Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
150/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 03/26/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch, Frau Dr. Stiefel (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend"
- Vergabeverfahren für 2003

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 17.03.2003, öffentlich, Nr. 29

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.02.2003, GRDrs 150/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:


Zustimmend zur Vorlage äußert sich für die CDU-Gemeinderatsfraktion StRin Schmid (CDU). Abhebend auf derzeit laufende Gespräche zwischen dem Jugendamt und der verbandlichen Jugend über neue Förderrichtlinien beantragt sie zur Frage, ob angesichts aktueller Meldungen ggf. bei der verbandlichen Jugend mit Hilfe von Stiftungsmitteln oder Anderem eingegriffen werden müsse, die Erstellung eines Statusberichtes. Die dazu von BMin Müller-Trimbusch konkretisierende Formulierung "es soll im Hinblick auf die neuen Förderrichtlinien geprüft werden, ob Mittel aus dem Projektmittelfonds ggf. bei der verbandlichen Jugendarbeit eingesetzt werden sollen" bejaht StRin Schmid.

Eine solche Inanspruchnahme des Projektmittelfonds lehnt StR Wölfle (90/GRÜNE) ab. Regelförderung dürfe nicht mit dem Projektmittelfonds in Verbindung gebracht werden. Dem schließt sich StR Kanzleiter (SPD) an.

Im selben Zusammenhang wird von StR Föll (CDU) ausgeführt, das Thema "neue Förderrichtlinien für die verbandliche Jugendarbeit" werde seit Jahren diskutiert. Letztlich scheiterten die neuen Richtlinien an den finanziellen Gegebenheiten. Festgestellt werden könne, dass die verbandliche Jugendarbeit seit der Haushaltskonsolidierung im Jahr 1993 mit ca. 300.000 € gefördert werde. Die städtische Finanzlage lasse eine Verbesserung in den kommenden Jahren nicht erwarten. Die Verbände, welche erklärten, es gebe in Stuttgart ein Ungleichgewicht zwischen den Finanzmitteln für Projektarbeit und dem was für die laufende verbandliche Jugendarbeit eingesetzt werde, könne er verstehen. Kleine Jugendverbände könnten kaum an Projekten mitwirken, da sie dafür ein Stück weit einen hauptamtlichen Apparat benötigten. Das Jugendamt müsse einen Lösungsvorschlag zur Frage vorlegen, in wieweit die Prioritäten, welche zwischen der verbandlichen Jugendarbeit und der Projektarbeit gesetzt würden, noch richtig seien. Derzeit müsse festgestellt werden, dass bei der verbandlichen Jugendarbeit in bedenklichem Umfang Strukturen weg brechen. Probleme könnten aber nicht nur durch Projekte gelöst werden. Dafür sei auch eine Basis für die Jugendarbeit vonnöten. Mit dieser Fragestellung sollte undogmatisch umgegangen werden. Angesichts der finanziellen Perspektiven müsse überlegt werden, ob nicht zum Beispiel, um neue Förderrichtlinien in Gang zu setzen, befristet ein bestimmter Betrag aus dem Projektmittelfonds zur Verfügung gestellt werden sollte, damit gezielt Grundstrukturen der verbandlichen Jugendarbeit erhalten und gestärkt werden könnten. Zwar spricht StR Kanzleiter von Stützungsbedarf der Jugendverbände, aber die Ausführungen von StR Föll lehnt er ab.

Der Prüfauftrag, so EBM Dr. Lang, könne aufgenommen werden. Erst danach sollte aber hierzu eine Diskussion erfolgen. Die Vorlage selbst werde nicht kritisiert.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Dr. Lang abschließend fest:

Zum angesprochenen Prüfungsauftrag sagt der Vorsitzende zu gegebener Zeit einen Bericht zu.