Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
407
15
Verhandlung
Drucksache:
902/2009
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
04.11.2009
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Haushaltssicherungskonzept 2009
Neugestaltung der FamilienCard
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 29.10.2009, GRDrs 902/2009.
Im Verlauf der Beratung wird auf die seitens der Fraktionen zum Thema FamilienCard gestellten Haushaltsanträge hingewiesen (Anträge Nrn. 368/2009 (90/GRÜNE), 445/2009 (CDU), 467/2009 (SPD), 537/2009 (FW), 589/2009 (SÖS und LINKE)). Die Anträge sind diesem Protokoll ebenfalls beigefügt.
Einleitend spricht EBM
Föll
von einem technisch bedingten Entscheidungsbedarf. Die Verwaltung benötige zeitnah eine Entscheidung, damit für 2010 entsprechende Umsetzungen vorgenommen werden könnten. Ergänzend führt Herr
Tattermusch
(SozA) an, das Verfahren FamilienCard werde bekanntlich mit der Firma Sodexho Pass GmbH abgewickelt. Diese Firma bediene sich zur Erbringung bestimmter Hilfsleistungen noch anderer Firmen. Problematisch sei, dass die Chips der ab 01.01.2010 auszustellenden neuen FamilienCards für erstmalig Berechtigte mit einem bestimmten Betrag aufgeladen werden müssten. Für diesen Vorgang, den die Firma Sodexho nicht selbst ab-decke, gebe es eine beträchtliche Vorlaufzeit. Für die Firma Sodexho stelle der heutige Tag die Deadline dar, um den Aufladevorgang im Jahr 2010 ohne Verzögerung durchführen zu können; eigentlich habe diese Firma gewünscht, bereits Ende Oktober darüber unterrichtet zu werden, mit welchem Betrag die FamilienCard im nächsten Jahr aufgeladen werden solle.
Durch StR
Wölfle
(90/GRÜNE) wird die Position seiner Fraktion entsprechend dem Antrag Nr. 368/2009 dargestellt. EBM
Föll
schlägt danach vor, dass im Sinne einer praktikablen Umsetzung im Jahr 2010 bei der FamilienCard keine strukturellen Änderungen vorgenommen werden sollten bzw. dass sich bezogen auf das Jahr 2010 heute lediglich die Guthabenfrage respektive die Frage der Einkommensgrenze stellen sollte. Das Themenfeld "Ausgestaltung FamilienCard und BonusCard" könne dann in den Haushaltsplanberatungen besprochen werden; da Ende 2010 der Vertrag mit der Firma Sodexho auslaufe und von dort erklärt worden sei, dass man an einer Vertragsverlängerung kein Interesse habe, werde ab 2011 ein neuer Vertragspartner benötigt. Zu dem im selben Zusammenhang von Herrn
Tattermusch
für das Jahr 2011 gesehenen Problem infolge der angekündigten Neuordnung der SGB II-Trägerschaft bittet der
Vorsitzende
darum, zunächst einmal die tatsächlichen Inhalte des entsprechenden Gesetzentwurfes abzuwarten.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden zur Vorgehensweise stimmen StR
Hill
(CDU), StR
Kanzleiter
(SPD) und StR
Dr. Oechsner
(FDP) zu. StR Dr. Oechsner erklärt dabei, dass die Intention des Antrages der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen großen Charme aufweist und dass ein besseres, gerechteres Verfahren für 2011 anzustreben ist. StR
Zeeb
(FW) spricht sich dagegen dafür aus, alle Fragestellungen, auch die Höhe des Guthabens, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu besprechen. Die vorstehend genannten Ratsmitglieder sowie StRin
Küstler
(SÖS und LINKE) stellen die Positionen entsprechend den Haushaltsanträgen ihrer Fraktionen dar. Dabei erhebt StR
Hill
die Reduzierung des FamilienCard-Guthabens von 90 auf 60 € im Jahr 2010 unter Beibehaltung der bisherigen Einkommensgrenze zum Antrag.
Gegenüber StRin Küstler wiederholt EBM
Föll,
strukturelle Änderungen der FamilienCard ab 2011 könnten - wie auch strukturelle Änderungen bei der BonusCard, Stichwort Ranzengeld - in den Haushaltsplanberatungen besprochen werden. Allein bei der FamilienCard bestehe aus technischen Gründen für das Jahr 2010 der dargestellte Zwang, eine Festlegung bei der Höhe des zu speichernden Guthabens zu treffen.
StR
Wölfle,
der ebenfalls dem Vorschlag des Vorsitzenden zustimmt, erklärt, ein solcher Beschluss über die Höhe des FamilienCard-Guthabens sei haushaltsrelevant. Seine Fraktion wolle, wenn die Einkommensgrenze bei der FamilienCard unverändert bleibe, aber das Guthaben auf 60 € abgesenkt werde, jedoch andererseits die Einsparungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bei den Freiwilligkeitsleistungen akzeptiert würden, mit diesen Schritten auch das Thema "Ranzengeld für BonusCard-Empfänger" verbinden. Wenn dieses Thema hier nicht eingebunden werde und separat beschlossen würde, werde es sich um eine zusätzliche Ausgabe handeln.
