Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1165/2002
Stuttgart,
02/04/2003



Ansiedlung der Koordination STOP nach Projektende



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.02.2003
17.02.2003
19.02.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Ansiedlung der Koordinationsaufgaben bei der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit (OB-ICG) nach Ende des Projektes STOP zur Sicherung und ergebnisorientierten Weiterentwicklung der Ordnungspartnerschaft und des Interventionsverfahrens wird zugestimmt.
  2. Hierzu wird ein Stellenanteil vom Amt für öffentliche Ordnung auf die Stabsstelle übertragen. Es handelt sich dabei um 50 % der für STOP zum Stellenplan 2002 geschaffenen Stelle 320.02.01.145 (A 10), an der ein kw-Vermerk "07/2003" angebracht ist (GRDrs.884/2000).
  3. Der Absicht der Verwaltung, den kw-Vermerk "07/2003" der unter Ziffer 2 genannten Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung bis "12/2003" zu verlängern, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Teilzeitkraft (50%) mit Koordinationsaufgaben zu betrauen. Über den dauerhaften Stellenbedarf für die Koordination von STOP, sowie für Aufgaben beim Jugendamt (ASD) und bei den eingebundenen Frauenhäusern wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 entschieden. Dasselbe gilt für den 50% Stellenanteil aus Ziffer 2, der beim Amt für öffentliche Ordnung verbleibt.


Begründung:


Entsprechend dem Beschluss des Sozialausschusses vom 16.12.2002 wird nach erneuter Prüfung der Alternativen für eine zielgerichtete Ansiedlung der Koordination STOP der Vorschlag der Verwaltung dargestellt.

Gemeinsames Ziel der Ordnungspartnerschaft ist es, durch Kooperation der beteiligten Akteure des Interventionsverfahrens und unter Nutzung entsprechender Synergieeffekte, die Fälle häuslicher Gewalt zu reduzieren. Die Kooperation bezieht sich dabei auf vier Interventionsstellen im psychosozialen Bereich (Krisen- und Notfalldienst, Allgemeiner Sozialdienst, Fraueninterventionsstelle, Männerinterventionsstelle) und vier Interventionsstellen im ordnungs-, polizeirechtlichen und juristischen Bereich (Amt für öffentliche Ordnung, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte).

Die Koordination hat die Aufgabe, diese Kooperationen strategisch und organisatorisch zu unterstützen und weiterzuentwickeln (siehe auch GRDrs. 688/2002). Ferner sollen die Arbeitsergebnisse, die sich im Rahmen der jeweiligen Fachverantwortung ergeben, zielorientiert (zur nachhaltigen Reduzierung der häuslichen Gewalt) dargestellt, bewertet und Schnittstellenprobleme strategisch aufbereitet werden. Der Koordination obliegt demnach die Federführung über Konzeption und Planung entsprechender Lösungen in Abstimmung mit den zuständigen Organisationseinheiten. Die Weiterarbeit bzw. die Umsetzung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen im Regelbetrieb liegt in der jeweiligen Linienkompetenz (Entscheidungs- und Weisungsbefugnis).

Die Koordination hat die Verantwortung für die Darstellung laufender Maßnahmen, begleitet inhaltlich und organisatorisch die Schnittstellen der verschiedenen Arbeitsebenen und unterstützt die Kooperationen der beteiligten Institutionen (verfahrensleitende Funktion). Sie führt alle Daten ergebnisorientiert zusammen und wertet sie aus. Sie bündelt die Konzepte der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von STOP zu einer gemeinsamen Strategie und bereitet Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Steuerung von STOP vor.


Nachfolgend werden die einzelnen Varianten zur Ansiedlung von STOP dargestellt:

I. Ansiedlung bei USO / Amt für öffentliche Ordnung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat derzeit die Aufgabe, nach einem Polizeieinsatz die Situation auf Grund einer Gefahrenprognose zu bewerten und entscheidet anhand der von der Landespolizeidirektion II vorgelegten Unterlagen über den Erlass von längerfristigen Aufenthaltsverboten. Hier wird eine detaillierte Statistik über alle "STOP-Fälle" geführt. Aus der fallverantwortlichen Fachkompetenz und Kooperationen der Fachämter ergibt sich nicht notwendig eine Ansiedlung der Gesamtkoordination. Die Abarbeitung der zum Projektende von der Projektgruppe erarbeiteten "Merkpostenliste / Offene Punkte" (siehe Anhang: GRDrs. 688/2002) bedeutet für die Koordination: konzeptionelle Bearbeitung und Übermittlung fachspezifischer Aufgaben in die Verantwortung der zuständigen Organisationseinheiten (Geschäftskreise). Selbstverständlich ist bei der Auswahl der mit der Koordination beauftragten Person auf entsprechende Sachkompetenz / Fachkenntnissse über Gewaltprävention /-intervention und über die Konzepte der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von STOP etc. zu achten. Dies ist jedoch eine Frage der Personalauswahl und nicht der Ansiedlung.


