Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 797/2003
Stuttgart,
10/10/2003



Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger
Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen
- Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2003
29.10.2003



Beschlußantrag:
  1. Auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) wird der Markterkundung nach § 4 VOL/A für eine Vergabe der Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes zugestimmt.
  2. Die Arbeitsverträge der derzeit in der Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamts befristet bis 31.12.2003 beschäftigten Mitarbeiter/-innen werden, soweit nicht beurlaubte oder umgesetzte Mitarbeiter/-innen zum o. g. Zeitpunkt zurückkehren, bis zur Übertragung der Aufgabe verlängert.


Begründung:


Zu 1.
Der Gemeinderat hat u. a. am 03.07.2003 (Niederschrift Nr. 174) die Verwaltung beauftragt, die Übertragung der Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes auf freie Träger zum 01.01.2004 vorzubereiten und den entsprechenden Beschluss dazu einzuholen.

Das Verfahren zur Markterkundung haben die gemeinderätlichen Gremien u. a. der Sozialausschuss am 22.09.2003 und der Verwaltungsausschuss am 24.09.2003 (GRDrs 750/2003) beschlossen.

Art und Umfang der erwarteten Leistungen, die finanzielle Leistung (Budget) der Stadt für das Erbringen dieser Leistungen, der Übergang des städtischen Personals sowie das weitere Verfahren sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.

Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Markterkundung informiert. Die Verwaltung legt dazu dem Gemeinderat einen Entscheidungsvorschlag über das weitere Verfahren vor; er entscheidet über die Art der Vergabe.

Für den Fall der freihändigen Vergabe dieser Leistung werden vom Fachamt mit interessierten Trägern Informationsgespräche geführt.

Auf Grund dieser Gespräche legt die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag vor.

Der Gemeinderat trifft die Vergabeentscheidung.


Zu 2.
Die Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes kann erst nach der Vergabe und nach dem Abschluss des Leistungsvertrags übertragen werden. Zur Sicherstellung dieser Sozialarbeit ist es deswegen erforderlich, dass die befristeten Arbeitsverträge verlängert bzw. neue befristet abgeschlossen werden.

Die beiden Planstellen (Planstellen-Nr. 500 0403 070; 0,5 und Planstellen-Nr. 500 0403 080; 0,5) werden mit der Vergabe der Aufgabe an einen freien Träger zur Streichung vorgemerkt.


Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können erst im Rahmen der Beschlussvorlage über die Vergabe benannt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden innerhalb des Budgets des Sozialamtes umgeschichtet.


Beteiligte Stellen

Das Rechtsreferat, das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion Nr. 161/2003 vom 02.07.2003

Zu den Ziffern 1 und 2 kann erst im Rahmen des konkreten Vergabevorschlags, der dem Gemeinderat vorgelegt wird, Stellung genommen werden.

Zu Ziffer 3 wird wie folgt Stellung genommen:

Die Verwaltung kann nicht bestätigen, dass die Mitarbeiter/-innen durch die Umstrukturierung keine Nachteile haben. Es gelten bei den freien Trägern zum Teil andere Arbeitsvertragsbedingungen (außerhalb des BAT). Einzelheiten eines Übertritts und des Arbeitsverhältnisses mit dem freien Träger werden durch Einzelarbeitsvertrag und eine ggf. zu schließende Zusatzvereinbarung zwischen dem freien Träger und den übertretenden Angestellten geregelt. Desweiteren ist durch das Widerspruchsrecht gem. § 613 a Abs. 6 BGB dem einzelnen Mitarbeiter freigestellt, mit seinem Arbeitsplatz überzugehen oder sein Vertragsverhältnis mit der Stadt Stuttgart fortzuführen. Betriebsbedingte Kündigungen wurden von Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser ausgeschlossen.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Leistungsbeschreibung
  2. Antrag Nr. 161/2003 der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
  3. Stellungnahme des Personalrates des Sozialamtes
Anlage 1 zur GRDrs 797/2003

Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft
Vergabe der Sozialarbeit in dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes
- Leistungsbeschreibung -

1 Gegenstand der Leistung

Im Rahmen der städtischen Wohnungsnotfallhilfe und der sich aus dem BSHG und dem Polizeigesetz ergebenden Verpflichtungen ist mit der Sozialarbeit in den dezentralen Notunterkünften ein niederstschwelliges Angebot vorzuhalten. Für akut Wohnungslose ist über Unterkunft, psychosoziale Beratung und Verbesserung der Wohnfähigkeit langfristig Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Es erfolgt eine individuelle Eingliederung in das Hilfesystem.


