Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1354/2007
Stuttgart,
04/07/2008



Erschließung des Baugebiets Unterer Grund in S-Vaihingen
-Abrechnungsbeschluss-




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Offenlegung
Offenlegung
Offenlegung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.04.2008
23.04.2008
24.04.2008



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für die im Betreff genannte Baumaßnahme mit einem Aufwand von 5.285.252,62 € wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat der Gesamtmaßnahme, der Erschließung des Baugebiets Unterer Grund / Stuttgarter Engineering und Service Park (STEP), durch insgesamt 11 Baubeschlüsse in den Jahren 1999 – 2005

mit einem Aufwand von
5.215.360,09 €
zugestimmt.


Der tatsächliche Aufwand beträgt: 5.285.252,62 €

Somit wurden die bewilligten Mittel um
69.892,53 €
überschritten (das entspricht rd. 1,3 %).

Die Baumaßnahmen wurden im Jahr 2003 fertig gestellt.

Der Gemeinderat hat am 23. April 1998 dem Vorhaben der Landeshauptstadt Stuttgart in Zusammenarbeit mit der L-Bank im Gewerbegebiet „Unterer Grund“ in S-Vaihingen einen Stuttgarter Engineering und Service Park (STEP) für technologie- und forschungsorientierte Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen zu errichten zugestimmt.

Die Maßnahme wurde in insgesamt 3 Bauabschnitten realisiert. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassen die Erschließung des eigentlichen STEP-Gebiets einschließlich der Herstellung des Gropiusplatzes in dessen Zentrum. Im 3. Bauabschnitt wurden die aufgrund der neuen Verkehrssituation notwendigen Anpassungen hergestellt.

Die für den 1. und 2. Bauabschnitt bereitgestellten Mittel wurden mit der Installation von 2 Kunstobjekten um 5.250,31 € (0,12 %) unterschritten.

Die Erschließungsmaßnahmen des 3. Bauabschnitts – Straßenbau und Straßenbeleuchtung – wurden mit einem Mehraufwand in Höhe von 47.224,09 € (7,05 %) abgerechnet. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen beim Strassenbau und der Verkehrseinrichtungen durch Änderungen im Knotenpunktsbereich Robert-Leicht-Straße / Holzhauser Straße / Unterer Grund entstanden. Eine Überzahlung in Höhe von 27.918,75 € wurde von der Firma Stumpp am 12.03.2004 auf das Buchungszeichen 5.2324.400001.3 zurück überwiesen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 1354/2007

Ausführliche Begründung


Der Gemeinderat hat am 23. April 1998 dem Vorhaben der Landeshauptstadt Stuttgart in Zusammenarbeit mit der L-Bank im Gewerbegebiet „Unterer Grund“ in S-Vaihingen einen Stuttgarter Engineering und Service Park (STEP) für technologie- und forschungsorientierte Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen zu errichten zugestimmt.

Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt und der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt hat die L-Bank ein Erschließungskonzept aufgestellt. Mit Beschluss vom 18. Mai 1999 (ADrs UTA 70/1999) wurden die Baumaßnahmen des 1. Bauabschnitts in Höhe von 1.917.344,58 € beschlossen. In diesem Beschluss sind die mit Entschließung des Amtsleiters vom 08.02.1999 für Rodungsarbeiten bereitgestellten Mittel in Höhe von 38.347 € enthalten.

Bedingt durch die Ansiedlung des Unternehmens Debitel musste das Erschließungskonzept und die der Ausschreibung des 1. Bauabschnitts zugrunde liegende Planung geändert werden. Im Bereich der Einmündung der Zusestraße in die Robert-Leicht-Straße wurde anstelle des ursprünglich als signalisierter Knoten geplanten Anschlusses entsprechend dem Antrag der SPD-Stadträte Frau Abt und Herr Thurner vom 04.07.2000 die alternative Lösung mit einem kleinen Kreisverkehr gewählt. Durch diese Lösung wurde es erforderlich, eine bereits erstellte Gasdruckregelstation zu verlegen und eine Stützmauer in der Raimundstraße herzustellen. Die Beschlussfassung für die aufgrund der Änderungen zusätzlich bereitzustellenden Mittel in Höhe von 600.000 € erfolgte durch Entschließung des Referats Tiefbau und Stadtentwässerung am 30. Mai 2005.

