ergänzungslieferung zum gedruckten Stadtrecht Geldbeträge nur noch in der neuen Währung darzustellen.


Euro-Umstellung in den DV-Verfahren

Allgemeines

Eines der Schwerpunktthemen im Arbeits- und Zeitplan innerhalb des DV-Verbunds Baden-Württemberg für die Jahre 2000/2001 bildet die Euro-Fähigkeit in den angebotenen DV-Verfahren. Die durchgeführten Analysen haben gezeigt, daß die einzelnen DV-Verfahren sehr unterschiedlich von der Euro-Umstellung betroffen sind und jeweils eigene Umstellungs- und Teststrategien erfordern. Die teilweise sehr umfangreichen Programmänderungen und Modifikationen richten sich nach

· den gesetzlichen Grundlagen,
· den zwischen Bund, Ländern und Kommunen verabredeten Grundsätzen,
· den verfahrensbedingten Gegebenheiten und
· dem jeweils geeigneten technischen Konzept.

Die konzeptionellen Arbeiten und die jeweilige Vorgehensweise wurden u.a. in einem eigens eingerichteten Arbeitskreis Euro, in den besonderen Anwenderkreisen für das Finanzwesen, für das Personalwesen sowie für SAP, IS-PS etc. vorbereitet. Bis zum Jahresende 2000 wird gemeinsam von der Datenzentrale und den Regionalen Rechenzentren ein endgültiges Konzept zur Umstellungsstrategie mit Arbeits- und Zeitplänen erarbeitet.

Sowohl die Datenzentrale als auch die Regionalen Rechenzentren werden ihre jeweiligen Kunden über die Konzepte zur Euro-Umstellung aktuell im Wege von Kundenbriefen bzw. Anwender-Informationen noch gesondert unterrichten und sensibilisieren.

Nach den derzeitigen Schätzungen beläuft sich der Gesamtaufwand für die Euro-Umstellung allein bei der Datenzentrale Baden-Württemberg auf ca. 205 Personalmonate.


Öffentlichkeitsarbeit

Während der Europawoche fand bei drei Begegnungsstätten eine Veranstaltung zum Thema Euro statt, die vom Europäischen Informationszentrum (EIZ,) OB/82 (Europabeauftragter), dem Sozialamt und der Stadtkämmerei konzipiert wurde. Es wurden drei Begegnungsstätten von einem Euro-Mobil aus Berlin angefahren, das von der Europäischen Kommission bezahlt wurde. Außerdem wurden die Senioren über die Einführung des Euro bei der Landes-hauptstadt Stuttgart informiert.

Es ist vorgesehen, im Jahr 2001 nochmals eine Amtsblattbeilage herauszugeben um den Bürgerinnen und Bürgern allgemeine Informationen zu geben sowie über die wichtigsten Punkte der Umstellungsarbeiten der Stadt zu informieren. Informationsbroschüren wie der Ratgeber Euro werden an der Infothek des Rathauses, bei den Bezirksrathäusern und im Europäischen Informationszentrum für alle Interessierten bereit gehalten.


Bargeldumstellung bei der Stadt

Im Zusammenhang mit der Bargeldeinführung sieht die Projektgruppe vor, Anfang 2001 ein Konzept in Form eines gesonderten Rundschreibens an die Ämter/ Eigenbetriebe herauszugeben.


Interkommunaler Arbeitskreis

Seit dem letzten Bericht im April 1999 haben drei weitere Sitzungen des Interkommunalen Arbeitskreises Euro stattgefunden. Schwerpunkte waren die Themen Bargeld und kommunale Rechtsvorschriften. An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter des Staatsministeriums Baden-Württemberg teil um über die Umstellungsarbeiten des Landes zu berichten.


Kosten

Bei den Kosten der Euroumstellung ist zu unterscheiden zwischen zusätzlichen Kosten (z.B. bei den Technischen Einrichtungen) und den Kosten des vorhandenen Personals. Die Stadtkreise in Baden-Württemberg sind übereingekommen, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur die zusätzlichen Kosten zu ermitteln. Diese sollen, soweit möglich, aus den laufenden Budgets der Ämter und Eigenbetriebe finanziert werden. Bei der Ermittlung dieser Kosten besteht aber vielfach die Problematik, daß der Euro nicht der alleinige Grund für eine Erneuerung oder Änderung ist. Beispielhaft kann die Ablösung des bisherigen landeseinheitlichen Finanzwesen durch das Neue Finanzwesen SAP R/3, IS-PS genannt werden.

Bisher wurden für die Bereiche Technische Einrichtungen und für die Umstellung der EDV-Verfahren Kosten von rd. 2.000.000 DM (1.022.583,76 ■) ermittelt. Bei einigen EDV-Verfahren und technischen Einrichtungen können die Ämter/ Eigenbetriebe derzeit noch keine detaillierten Kostenangaben machen. Hiermit ist im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

Für die Projektarbeit wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Literatur usw. sind bei der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 1999 Kosten von rd. 6.235,00 DM (= 3.323,40 ■) angefallen. Für die Dauer der Umstellungsarbeiten wurde bei der Stadtkämmerei für 5 Jahre eine Verwaltungsangestellte zusätzlich eingestellt. Die Kosten betragen jährlich 100.000 DM (51.129,19 ■).