Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 913/2003
Stuttgart,



Schülerbeförderungskosten
1. Weiterentwicklung des Scool-Abos und der Sondertransporte
2. Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den
notwendigen Schülerbeförderungskosten zum 1. August 2003
(Stuttgarter Stadtrecht 2/3)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.10.2003
23.10.2003



Beschlußantrag:
  1. Von den Berichten über die Entwicklungen des Scool-Abos sowie der Sondertransporte und deren Auswirkungen auf die Kosten wird Kenntnis genommen. Die Ansätze im Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 werden entsprechend korrigiert.
  2. Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten wird rückwirkend mit Wirkung vom 1. August 2003 entsprechend der Anlage 3 beschlossen (Stuttgarter Stadtrecht 2/3).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Begründung:
Zum Schuljahr 2000/2001 wurde das sogenannte 50-DM-Ticket eingeführt. Diese Schülermonatskarte mit Netzwirkung im Freizeitverkehr wird im Schüler-Abo-Verfahren angeboten. Die im November 2000 geschlossene Vereinbarung zwischen der Stadt, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis und dem Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (VVS) regelt die Abrechnung dieser verbundweit einheitlichen Schülermonatskarten mit Netzwirkung im Freizeitverkehr. Da die Stadt darüberhinaus für die in Stuttgart wohnenden und dort zur Schule gehenden Schüler/innen zusätzlich über den sogen. Stuttgarter Schüler-Bonus einen Zuschuss über 7,70 Euro gewährt, ist die Zahl der Schüler/innen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, seit der Einführung von 24.000 auf 28.000 gestiegen.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem ermittelten Durchschnittspreis über alle Tarifzonen hinweg. In der Vereinbarung wurde festgelegt, zum Schuljahr 2003/2004 die Kosten entsprechend den tatsächlichen Fahrgewohnheiten der Schüler anzupassen. Vor allem durch die höhere Inanspruchnahme kann dieser Durchschnittspreis nun von bislang 13,10 Euro ab 01.09.2003 auf 12,70 Euro und ab 01.01.2004 sogar auf 10,80 Euro gesenkt werden.

Bei den Sondertransporten für behinderte Kinder zeichnen sich seit dem neuen Schuljahr weitere Steigerungen im Hinblick auf die Schülerzahl, die Anzahl der Transporte sowie die Zahl der notwendigen Begleitpersonen und damit auch auf die Kosten ab. Die Entwicklung in diesem Bereich geht hin zu immer zeit- und kostenintensiveren Transporten. Hintergrund hierbei ist insbesondere der stark zunehmende Betreuungsaufwand (Begleitpersonen) für die steigende Zahl der schwerst mehrfachbehinderten Kinder.

Durch die vertraglich festgelegte Fortschreibung des VVS-Beförderungsentgelts ab dem Schuljahr 2003/2004 muss auch eine Anpassung der in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Zuschusshöhe erfolgen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden diese Änderungen zum Anlass für eine Neufassung der Satzung (siehe Anlage 3) genommen.

Aufgrund der Anpassung der rechnerischen Grundlagen des VVS im Bereich des Scool-Abos ist ab 01.01.04 bei gleichbleibender Inanspruchnahme mit einer Minderausgabe in Höhe von 0,7 Mio. € zu rechnen. Diese Minderausgabe wird jedoch in Höhe von 0,3 Mio. € für die absehbaren Kostensteigerungen im Bereich der besonderen Schülerverkehre benötigt. Insgesamt jedoch verringern sich die Ansätze bei den Schülerbeförderungskosten im Doppelhaushalt 2004/2005 um 0,4 Mio. Euro.

Beteiligte Stellen

Referat R und Referat WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht Haushaltssituation 2003
Anlage 3: Neufassung der Satzung

Anlage 1
Ausführliche Begründung

I. Die Entwicklung bis 2003

Entwicklung des Abo-Verfahrens "Scool"

Zum Schuljahr 1997/1998 wurde das bis dato gültige Verfahren zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten von Eigenanteilen auf Zuschüsse umgestellt. Die 3-km-Grenze und der gefährliche Schulweg sowie die "Drittkindregelung" entfielen (GRDrs 145/1997).