Am 25. Juli 2000 fasste der Ausschuss für Umwelt und Technik (GRDrs 717/2000) den Beschluss für einen weiteren, 2. Bauabschnitt in Höhe von 1.201.535,92 €. Mit diesem Bauabschnitt wurden zur öffentlichen Erschließung die Wankel- und die Meitnerstraße hergestellt und an die Zusestraße angeschlossen.

Zur öffentlichen Erschließung gehört auch der Sommerfeldweg und der Gropiusplatz, der als Piazza hergerichtet und mit einem Fontänen- sowie Trinkbrunnen ausgestaltet ist. Im Zuge ihrer Hochbaumaßnahmen wurde durch die STEP GmbH der öffentliche Gropiusplatz mit einer Tiefgarage unterbaut. Aus arbeitstechnischen Gründen war es deshalb zweckmäßig, dass die STEP GmbH im Zusammenhang mit ihrem Tiefgaragenbau auch den öffentlichen Platz samt seiner Einrichtungen und Ausgestaltungen im Auftrag der Stadt hergestellt hat. Mit Entschließung des Technischen Referats vom 17.09.2002 wurden für die Maßnahmen Mittel in Höhe von 520.000 € bereitgestellt.

Zur weiteren Aufwertung des Stuttgarter Engineering Parks beschloss der Verwaltungs-ausschuss am 20.03.2002 (GRDrs 130/2002) auf der zentral gelegenen Piazza - dem Gropiusplatz- sowie auf der Innenfläche des Kreisels an der Wankel-/ Zusestraße Kunstobjekte zu errichten. Für die Herstellungskosten der Kunstobjekte sowie das Honorar für die Beratung und Durchführung des Auswahlverfahrens wurden 306.221,24 € bereitgestellt.

Für einen 3. Bauabschnitt, Rückbau Rampe B 14 und Verkehrswegebauarbeiten usw. wurden über die folgenden Referats- und Amtsleiterentschließungen insgesamt 670.258 € bereitgestellt:

Technisches Referat vom19.02.2002 =
395.000 €
AL für Vorarbeiten vom16.11.2001 =
102.258 €
AL für Ingenieurleistungen vom11.12.2001 =
23.000 €
AL für Erweiterung des Bauabschnittes16.06.2004 =
150.000 €
670.258 €


Im Einzelnen ergibt sich folgende Abrechnung:

Maßnahme
Kostenanschlag
EURO
Tatsächliche Kosten
EURO
+ mehr
– weniger
EURO
Prozent
1. Bauabschnitt
2.517.345
2.455.130
-62.215
-2,4
2. Bauabschnitt
1.201.536
1.268.488
+66.952
+5,6
Gropiusplatz
520.000
510.018
-9.982
-1,9
Kunstobjekte
306.221
306.216
-5
0
Zwischensumme
4.545.102
4.539.852
-5.250
-0,12
3. Bauabschnitt
670.258
745.401
+75.143
+11,2
Gesamt
5.215.360
5.285.253
+69.893
+1,3


Die Mehrkosten im 3. Bauabschnitt werden wie folgt begründet:

· Im 3. Bauabschnitt kam es zu einer Überzahlung in Höhe von 27.918,75 €. Der Betrag wurde von der Firma Stumpp am 12.03.2004 auf das Buchungszeichen 5.2324.400001.3 zurück überwiesen.
· Nicht vorhersehbare Massenerhöhung beim Abbruch und Entsorgung von Beton im Bereich der ehemaligen Rampe D 2.
· Erhöhter Aufwand beim Einsatz von KFZ – Brücken bei der Zufahrt zu Anliegergrundstücken, die so nicht kalkuliert waren.
· Massenerhöhung bei Anpassungsarbeiten in den Anliegergrundstücken.
· Herstellungskosten von Wegeflächen im Bereich des Regenüberlaufbeckens Unterer Grund, die im Ausschreibungsplan enthalten, aber in der Massenermittlung nicht berücksichtigt waren.


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