Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
236
13
Verhandlung
Drucksache:
908/2002
GZ:
OB 2041-02
Sitzungstermin:
05/21/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Karls-Gymnasium in Stuttgart-Süd
Raumprogramm für den Neubau einer 2teilbaren Sportstätte
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 07.05.2003, nichtöffentlich, Nr. 216
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.05.2003, öffentlich, Nr. 311
Ergebnis: Zustimmung mit der Änderung, dass die Verwaltung auf der Basis der Variante 1 die Planung weiterbetreibt
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.04.2003, GRDrs 908/2002.
Von StR
Kanzleiter
(SPD) wird nachgefragt, ob davon ausgegangen werden kann, dass dieses Projekt, sollte es eine Mehrheit finden, auch auf der Planungsbasis von HOAI III realisiert werden kann. EBM
Dr. Lang
sieht diese Planungsstufe zur Realisierung als ausreichend an. Ergänzt wird von BMin
Dr. Magdowski
, die Stufe III beinhalte die Vorplanung einschließlich Kostenschätzung und die Stufe IV entspreche bereits der Baugenehmigung.
Er, so StR
Kanzleiter
, habe dies angemerkt, da in der Vergangenheit in den grünen und roten Listen zu den Haushaltsplanberatungen lediglich die Projekte aufgenommen worden seien, die Baureife vorweisen hätten können. Baureife sei seines Wissens mit der Stufe III allerdings noch nicht erreicht.
Von einer nicht einheitlichen Vorgehensweise bei den Doppelhaushaltsplanberatungen spricht Frau
Korn
(SchulverwA). Früher habe die Verwaltung bis Oktober eine gewisse Planungsstufe vorweisen müssen, um ein Projekt für den Haushalt anbieten zu können. Ihrer Einschätzung nach bedarf es einer Klärung, wie bei Doppelhaushaltsplanberatungen mit diesem Thema umgegangen werden soll.
Erklärungsbedarf sieht StR
Kanzleiter
bei der Verwaltung dergestalt, dass die Verwaltung dem Gemeinderat erklärt, ob Anträge zu den roten und grünen Listen oder ob im Verlauf der Haushaltsplanberatungen Anträge, welche auf Pauschalbeschlüsse abzielen, gestellt werden müssen. Seines Erachtens, und dies gelte auch für andere Projekte, muss Einigkeit über das Verfahren hergestellt werden. Dies aufgreifend wird von der
Vorsitzenden
an die zu Beginn dieser Aussprache durch EBM Dr. Lang gemachte Äußerung erinnert (dieser befindet sich nicht mehr im Sitzungssaal). Sie habe den Ersten Bürgermeister so verstanden, dass die Planungsstufe nach HOAI III einer Haushaltsreife entspreche. Dies werde aber nochmals mit ihm besprochen. Daran anschließend teilt StR
Föll
(CDU) mit, die Leistungsphase III entspreche nach Hochbauerlass formal der Haushaltsreife.