In den Beratungen zum Haushalt 1999 beantragten die CDU- und SPD-Gemeinderatsfraktionen die Einführung einer VVS-weiten Netzkarte für monatlich 40 DM bzw. 440 DM/Jahr (Anträge Nr. 490 und 520/1998). Jedes Kind erhielt nunmehr im Rahmen der Initiative "kinder- und familienfreundliches Stuttgart" einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 20,00 DM / Monat. Eine Differenzierung nach Schularten oder den Kriterien des Familienpasses konnte dadurch entfallen.
Gleichzeitig wurde der Stuttgarter Schülerbonus eingeführt. Für jede(n) in Stuttgart wohnende(n) und zur Schule gehende(n) Schüler/in wurde ein zusätzlicher Bonus gewährt. Die Höhe war abhängig von der Anzahl der Zonen. Für 1 Zone wurden 10,00 DM , für 2 Zonen 15,00 DM gewährt. Damit war es den Schüler/innen möglich Monatsfahrkarten für 30 DM bzw. 40 DM zu erwerben (GRDrs 119/1999), die dazu berechtigten, an Schultagen ab 12.00 Uhr, in den Schulferien ab 9.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags das gesamte Stadtgebiet (Innenraum) zu befahren.

Dieses von der Landeshauptstadt Stuttgart iniziierte attraktive Angebot zeigte Folgen: In zahlreichen Verhandlungen mit den umliegenden Landkreisen (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) konnte schließlich eine Einigung über die Einführung einer VVS-weiten-Monatskarte auf der Basis eines Zuschussverfahrens zum Schuljahr 2000/2001 erzielt werden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen wurden in einer gemeinsamen Vereinbarung schriftlich fixiert. In dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Vertragspartner, sämtliche Erhöhungen der Zuschüsse, die in Zusammenhang mit der o.a.Netzkarte stehen, abzusprechen.

Diese Monatskarte mit Netzwirkung wurde in einem Jahresabonnement als "Scool-Ticket" angeboten. Zum Einführungszeitpunkt kostete das Ticket monatlich 50,00 DM ("50 DM-Ticket"). Das bereits bestehende o.a. Abo wurde dahingehend ausgeweitet , als die Schüler/innen bei einem Bezug des Scool-Tickets für mindestens 11 Monate, für den 12. Monat (August) eine kostenlose Wertmarke erhielten und so das Angebot auch während der großen Ferien nutzen konnten.

Durch den so unabhängig von der Entfernung vereinheitlichte Ticket-Preis konnte auch der Stuttgarter Schülerbonus unabhängig von der Zonenzahl auf einen einheitlichen Zuschuss von 15,00 DM / monatlich festgelegt werden (GRDrs 120/2000). Er wird bis heute in gleicher Höhe gewährt (7,70 EUR).

Im Zuge all dieser Schritte konnte das Ziel, immer mehr Kinder und Jugendliche so früh wie möglich an den öffentlichen Personennahverkehr zu binden, eindrucksvoll erreicht werden:

Übersicht:
Entwicklung der Anzahl der Fahrschüler Schuljahre 1997/1998 - 2002/2003

Schuljahr
Fahrschüler INSGESAMT
Davon Fahrschüler mit Stuttgarter Schülerbonus
1997/1998
16.500
-
1998/1999
18.000
-
1999/2000
21.000
-
2000/2001
24.000
17.700
2001/2002
26.500
20.800
2002/2003
28.000
22.100
2003/2004
28.000
22.100


Für jede/n Schüler/in wird nach der Vereinbarung ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 13,10 EUR (bis 31.08.03) gewährt. Dies bedeutet bei einem Anstieg von 4.000 Schüler/innen Mehrkosten in Höhe von ca. 580.000 EUR. Beim Stuttgarter Schülerbonus zeigt die Entwicklung, dass diese Steigerung mit zusätzlich 4.400 Schüler/innen parallel verläuft. Auch hierfür sind zusätzlich für diese neu hinzugekommenen Schüler/innen weitere 7,70 EUR / Monat bzw. insgesamt rd. 375.000 EUR jährlich aufzuwenden.