In der Folge informiert EBM
Föll,
für die Bezieher von SGB II-Leistungen gebe es eine Beihilfe (Ranzengeld) in Höhe von 100 €/Schuljahr. Im Zusammenhang mit den BonusCard-Inhabern gehe es um die sogenannten Schwellenhaushalte, die keine SGB II-Leistungen beziehen, aber aufgrund der höheren Einkommensgrenzen bei SGB II BonusCard-Berechtigte seien. Die Verwaltung werde in ihren Stellungnahmen zu den entsprechenden Haushaltsanträgen darlegen, wenn den sogenannten Schwellenhaushalten ein Ranzengeld in Höhe von 50 €/Schuljahr gewährt würde, entstünden Aufwendungen in Höhe von rund 100.000 €/Jahr. Da es aber bisher eine Einschulungsbeihilfe für diese Schwellenhaushalte von 100 € gebe (Aufwand rund 25.000 €/Schuljahr), würde sich der finanzielle Mehraufwand für ein Ranzengeld in Höhe von 50 € auf 75.000 €/Schuljahr belaufen (bei 100 € Ranzengeld rund 175.000 €/Schuljahr). Nach seinem Kenntnisstand werden 15 % der BonusCard-Berechtigten als Schwellenhaushalte angesehen.
StR
Hill
plädiert für die Beachtung des Nettoprinzips. Beim Ranzengeld handle es sich um eine neue Freiwilligkeitsleistung für die Schwellenhaushalte. Dieses habe mit der
FamilienCard nichts zu tun. Es handle sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte, die auch getrennt behandelt werden sollten. Heute stehe eine Entscheidung zur FamilienCard an mit einer entsprechenden Auswirkung auf das Haushaltssicherungskonzept und in den Haushaltsplanberatungen müsse eine Entscheidung zum Ranzengeld herbeigeführt werden. Angesichts der von ihm gesehenen Notwendigkeit, in den Haushaltsplanberatungen einen Gesamtblick über den städtischen Haushalt zu bekommen, spricht sich auch StR
Kanzleiter
wegen der technischen Notwendigkeiten dafür aus, heute lediglich über die Höhe des FamilienCard-Guthabens im Jahr 2010 zu entscheiden.
In der Abwägung, so EBM
Föll,
könne der Rat, um eine Gegenfinanzierung für das Ranzengeld zu erreichen, z. B. auch eine Absenkung der FamilienCard-Einkommensgrenze von 70.000 € auf 60.000 € vornehmen. Eine solche Entscheidung könnte dann noch rechtzeitig kommuniziert werden, wenn diese in der 1. Haushaltslesung erfolgen würde. An StRin Küstler gewandt stellt er klar, dass im Vertrag mit der Firma Sodexho lediglich die technische Abwicklung, aber nicht die Höhe des auf den Chips abzuspeichernden Guthabens geregelt ist. Die Guthabenhöhe sei ausschließlich - wie auch die Frage der Einkommensgrenze - eine Entscheidung der Landeshauptstadt Stuttgart.
Nachdem StR
Hill
für die CDU-Gemeinderatsfraktion sich mit Nachdruck für ein Festhalten an der bisherigen Einkommensgrenze ausspricht und eher ein Absenken des Guthabens auf 50 € für denkbar erachtet, beantragt StRin
Prof. Dr. Loos
(CDU) zur Geschäftsordnung, den von StR Hill gestellten Antrag (Reduzierung des Guthabens von 90 auf 60 € im Jahr 2010) zur Abstimmung zu stellen.
In den Haushaltsplanberatungen muss laut StR
Wölfle
über die Einkommensgrenze gesprochen werden. Dabei, so der
Vorsitzende,
stelle die Verwaltung auch die Berechnungsgrundlage (Bruttojahreseinkommen oder zu versteuerndes Jahreseinkommen) dar.
Durch StR
Kanzleiter
wird unterstrichen, seine Fraktion stimme heute einer Festlegung des Guthabens auf 60 € zu. Fragen zur Einkommensgrenze bzw. über andere, durchaus berechtigte Fragen zur Struktur der FamilienCard müssten in den Haushaltsplanberatungen besprochen werden.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
- Der Verwaltungsausschuss
nimmt
von der GRDrs 902/2009
Kenntnis.
- Der Verwaltungsausschuss
beschließt
bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich den Antrag von StR Hill, für das Jahr 2010 das FamilienCard-Guthaben auf 60 € festzusetzen.
Protokoll9022009.pdf