Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
248/2005
Stuttgart,
03/22/2005
Sanierung Martinskirche Möhringen
- Kirchturm und Westfassade -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.04.2005
21.06.2005
Beschlußantrag:
1. Der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde wird für die Sanierungsmaßnahmen am Kirchturm und an der Westfassade der Martinskirche Möhringen ein Baukostenzuschuss in Höhe von insgesamt 254.000 € bewilligt.
2. Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts im HJ 2005 bei der Fipo. 1.3700.7181.000 - Sanierung Martinskirche Möhringen.
Begründung:
Die Stadt Stuttgart ist gemäß der Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde vom 09.12.1891, ABG der Stadtpflege, verpflichtet, sich an den Instandhaltungskosten mit 50 % zu beteiligen.
Die Martinskirche Möhringen ist ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Die denkmalschutzrechtliche Entscheidung der Sanierung werde aufgrund des Denkmalschutzgesetzes i. d. F. vom 14.03.2001 nach § 8 DschG (Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmählern) erteilt.
Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden im Einvernehmen mit dem Vertreter des Landesdenkmalamts, des Stadtplanungsamts, der Ev. Kirchengemeinde dem Architekturbüro Gergs + Blum übertragen. Die Maßnahme sieht u. a. die Restaurierung der historischen Dachdeckung, der Fialen am Turm und die Fassadenreinigung vor.
Finanzielle Auswirkungen
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme betragen rd. 550.000 €. Der Anteil der Stadt beträgt 254.000 €.
Das Hochbauamt hält nach eingehender Prüfung der eingereichten Unterlagen die Größenordnung der Baukosten für plausibel. Die Kosten für die Prüfung werden dem Kulturamt in Rechnung gestellt. Mittel stehen bei Fipo. 1.3700.7181.000 zur Verfügung.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Iris Jana Magdowski
Anlagen
keine