Damit wurden wesentlich mehr Scool-Abos abonniert, als zum Zeitpunkt der Einführung erwartet. Diese Entwicklung war im Vorfeld nicht abzusehen. Deshalb werden auch die Ansätze 2003 bei den Scool-Abos wie auch beim Stuttgarter Schülerbonus nicht zur Deckung der tatsächlichen Kosten ausreichen (siehe Prognose Rechnungsergebnis). Es entsteht hierbei ein voraussichtlicher Fehlbetrag in Höhe von 700.000 EUR, der jedoch durch die Ansätze bei den restlichen Finanzpositionen im Bereich der Schülerbeförderung aufgefangen werden kann (gegenseitige Deckungsfähigkeit).
Näheres siehe Übersicht in Anlage 2.


II. Die Entwicklung ab 2004 ff.

1. Senkung des VVS-Durchschnittspreises im Scool-Abo

Als Grundlage für die Preishöhe des Scool-Abos wurde zum Zeitpunkt der Einführung ein Durchschnittspreis (pauschaler VVS-Preis) zugrunde gelegt, der sich auf der Grundlage der damaligen Inanspruchnahme der verschiedenen Zonen errechnete. Dieser belief sich ursprünglich auf 38,67 EUR. Aufgrund von Tarifanpassungen musste selbiger zweifach fortgeschrieben werden und wurde dadurch bis 01.01.03 auf 40,70 EUR erhöht. Der von den einzelnen Vertragspartnern (Landkreise und LHS Stuttgart) zu leistende pauschale Zuschuss belief sich für jeden Schüler auf 13,10 EUR.

In der Vereinbarung wurde festgelegt zum Schuljahr 2003/2004 die Kosten ent-
sprechend den tatsächlichen Fahrgewohnheiten der Schüler anzupassen. Aufgrund dessen wurde der Durchschnittspreis (1-7 Zonen) anhand der im Schuljahr 2001/2002 abgerechneten Wertmarken (tatsächliche Stückzahl) neu ermittelt. Dabei ergab sich ein niedriger Durchschnittspreis einschließlich des fortgeschriebenen Netzzuschlages.

Dieser liegt ab dem 01.09.03 bei 40,30 EUR und ab dem 01.01.04 bei 39,20 EUR.

Hierbei wirkt sich vor allem die hohe Steigerungsrate von Stuttgarter Schüler/innen mit vorwiegend ein und zwei Zonen preismindernd aus. Hintergrund dieser Entwicklung ist auch, dass sich seit der Einführung des Scool-Abos, die Struktur der Zoneneinteilung geändert hat. So wurden mittlerweile die ehemaligen Zonen 20, 21 und 22 zu einer Zone 20 zusammengelegt.
Bei der Erstberechnung des Durchschnittspreis ging man deshalb von wesentlich mehr zu verkaufenden 2- und 3-Zonen-Tickets aus. Durch die Zusammenlegung nivellierte sich diese Annahme dahingehend, dass die betroffenen Schüler zum größten Teil nur noch 1-Zonen-Tickets benötigten.

Der niedrigere Durchschnittspreis verringert den städtischen Zuschuss zur Monatsfahrkarte von derzeit 13,10 EUR auf 12,70 Euro ab 01.09.03 und auf 10,80 EUR ab 01.01.04.

Übersicht:
Entwicklung des Durchschnittspreises und der pauschalen Zuschusshöhen -
Zeitpunkt
Tarif-
anpassung
pauschaler VVS-Preis
Zuschuss der Stadt und Verbundkreise
Anteil Schüler
01.09.0038,67 Euro (75,63 DM)13,10 Euro (25,63 DM)25,56 Euro (50,00 DM)
01.01.022,47%39,60 Euro13,10 Euro26,50 Euro
01.01.032,82 %40,70 Euro13,10 Euro27,60 Euro
01.09.0340,30 Euro12,70 Euro27,60 Euro
01.01.0439,20 Euro10,80 Euro28,40 Euro

Infolgedessen lassen sich die seitherigen Ausgaben der Landeshauptstadt bei gleichbleibender Inanspruchnahme ab dem 01.01.04 um ca. 0,7 Mio. EUR (Näheres hierzu unter Teil II, Punkt 2) absenken:

Schülerzahl 2003/2004 ff. gleichbleibend 28.000
=> seither: 28.000 Schüler x 13,10 EUR x 11 Monate = 4.034.800 EUR
=> ab 01.01.04: 28.000 Schüler x 10,80 EUR x 11 Monate = 3.326.400 EUR
=> Differenz (Minderausgabe) 708.400 EUR, gerundet: ca. 700.000 EUR.