2 Anforderungen an die Leistungen

2.1 Leistungsumfang

Personen, die die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Sozialamtes vermittelt, werden in bis zu 24 städtische Wohnplätze, verteilt auf mehrere Wohnungen, dezentral im Stadtgebiet gelegen und mit einfacher Ausstattung, aufgenommen. Während des grundsätzlich befristeten Aufenthalts in den Notunterkünften sind die Betroffenen im Hinblick auf ihre psychosoziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Situation zu beraten und bei Bedarf an andere Fachdienste zu vermitteln. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts und die langfristige Versorgung mit Individualwohnraum. Dabei ist ein Schwerpunkt auf die Entwicklung von Handlungsalternativen durch einen individuellen Hilfeplan sowie auf ressourcenorientierte und Selbsthilfe erschließende Unterstützung zu legen.

Die Sozialarbeit hat Krisenintervention und Case-Management als aufsuchende Hilfe und in Kooperation mit allen am Hilfeprozess beteiligten Ämtern, Diensten und Einrichtungen zu leisten. Statistische Daten aus den Beratungen sind laufend zu erfassen und zu aktualisieren. Beratungsverläufe sind zu dokumentieren und Hilfepläne fortzuschreiben.

Die Sozialarbeit umfasst außerdem die Mitwirkung bei der Überwachung der Ordnung, Verkehrssicherheit und Gebäudeverwaltung sowie die Wahrnehmung des Hausrechts in den Notunterkünften.

Die Sozialarbeit in den dezentralen Notunterkünften des Sozialamtes erfolgt vom Dienstsitz Stuttgart aus. Regelmäßige Kontaktzeiten von Montag bis Freitag sind sicherzustellen.

Hausbesuche und Beratungskontakte sind unabhängig von der Anforderung durch Klienten nach Bedarf, mindestens jedoch alle 3 Wochen und in Verbindung mit den Mitwirkungspflichten der Sozialarbeit, bezogen auf die notwendige Gebäudeverwaltung durchzuführen.


2.2 Personal/Qualifikation

Die Aufgabe erfordert 100 % einer Fachkraft mit der Qualifikation Dipl.Sozialarbeiter/-in (FH/BA) oder Dipl. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (FH/BA). Die Stelle darf auf maximal zwei Fachkräfte verteilt werden. Der Betreuungsschlüssel beträgt max. 1 zu 24 Personen.


2.3 Qualitätssicherung: Berichtswesen und Weiterentwicklung

Die Kriterien werden bis zum Abschluss des Markterkundungsverfahrens erstellt.


2.4 Regelungen zur Sicherstellung der Leistungserbringung

Der Leistungsvertrag (Leistungsvereinbarung, Qualitätsstandards, Kennzahlenbericht) sichert die Einhaltung vereinbarter Leistungen und Standards.

Für den Fall, dass ein Vertragspartner der Ansicht ist, dass die Leistung nicht in der vertraglich vorausgesetzten Qualität erbracht wird und dass sich die Vertragspartner nicht über eine Abhilfe der festgestellten Mängel verständigen können, ist ein Gremium auf der Leitungsebene einzuberufen, das eine Einigung herbeiführt.

Das Gremium besteht aus je zwei entscheidungsbefugten Vertretern der Parteien (Geschäftsführer- bzw. Amtsleiterebene). Es tritt bei Bedarf zusammen. Auf Antrag einer Partei hat das Gremium innerhalb eines Monats zusammenzutreten.


