Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-11
GRDrs 596/2008
Stuttgart,
08/28/2008



Kraftsportverein Untertürkheim 1906 e. V. - An- und Umbau des Vereinsheims



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.09.2008
17.09.2008



Beschlußantrag:

1. Dem KV Untertürkheim e. V. wird zur Erweiterung und teilweisen Neugestaltung seines Vereinsheims in Stuttgart Untertürkheim ein städtischer Zuschuss in Höhe von 61.400 € bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass

2.1 den Stuttgarter Schulen, anderen sporttreibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung der vereinseigenen Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. Der ihm durch den Schulsport entstehende Betriebsaufwand wird von der Stadt übernommen;

2.2 der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn die durch die Stadt Stuttgart geförderten Räumlichkeiten freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird.

3. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt aus Mitteln der Finanzposition 2.5500.9880.000-0050, Baukostenzuschüsse an Vereine, finanziert:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Angaben zum Verein 2. Angaben zum Bauvorhaben

Finanzielle Auswirkungen

Die geplanten und vom Hochbauamt der Stadt Stuttgart als angemessen kalkuliert beurteilten Gesamtbaukosten betragen 450.000 €. Sie sollen durch Eigenmittel/Eigenleistungen des Vereins sowie den Zuschuss der Stadt Stuttgart und einer Darlehensaufnahme finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 61.400 € (rund 13,65 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt.

Die Absicht des KV Untertürkheim, in den Um- und Anbau seines Vereinsheimes zu investieren, dient der Sicherstellung eines geordneten Vereinsbetriebs unter den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.1.2.1) gerechtfertigt.
Die Bewilligung eines Zuschusses vom Württembergischen Landessportbund wurde von dort abgelehnt, weil vom aktuellen Bauvorhaben ausschließlich Bereiche betroffen sind, zu denen in den Förderrichtlinien des Landes keine Zuschüsse vorgesehen sind.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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