Die Ansätze beim Stuttgarter Schüler-Bonus bleiben dagegen unverändert.


2. Verwendung der "Minderausgabe"

Die Landkreise werden die Minderausgabe zur kostenneutralen Umsetzung des Wegfalls der 3-km-Grenze (wurde in Stuttgart bereits zum Schuljahr 1997/98 abgeschafft) verwenden, wie vielfach den Pressemitteilungen über entsprechende Beschlüsse vor der Sommerpause zu entnehmen war.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage, in der sich die Stadt befindet, kann durch diese positive finanzielle Entwicklung wenigstens ein Teil der zuletzt durch die höhere Inanspruchnahme gestiegenen Kosten wieder reduziert werden.


3. Entwicklung der Sondertransporte für behinderte Schülerinnen und Schüler

Die Kosten für die Sondertransporte sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (vgl. Anlage 2).

Gründe für diese Entwicklung sind:
- steigende Schüler- und damit Tourenzahlen,
- steigende Anzahl der Touren mit Begleitung,
- steigende Zahl von mehrfach schwerstbehinderten Kindern,
- steigende Kilometerpreise im Bereich der Privatschulen.

Im Bereich der Sondertransporte für behinderte Kinder zeigt sich aktuell wiederum zum Schuljahresbeginn, dass die Zahl der zu transportierenden Kinder und damit die Tourenanzahl stark angestiegen sind (allein bei den in Trägerschaft der Landeshauptstadt stehenden Sonderschulen zwischen den Jahren 2000 und 2002 um rd. 12 %).

Hintergrund ist zum einen der sich ständig ausweitende Einzugsbereich. Dieser steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem äußerst umfangreichen Angebot an verschiedensten Sonderschultypen sowohl im "öffentlichen", als auch "privaten" Sektor der Landeshauptstadt Stuttgart. Beispiele hierfür sind die Ernst-Abbe-Schule (Schule für Sehbehinderte in Trägerschaft der Stadt) und die Nikolauspflege (Schule für Blinde und Sehbehinderte in freier Trägerschaft). Auch haben Erweiterungsbauten bei der Karl-Schubert-Schule (Privatsschule für Geistigbehinderte) und der Nikolauspflege im Dornbuschweg zu einer Erhöhung der Schüler- und damit Tourenzahlen beigetragen, die nach der Satzung zu erstatten sind.

Hinzu kommt des weiteren, dass zunehmend mehrfach schwerstbehinderte Kinder zu befördern sind, die oftmals nicht mit mehreren Kindern in einem Bus transportiert werden können. Hierzu werden meist spezielle Sitz- und Haltevorrichtungen benötigt, die sehr viel Platz in Anspruch nehmen.

Dies hat auch auf die Begleitzeiten eklatante Folgen. Es werden für diese Kinder/Schüler immer öfter Begleitpersonen beantragt, da die Fahrer allein die Verantwortung während der Beförderung nicht mehr auf sich nehmen können und eine sichere Beförderung nicht mehr gewährleistet wäre. Mittlerweile sind Begleitpersonen im Bereich der besonderen Schülerverkehre keine Ausnahme mehr, wie dies vor einigen Jahren noch der Fall war, sondern werden immer mehr zur Regel.

Die Fahrdienste machen seit geraumer Zeit auf ihre konstant ansteigenden Kosten hinsichtlich der gestiegenen Benzinpreise und des im Zusammenhang mit der Zivildienstleistendenkontingentierung entstandenen Personalmangels aufmerksam.