2.5 Datenschutz/Sozialgeheimnis

Der/Die Leistungserbringer (Vertragsnehmer) und seine Mitarbeiter/-innen verpflichten sich, entsprechend der Pflicht des Sozialamtes zur Verschwiegenheit in amtlichen Dingen (Amtsverschwiegenheit), Kenntnisse aus der übertragenen Tätigkeit (z. B. vertrauliche, persönliche oder betriebliche Kenntnisse) nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Bezüglich der im Rahmen der Übertragung bekannt werdenden persönlichen Daten von Klienten gelten auch für Leistungserbringer (Vertragsnehmer) und seine Mitarbeiter/-innen insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X). Das Sozialamt ist auch nach der Übertragung der Aufgabe berechtigt, in diesem Bereich die Einhaltung des Datenschutzes durch den/die Leistungserbringer (Vertragsnehmer) zu überwachen und die erforderlichen Weisungen zu erteilen. Die Pflichten aus § 203 Strafgesetzbuch, Verletzung von Privatgeheimnissen, und andere spezielle Bestimmungen für den/die Leistungserbringer (Vertragsnehmer) bleiben unberührt.


3 Leistungen der Stadt (Budget)

Für die Personalkosten steht ein Budget in Höhe von 48.000 EUR zur Verfügung.

Die Sachkosten - sie sind im Rahmen des Angebots vom Leistungserbringer zu benennen - werden in angemessenem Umfang erstattet.

Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart stellt dem Leistungserbringer bis zu 24 Wohnplätze in dezentral im Stadtgebiet gelegenen Wohnungen zur Verfügung und stattet die Unterkünfte im notwendigen Umfang aus.

Notwendiger Umfang der Ausstattung: Einfache mobiliare Ausstattung von gemeinschaftlich genutzten Räumen (Bad, Küche, WC) mit den sozialhilferechtlich zu gewährenden Hilfeleistungen.

Individuell genutzte Räume werden vorrangig über den Eigenbestand des Klientels, ggf. als Anschaffung im Rahmen der Sozialhilfe ausgestattet.


4 Mitarbeiterübertragung/-übernahme

Der Leistungserbringer (Vertragnehmer) übernimmt die derzeit in diesem Bereich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigten Mitarbeiter/-innen, einschließlich der zur Zeit in Elternzeit oder Beurlaubung befindlichen Mitarbeiter/-innen. Die Einzelheiten des Betriebsübergangs regelt § 613 a BGB.

Der Bereich verfügt über eine Stelle. Derzeit sind 2 Sozialarbeiterinnen (1,0 Stelle), Bewertung IV b BAT, im Bereich Notübernachtung beschäftigt.

Davon ist ein Anteil von 0,5 befristet bis 31.12.2003. Eine Mitarbeiterin (0,5 Stellenanteil) befindet sich bis 31.12.2003 in Beurlaubung. Eine weitere beurlaubte Mitarbeiterin (0,5 Stellenanteil) ist befristet bis 31.12.2005 zu einem anderen Amt abgeordnet.

Die Angestellten können dem Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen.


5 Vertragsdauer

Die Aufgabenübertragung erfolgt für 4 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.


6 Bekanntmachung

Die Mitteilung über die Markterkundung (nach Beschluss Sozialausschuss und Verwaltungsausschuss 27.10.2003 bzw. 12.11.2003) erfolgt
7 Zeitlicher Ablauf

7.1 Anforderung der Leistungsbeschreibung durch Interessenten: innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung (s. o. Nr. 6)
7.2 Abgabe der Angebotsbekundungen beim Sozialamt (bis 28.11.2003)
7.3 Information des Gemeinderats über Ergebnis der Markterkundung und Beschluss über die Art der Vergabe (voraussichtlich 4. Woche 2004)
7.4 Im Falle einer freihändigen Vergabe: Prüfung der Angebote und Informationsgespräche mit den Anbietern
7.5 Im Falle einer Ausschreibung: Fristen nach §§ 17 - 19 VOL/A 7.6 Vergabe-Vorschlag der Verwaltung an den Gemeinderat und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Vergabe (voraussichtlich April 2004)