Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Gz: SO 5060-00
GRDrs 350/2006
Stuttgart,
05/04/2006


Lebensmittelüberwachung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich17.05.2006

Bericht:


1. Ist die Sicherheit der Stuttgarter Bevölkerung vor verdorbenen Lebensmitteln bei diesem mageren Personalstand gewährleistet?

Der Standard der Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt Stuttgart wurde im ersten Jahr nach der Verwaltungsreform gegenüber dem vom Wirtschaftskontrolldienst erreichten Standard gehalten und in einigen Bereichen leicht verbessert. Von 10.748 Betrieben wurden 6.022 Betriebe kontrolliert (= Kontrollquote von 56 %). Anzustreben wäre eine Kontrollquote von ca. 75 %, um im Bundesvergleich der Länder einen guten Mittelplatz zu belegen.

Gemäß einer internen Aufstellung der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission in Brüssel (Spiegel 28/2004) wurden in den einzelnen Bundesländern im Jahre 2003 folgende Kontrollquoten erreicht:

Hamburg
92 %
Brandenburg
89 %
Sachsen
82 %
Sachsen-Anhalt
82 %
Berlin
76 %
Saarland
76 %
Mecklenburg-Vorpommern
73 %
Thüringen
73 %
Bayern
66 %
Niedersachsen
56 %
Bundesdurchschnitt:
54 %
Bremen
51 %
Nordrhein-Westfalen
50 %
Schleswig-Holstein
50 %
Hessen
49 %
Rheinland-Pfalz
32 %
Baden-Württemberg
23 %
Sollte eine Abschmelzung der zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen durch die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform vorgesehene 20 %ige Effizienzrendite erfolgen, wird dies zu einem Rückgang bei Kontrollen und Probenentnahmen führen.

Durch Vorgaben des Bundesrechtes bzw. des neuen Lebensmittelrechtes, das die EU vorgibt, kommen neue Aufgaben auf die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte der Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu. Die Erfüllung dieser neuen Aufgaben ohne entsprechende Personalzuweisung wird die Anzahl der Kontrollen noch weiter absenken.

Zum 01. März diesen Jahres wurde eine zusätzliche Amtstierärztin eingestellt, die den Pool der Veterinäre befristet bis zum 31. Dezember 2007 unterstützt. Wenn dies auch bei weitem nicht für die Bewältigung der umfangreichen zusätzlichen Aufgaben der Tierärzte ausreicht, so hilft es doch insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Betriebszulassungen. Allerdings ist nicht zuletzt durch die anhaltend angespannte Lage bei der Tierseuchenbekämpfung, sowie durch die von Seiten der EU vorgegebenen zusätzlichen Pflichtaufgaben die äußerste Grenze der Belastbarkeit für die Amtstierärzte erreicht. Diese konnten dem zunehmenden Arbeitsaufkommen sowohl im zurückliegenden, als auch in diesem Jahr, lediglich teilweise und nur durch die Ableistung zahlreicher Überstunden gerecht werden. Diese Situation kann insbesondere in Krisenfällen, wie etwa dem Falle eines Seuchenausbruchs, schwerwiegende Folgen haben.


2. Können zusätzliche Stellen zur Kontrolle geschaffen werden?

Zur Bewältigung der neuen Aufgaben wurden für das Doppelthaushaltsjahr 2006/2007 folgende zwei Stellenanträge durch den Gemeinderat genehmigt:

1. Gemeinderatsdrucksache 1365/2005:

0,5 Tierarztstelle dauerhaft
0,75 Tierarztstelle befristet bis 31.12.2007 (kw 01/2008)

Diese Stellen sind seit 1.3.2006 besetzt.


2. Gemeinderatsdrucksache 1366/2005:

0,75 Tierarztstelle dauerhaft
1,0 Lebensmittelkontrolleurstelle dauerhaft

0,5 Tierarztstelle befristet bis 31.12.2008 (kw 01/2009)
0,5 Lebensmittelkontrolleurstelle befristet bis 31.12.2008 (kw 01/2009)
0,5 Verwaltungsbeamtenstelle befristet bis 31.12.2008 (kw 01/2009)

Entsprechend des Beschlusses sind aber diese Stellen noch nicht besetzt, da hierfür vom Land bisher keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden.


3. Wie haben sich die Zahlen der Ordnungswidrigkeiten in den o.a. Rechtsbereichen in den letzten fünf Jahren bei der Stadt Stuttgart entwickelt?

Im Bereich der Lebensmittelüberwachung hat sich die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen wie folgt entwickelt:

2001 550 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
2002 606 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
2003 610 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
2004 492 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
2005333 Ordnungswidrigkeitenanzeigen1

1 Der Rückgang der Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist durch die mit Inkrafttreten des neuen EU-Lebensmittelrechts entstandenen Ahndunglücken begründet. Diese Lücken wurden erst mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 7.9.2005 geschlossen.


4. Wer kümmert sich heute um diese Ordnungswidrigkeiten?

Verstöße im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht werden weiterhin durch die im Rahmen der Verwaltungsreform zur Landeshauptstadt Stuttgart abgeordneten Beamten des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes, Bereich “Lebensmittel” zur Anzeige gebracht. Diese Ordnungswidrigkeiten werden dann wie bisher innerhalb der Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen weiterverfolgt.

Auch in den übrigen Rechtsbereichen Gaststätten-, Gewerberecht und gewerbliches Spielrecht haben sich hinsichtlich der Zuständigkeiten keine Veränderungen ergeben. Nach wie vor werden die festgestellten Verstöße auch hier durch die jetzt bei der Wasserschutzpolizei angesiedelten ehemaligen Beamten des Wirtschaftskontrolldienstes, Bereich “Gewerbe/Umwelt”, zur Anzeige gebracht und durch die entsprechende Ordnungswidrigkeitenbehörde bei der Stadt Stuttgart weiterverfolgt.


Beteiligte Stellen




Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Freien Wähler vom 07.02.2006 Nr. 29/2006




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister





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