Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
GRDrs 1283/2009
Stuttgart,
11/30/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Betriebskostenzuschuss Alte Schule Rohracker

Beantwortung / Stellungnahme

Betreiber des 1901 erbauten unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ist der „Förderverein Alte Schule Rohracker e. V.“. Es steht den Bürgern und Vereinen zur Nutzung als Bürgerhaus zur Verfügung. Vereinsziel ist laut Satzung, das denkmalgeschützte Gebäude dem Ort und den Bürgern zu erhalten und ein Bürgerhaus einzurichten, das mit Leben und Kultur erfüllt sein und der Jugend einen Platz bieten soll. Der Förderverein bietet ein breites Angebot an eigenen Kursen sowie Kurse der VHS an. Dies wird von den Rohr-acker Bürgerinnen und Bürgern positiv und rege angenommen. Der Förderverein hat das Gebäude 1996 von der Stadt im Wege des Erbbaurechts übernommen und muss die Verwaltung und Bauunterhaltung selbst tragen, so wie dies bei vergleichbaren nicht-städtischen Einrichtungen ebenfalls der Fall ist.


Sanierung

Der Förderverein hat in den zurückliegenden Jahren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum größten Teil mit städtischen Zuschüssen durchgeführt: Für die Sanierung des Gebäudes bzw. Umbau zum Bürgerhaus hatte der Gemeinderat zum Doppelhaushalt 2000/2001 einen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 153.387 EUR und zum Doppelhaushalt 2004/2005 einen weiteren Baukostenzuschuss in Höhe von max. 222.250 EUR bewilligt. Der Kostenanteil der Stadt lag jeweils bei 70 % der veranschlagten Baukosten, die restlichen 30 % waren vom Förderverein selbst zu finanzieren bzw. durch Eigenleistungen zu erbringen. Für die restlichen, bisher noch nicht durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen ergab eine vom Hochbauamt geprüfte Kostenschätzung des vom Förderverein beauftragten Architekten Haith von 2003 Kosten von ca. 317.500 EUR.


Da es sich bei der Alten Schule Rohracker um eine nicht-städtische Gemeinweseneinrichtung handelt, wären Sanierungskosten nach den Städtebauförderungsrichtlinien bis zu 85 % der berücksichtigungsfähigen Kosten zuwendungsfähig. Voraussetzung ist, dass der „Förderverein Alte Schule Rohracker e. V.“ Träger der Einrichtung ist und die Einrichtung vertraglich langfristig gesichert ist. Evtl. Zuschüsse der Denkmalbehörde sind in Abzug zu bringen. Die restlichen Kosten von 15 % der berücksichtigungsfähigen Kosten sind durch den Förderverein aufzubringen.

Ausgehend von der Kostenschätzung von 2003 in Höhe von 317.500 EUR könnte sich im Rahmen der Sanierung somit folgende Förderung wie ergeben:

Berücksichtigungsfähige Kosten = 269.875 EUR (85 %)
davon
Zuschuss Bund/Land (60 %) = 161.925 €
Anteil Stadt (40 %) = 107.950 €

Anteil Förderverein = 47.625 EUR (15 %)

Der Förderverein sah sich jedoch bisher nicht in der Lage, den selbst zu tragenden Eigenanteil aufzubringen, so dass eine Modernisierung des Gebäudes im Rahmen der Sanierung bisher nicht erfolgte.

Die Förderung der Sanierung wäre ebenfalls dann möglich, wenn die Stadt den Anteil des Fördervereins übernehmen würde.

Die Sanierung Rohracker 1 - Alter Ortskern - wird voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen, so dass eine Modernisierung des Gebäudes während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wohl nicht mehr realisierbar sein wird. Nur für den wenig realistischen Fall, dass die Einhaltung des Zeitplans 2011 möglich wäre, stünden Fördermittel zur Verfügung.