II. Ansiedlung bei SJG / Jugendamt
Der Allgemeine Sozialdienst im Jugendamt hat die Aufgabe der Erstintervention, des Kinderschutzes und der Gesamtfallverantwortung im “STOP-Verfahren”. Er steht in dieser Funktion mit allen Beteiligten des Interventionsverfahrens in Verbindung. Alle Fälle mit beteiligten Kindern und alle Fälle, für die eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe vorliegt, werden hier statistisch geführt und mit dem Amt für öffentliche Ordnung abgeglichen.

Der ASD als fallverantwortliche Stelle ist die zentrale Stelle , die Anschlussmaßnahmen in den Einzelfällen koordiniert. Von hier aus sind Kooperationen zu den anderen Interventionsstellen notwendig.

Es bedarf für die Koordinationsaufgabe zusätzlicher Ressourcen, weitere Stellenanteile können jedoch in der derzeitigen Haushaltslage nicht geschaftten werden.

Das Jugendamt verfügt mit Gemeinderatsbeschluß vom 14.11.2002 zukünftig über 200 % Stellenanteile zur Bearbeitung von STOP-Fällen. Dem Amt für öffentliche Ordnung stehen seit Projektbeginn zwei Stellen zur Verfügung, von denen eine Stelle mit einem kw-Vermerk zum 30.06.2003 versehen wurde.

Da auf den Jugendamtsbereich / psychosozialen Bereich nach übereinstimmender Meinung der Beteiligten 80 % der Aufgaben und dem Amt für öffentliche Ordnung nur 20% der Aufgaben zufallen, wurde ein Ausgleich durch Abtretung von 50%-Stellenanteilen vom AföO an das Jugendamt vorgeschlagen (vgl. GRDrs. 1090/2002 - korrigierte Fassung im KSD).

Das Amt für öffentliche Ordnung stellt nun der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit oder dem Jugendamt 0,5 Stellenanteile für die Koordination zur Verfügung. Dem Amt für öffentliche Ordnung stehen dann künftig dauerhaft 1,5 Stellen für die Aufgabenerledigung STOP zur Verfügung und bei der koordinierenden Organisationseinheit dauerhaft 0,5 Stellen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Gemeinderats zur Streichung des kw-Vermerks in den Haushaltsberatungen 2004/2005.

Durch Wegfall einer halben Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung kann die bislang umgehende Bearbeitung der STOP-Fälle innerhalb von drei Stunden nach Mitteilung des Vorfalls durch die Landespolilzeidirektion Stuttgart II nicht mehr gewährleistet werden. Die sehr zeitaufwendigen, detaillierten Falldokumentationen und die umfangreichen Statistiken können in vollem Umfang nicht mehr fortgeführt werden.


III. Ansiedlung bei der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit
Die Stabsstelle bietet in ihrer Querschnittsfunktion eine niedrig schwellige Anlaufstelle für alle am Interventionsverfahren Beteiligten und gewährleistet eine “neutrale” d.h. die einzelnen Fall- und Fachverantwortlichkeiten übergreifende federführende Verfahrensleitung. Die Ansiedlung der Stabsstelle selbst stellt eine weitere Voraussetzung dar, um eine strategische Bündelung / Aufbereitung der fachverantwortlichen Ergebnisse für eine nachhaltige Steuerung durch die politischen Gremien und die Verwaltungsspitze zu garantieren.

Im Zusammenhang mit der Übertragung des Stellenanteils an die Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit bzw. an das Jugendamt ist der kw-Vermerk an der gesamten Stelle zu streichen. Ohne diese zur Streichung vorgesehene Stelle ist STOP nicht umsetzbar.

Der Entscheidung über die Ansiedlung der Koordination von STOP geht die grundsätzliche Fragestellung voraus, was die Koordination schwerpunktmäßig leisten soll. Vor dem Hintergrund der dargestellten Aufgaben (s. auch GRDrs. 688/2002) geht es bei der Ansiedlung der Koordination von STOP um die Federführung für die strategische Konzeption und Planung einer ergebnisorientierten nachhaltigen Steuerung der Ordnungspartnerschaft und ihrer operativen Ebenen.

Die strategische Aufgabe der Koordination von STOP sollte ämterübergreifend außerhalb der jeweiligen Fachverantwortlichkeiten / Geschäftskreise angesiedelt sein.

Aufgrund ihrer Querschnittsfunktion ist die Zuordnung der Koordination bei OB-ICG naheliegend.


Fazit:

Nach Streichung des kw-Vermerks wird unter Abwägung der oben dargestellten Alternativen vorgeschlagen, die Koordination für STOP bei der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit anzusiedeln.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster




Anlagen