Bislang konnten im Bereich der öffentlichen Schulen diese Preiserhöhungen aufgrund bestehender Verträge bis einschließlich Schuljahr 2004/2005 noch vermieden werden. In Hinblick auf die Ausschreibungen für die Schuljahre 2005/2006 ff. ist jedoch mit einer weiteren Erhöhung der Kosten zu rechnen.

Bei den Privatschulen besteht jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Schulverwaltungsamt und den einzelnen Fahrdiensten, sondern zwischen dem freien Schulträger und den einzelnen Fahrdiensten. Um den Einfluss des Schulverwaltungsamts auf die Preisgestaltung zu erhöhen, soll ein entsprechender Passus in die Satzung aufgenommen werden, der das Einholen mehrerer Angebote bzw. eine öffentliche Ausschreiben der freien Schulträger künftig vorschreibt. Aktuell laufen verschiedene Verhandlungen um die stark steigende Kosten zu begrenzen.

Prognose:
Es werden für die Jahre 2004/2005 jeweils ca. 0,3 Mio EUR an Mehrkosten im Bereich der besonderen Schülerverkehre anfallen.


4. Auswirkungen auf die Haushaltssituation ab 2004
Aufgrund der dargestellten, zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen müssen die ursprünglichen Ansätze für die beiden Haushaltsjahre 2004 und 2005 angepasst werden (siehe nachfolgende Tabelle).

Während sich beim Scool-Abo eine Minderausgabe in Höhe von 0,7 Mio. EUR abzeichnet, werden voraussichtlich rd. 0,3 Mio. EUR mehr bei den Sondertransporten für die behinderten Kinder benötigt.

Insgesamt verringern sich jedoch die Ansätze in der Schülerbeförderung um jeweils 0,4 Mio. EUR in den Haushaltsjahren 2004 und 2005.


Übersicht
Haushaltsansätze 2004 und 2005

Bezeichnung
Ansatz 2005
Ansatz 2004
bereinigt
ursprgl. Ansatz
2004
Fahrten mit Scool-Abo öff. Schulen
2.400.000
2.400.000
2.900.000
Fahrten mit Scool- Abo Privat-Schulen
1.000.000
1.000.000
1.200.000
Besondere Schülerverkehre öffentl. Schulen
3.100.000
3.100.000
3.000.000
Besondere Schülerverkehre Privat-Schulen
2.000.000
2.000.000
1.800.000
Gesamt
8.500.000
8.500.000
8.900.000

III) Änderungen in der Neufassung der Satzung

Die aufgezeigten verschiedenen Entwicklungen haben entsprechende Änderungen in der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten (Stuttgarter Stadtrecht 2/3) zur Folge. Es ist daher eine Neufassung zum 1. August 2003 in folgenden Punkten vorgesehen:

Zu § 4: Begleitpersonen
Es wird in Anschluß an Satz 2 ein neuer Passus eingefügt:
"Dies ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen."

Bislang wurden in der Regel hier schon amtsärztliche Zeugnisse verlangt. Der Vollständigkeithalber wird dies jetzt in die Satzung aufgenommen.

Zu § 6: Einsatz besonderer Schülerfahrzeuge
§ 6 (1)
Es wird in Anschluß an Satz 1 ein neuer Passus (Satz 2) eingefügt:
"Voraussetzung für die Vertrags-Genehmigung zur Erstattung der notwendigen Kosten bei den Schulen in freier Trägerschaft ist der Nachweis des wirtschaftlichsten Beförderungsangebotes. Dies ist durch eine Ausschreibung bzw. die Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten zu belegen."

Im Bereich der "öffentlichen" Schulen findet eine europaweite Ausschreibung seitens des Schulverwaltungsamtes statt. Um zu gewährleisten, dass die Träger der "Privatschulen" ebenso das wirtschaftlichste Angebot einholen, wird diese Voraussetzung nunmehr in der Satzung festgeschrieben.

Zu § 7: Höhe des Zuschusses für Vollzeitschüler/-innen
§ 7(2)
Der Zuschuss der Stadt beträgt je Beförderungsmonat
12,70 Euro ab 01. September 2003 und
10,80 Euro ab 01. Januar 2004.