Laufende Betriebskosten

Inzwischen sind die laufenden Aufwendungen, die direkt mit dem Erhalt des Gebäudes zu tun haben, nach Angaben des Vereins stark angestiegen. Zu nennen sind insbesondere die gestiegenen Energiekosten, da der Verein die Raummieten und Kursgebühren nicht proportional zu den gestiegenen Energiekosten anheben konnte. Der Verein kann die Kosten nicht mehr durch die Einnahmen decken. Da der Verein keine Rücklagen bilden kann, können Sanierungen am Gebäude nicht vorgenommen werden. Der Verein kann den Betrieb des Bürgerhauses nur dann aufrecht erhalten, wenn auf die Bildung einer Investitionsrücklage verzichtet wird. Anderenfalls wäre die Existenz des Fördervereins gefährdet.

Der Verein hat einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Kosten in Höhe von 20.000 EUR beantragt. Dieser Betrag entspricht in der Höhe der 2010 erstmals eingestellten Investitionsrücklage. Der Finanzplan des Vereins ist in der Anlage 1 beigefügt. Der Zuschussantrag wird im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Betrieb des Bürgerhauses Rücklagen erfordert, der Verein aber keine bilden kann, da der Verein aufgrund der beiden Sanierungen noch hohe Schulden zu tilgen hat.

Ein Betriebskostenzuschuss für Gemeinwesenzentren bzw. Bürgerhäuser kann dem Förderverein nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderates nicht gewährt werden, da die Alte Schule Rohracker keine städtische Einrichtung ist.


Die anderen in Stuttgart eingerichteten Bürgerhäuser sind entweder städtisches Eigentum oder von der Stadt angemietet und werden als öffentliche Einrichtung nach städtischen Richtlinien betrieben. Daher trägt die Stadt dort auch die Betriebskosten. Für Vereine, die teilweise anstelle der Stadt die Bürgerhausverwaltung übernehmen, wird ein Personal- und Sachkostenzuschuss gewährt.

Das Kulturforum Uhlbacher Rathaus e.V. betreibt in Uhlbach ein städtisches Gebäude nach den städtischen Richtlinien. Der Verein kann dies ohne Personal- und Sachkostenzuschuss aufgrund seiner Größe nur leisten, da er ein Dachverband aller Uhlbacher Vereine ist.

Der Museumsverein MUSE-O wird vom Kulturamt institutionell gefördert, da der Vereinszweck kulturell ist. Eine institutionelle Förderung durch das Kulturamt ist beim Förderverein Alte Schule Rohracker e. V nicht möglich, da der Zweck des Vereins im Bereich der Gemeinwesenförderung liegt.

Im Stadtbezirk Hedelfingen gibt es als Gemeinwesenzentrum außerdem noch das Bürgerhaus Hedelfingen, das durch die Stadt betrieben und verwaltet wird. Musikschule und VHS, die früher in der Alten Schule Rohracker waren, nutzen nun dort Räume.

Bei der Entscheidung über einen Betriebskostenzuschuss an den Förderverein Alte Schule Rohracker e. V. ist im Hinblick auf vergleichbare Einrichtungen die Schaffung eines Präzedenzfalles zu vermeiden. Andererseits kann der Verein ohne einen Zuschuss zu den Betriebskosten den Erhalt und den Betrieb des Bürgerhauses auf Dauer nicht aufrechterhalten. Der Verein müsste das Haus an die Stadt zurückgeben und den Verein auflösen. Der Bezirksbeirat Hedelfingen unterstützt daher den Antrag des Fördervereins Alte Schule Rohracker e. V.

Grundsätzlich könnte auch die Aufhebung des Erbbaurechts geprüft werden, soweit der Verein damit einverstanden wäre. Dabei ist aber zu bedenken, dass die derzeit auf dem Erbbaurecht lastende Grundschuld (Kredite des Vereins für Sanierungen) nicht mehr abgesichert wäre.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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358/2009 (SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion), 517/2009 (FDP-Gemeinderatsfraktion), 479/2009 (SPD-Gemeinderatsfraktion




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister








10-AL
10-2
10-2.0
10-2.02
Nbst.: 8446

2. Referat AK zur Zeichnung


3. Referat WFB zur Freigabe


4. 10-1.10.3 zur Vervielfältigung


5. 10-2.1 zur Verteilung


6. 10-1.10.1 zA




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Förderverein Finanzplan 2010.pdf