§ 7(3)
Der Preis der Schülermonatskarte mit Netzwirkung im Freizeitverkehr wird fortgeschrieben und beträgt
40,30 Euro ab 01.September 2003 und
39,20 Euro ab 1. Januar 2004.

Zu § 11: Höchstbeträge
§ 11 (1)
bisher: 3.579,04 Euro neu: 3.600 Euro für Kinder in Sonderschulkindergärten,
bisher: 1.278,23 Euro neu: 1.300 Euro für die übrigen Schüler/innen und Kinder,

Die Höchstbeträge werden aufgrund der Übersichtlichkeit gerundet.

§ 11 (2)
Der Wortlaut des Satzes 1 wird wie folgt geändert:
"Hiervon kann bis zu 50 % in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.

Seither wurde das hierbei bestehende Ermessen auf Grund einer innerstädtischen Regelung grundsätzlich bis zur Verdoppelung des in § 11 (1) genannten Betrages (1.278,23 € + 100 %) ausgelegt.
Aufgrund der finanziellen Situation und der Kostenexplosion im Bereich der be-
sonderen Schülerverkehre sowie des enormen Anstieges der Integrationsfälle in Regelschulen, ist diese Regelung (generelle Verdoppelung des Betrages, unabhängig von der Schwere der Behinderung und den sonstigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des einzelnen Betroffenen) nicht mehr aufrecht zu erhalten, wenn die Haushaltsansätze auch nur annähernd eingehalten werden sollen.

Zu § 14 Zuschussgewährung aufgrund von Einzelanträgen
Der Wortlaut des Satzes 1 Spiegelstrich 1 wird wie folgt geändert:
"Der Schulträger gewährt den Schülern/Schülerinnen bzw. Eltern zu den nachge-
wiesenen Beförderungskosten einen Zuschuss, soweit
- die Ausgabe von Berechtigungsausweisen (§ 12) nicht in Betracht kam (nach Vorlage der Originalfahrkarten). "

Hier muss das Wort Originalbelege durch das Wort Originalfahrtkarten ersetzt werden, denn Originalbelege sind z. B. auch Kontoauszüge und ähnliches. Tatsächlich erfolgt eine Erstattung nur aufgrund der Vorlage von Originalfahr-
karten.

Zu § 4, § 7, § 8, § 9, § 10 und § 11:
Beträge werden nur noch in Euro angegeben.



Anlage 2
Haushaltssituation 2003


Entwicklung der Rechnungsergebnisse und der Haushaltsansätze in der Schülerbeförderung
bis 2003
Bezeich- nung
vorauss.

RE 2003
Mittel-
abfluss bis Okt. 2003
Ansatz 2003
RE
2002
RE
2001
RE
2000
Fahrten mit Scool-Abo
öffentl. Schulen
2.690.000
2.489.826
2.600.000
2.941.071
2.701.045
2.093.818
Fahrten mit Scool -Abo
Privat-
schulen
1.330.000
1.014.787
1.000.000
1.195.925
1.103.203
847.709
Stuttgarter Schüler-
bonus
1.870.000
1.544.997
1.600.000
1.809.007
1.624.289
1.226.837
Bes. Schüler-
verkehre
öffentl. Schulen
3.100.000
2.220.469
3.300.000
2.924.738
2.977.286
2.523.078
Bes. Schüler-
verkehre
Privat-Schulen
2.000.000
1.251.217
2.000.000
1.825.056
1.692.274
1.522.377
Verw.ungs- u. Betriebs-
ausgaben
600
439
45.700
526
36.357
35.451
Erstattung Einzel-
anträge
170.000
138.839
450.000
177.509
202.823
365.847
Schwimm-
Fahrten / Jugendverkehrsschule
320.000
231.299
416.000
349.478
304.561
327.809
Erstattung an andere Träger
20.000
7.094
70.000
39.895
43.373
57.432
Sonstige Privat-
schulen
3.500
308
24.000
400
1758
2.644
Gesamt
11.504.100
8.899.275
11.505.700
11.263.605
10.686.969
9.003.002

RE = Rechnungsergebnis

Zuweisungen vom Land:

2005
2004
2003
2002
2001
2000
6.352.900
6.352.900
6.352.900
6.343.500
6.343.496
6.343.517